Bürgerinformationssystem

Vorlage - 044/2017  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Kreistags und einzelner Ausschüsse
a) Ausscheiden von Herrn Kreisrat Mack, Ellwangen, aus dem Kreistag
b) Feststellung von Hinderungsgründen;
Nachrücken von Frau Regina Gloning, Ellwangen, in den Kreistag
c) Neubesetzung von Ausschüssen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Winfried Mack, Ellwangen, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg fest.

 

  1. Es wird festgestellt, dass bei Frau Regina Gloning keine Hinderungsgründe nach
    § 24 der Landkreisordnung vorliegen. Als Nachfolgerin für Herrn Winfried Mack rückt Frau Regina Gloning, Ellwangen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach.

 

  1. a) Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Winfried Mack erfolgt im Wege der
        Einigung eine Neubesetzung einzelner Ausschüsse entsprechend dem
        Vorschlag der CDU-Fraktion, welcher als Tischvorlage in der Sitzung des
        Kreistags am 28. März 2017 ausgelegt ist.

 

b)Für den Jugendhilfeausschuss wird auf Vorschlag der Agentur für Arbeit Aalen Herr Rainer Strehle als ordentliches beratendes Mitglied zum Nachfolger für Herrn Gebhard Bühler bestellt.

 

c)Herr Ralf Steeg wird auf Vorschlag der Agentur für Arbeit Aalen als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zum Nachfolger für Herrn Rainer Strehle bestellt.

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Herr Winfried Mack hat mit Schreiben vom 25. Januar 2017 sein Ausscheiden
    aus dem Kreistag beantragt, da er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in zunehmend größerem Umfang und langdauernd vom Ostalbkreis abwesend ist.

 

Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Winfried Mack die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt. Neben den beruflichen Gründen liegt bei Herrn Winfried Mack aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Kreistag des Ostalbkreises (seit 1999 bis heute) ebenfalls ein „wichtiger Grund“ zur Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 4 LKrO vor.
Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.

 

  1. Herr Winfried Mack wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am
    25. Mai 2014 auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis III Ellwangen
    durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU wurde Frau Regina Gloning festgestellt.

 

Frau Regina Gloning hat mit Schreiben vom 16. Februar 2017 mitgeteilt, dass
sie bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrätin anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO liegen nicht vor.

 

  1. Neubesetzung von Ausschüssen

 

a)      Der Kreistag hat in seiner Konstituierenden Sitzung am 22. Juli 2014 die Zahl der Sitze der beschließenden Ausschüsse des Kreistags festgelegt und die Sitze der beschließenden Ausschüsse und verschiedenen Gremien außerhalb des Kreistags auf die Kreistagsfraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Kreistags aufgeteilt.

 

Es bestand bisher im Ostalbkreis die Übung, dass die Nachfolge eines aus einem Ausschuss bzw. eines vergleichbaren Gremiums ausscheidenden Kreisrats von der Fraktion/Gruppierung benannt wird, der das ausscheidende Mitglied angehörte. Ebenso bestand bisher die Übung, entsprechende Änderungen der Besetzung von Ausschüssen im Wege der Einigung zu beschließen.

 

Folgende Funktionen sind durch das Ausscheiden von Herrn Winfried Mack neu zu besetzen:

 

      Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung und Finanzen

      Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

      Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit

      Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

      Stellvertretendes Mitglied im Stiftungsausschuss

      Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat Kreissparkasse Ostalb

 

Die CDU-Fraktion wird zur Neubesetzung dieser Funktionen einen Vorschlag benennen, welcher als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistags am
28. März 2017 aufgelegt wird.

 

b)      Herr Gebhard Bühler, der seit der konstituierenden Sitzung des Kreistags am
22. Juli 2014 von der Agentur für Arbeit Aalen als ordentliches beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses benannt war, befindet sich in der Freizeitphase seiner Altersteilzeit.

 

Am 14. Februar 2017 hat die Agentur für Arbeit Aalen mitgeteilt, dass der bisherige Stellvertreter Herr Rainer Strehle als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss bestellt werden soll.

 

c)       Die Agentur für Arbeit Aalen hat am 14. Februar 2017 ebenfalls mitgeteilt, dass Herr Ralf Steeg künftig die Stellvertretung von Herrn Rainer Strehle im Jugendhilfeausschuss übernehmen soll.

 


 

 

 

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat I/Dezernat V

__________________________________________

 

Wolf                                   Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel