Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt das Seniorenpolitische Gesamtkonzept zustimmend zur Kenntnis und verweist es, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen, zur Beratung in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.
Anmerkung:
Der Entwurf des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde dem Sozialausschuss bereits in der Sitzung am 22.11.2016 vorgestellt. Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines Die Zahl der älteren Menschen in Baden-Württemberg ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angewachsen. Zu Beginn der 1960er Jahre war jeder zehnte Baden-Württemberger 65 Jahre oder älter. Zwischenzeitlich hat sich der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung verdoppelt. Somit ist heute jeder fünfte Baden-Württemberger 65 Jahre oder älter.
Diese Veränderung der Altersstruktur hat ihre Ursachen in den anhaltend niedrigen Geburtenraten und der gestiegenen Lebenserwartung.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg geht in seiner aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung davon aus, dass der Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen in den kommenden Jahrzehnten nochmal deutlich ansteigen wird. Gleichzeitig steigt auch die Zahl hochaltriger und pflegebedürftiger Menschen.
Diese Entwicklungen machen auch vor dem Ostalbkreis nicht halt. Vor diesem Hintergrund hat die Landkreisverwaltung mit Zustimmung des Sozialausschusses beschlossen, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen. Dieses Konzept sollte weit über die bisherige Kreispflegeplanung hinausreichen, die ausschließlich die Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege älterer Menschen im Blick hatte. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept bietet vielmehr eine umfassende Betrachtung einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik.
Auf Beschluss des Sozialausschusses wurde mit der Erarbeitung des Konzeptes ein Fachinstitut beauftragt und zwar die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) aus München.
Der Entwurf des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 22.11.2016 vorgestellt. Außerdem wurde das Konzept in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 05.12.2016 erläutert. Den Städten und Gemeinden wurde daraufhin die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt.
II. Zielsetzung und methodisches Vorgehen
Zielsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ist es, den Ostalbkreis „seniorengerecht(er)“ zu gestalten und damit den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, die zu erwartenden demografischen Veränderungen zu bewältigen. Außerdem soll den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter ermöglicht werden.
Die Ergebnisse des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts resultieren unter anderem aus folgenden Modulen:
Ein Begleitgremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der stationären Altenpflegeeinrichtungen und der ambulanten Dienste, des Forums Hospiz, des Kreisseniorenrats, der Kreisbaugenossenschaft und der Landkreisverwaltung hat die Erarbeitung des Konzepts konstruktiv und kritisch begleitet und unterstützt.
III. Ergebnis
Das nun vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept ermöglicht einen umfassenden Einblick in die Seniorenarbeit im Ostalbkreis. Es erfasst und bewertet die vorhandenen Strukturen und mündet schließlich in einen Katalog von Maßnahmen und Empfehlungen. Auf dieser Grundlage können unter anderem die Städte und Gemeinden eigene örtliche Aktivitäten entwickeln.
Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept gliedert sich in drei Teile:
1. Bevölkerungsprognose und Maßnahmen 2. Materialband 3. Pflegebedarfsprognose
Die Ergebnisse der unter II. beschriebenen Arbeitsschritte sind in die Maßnahmenempfehlungen zu den Handlungsfeldern eingeflossen. Diese bilden den Hauptteil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts.
Die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der Bürgerbefragung und der Expertenworkshops finden sich im Materialband. In jedem Handlungsfeld werden dort zudem gute Beispiele aus dem Ostalbkreis hervorgehoben, welche zur Nachahmung motivieren sollen.
Bei den Maßnahmenempfehlungen zum Handlungsfeld „Betreuung und Pflege“ sind die Ergebnisse der Pflegebedarfsprognose mit eingeflossen. Die Pflegebedarfsprognose ist in einem gesonderten Teil des Konzeptes dargestellt.
Die Geschäftsführerin der AfA, Frau Sabine Weng, wird in der Sitzung am 28.03.2017 das Seniorenpolitische Gesamtkonzept vorstellen.
IV. Handlungskonzept zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
Zur Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ist es erforderlich, ein Handlungskonzept zu erstellen und die jeweils zuständigen Akteure zu motivieren. Die Umsetzung der Maßnahmen, für die der Landkreis selber zuständig ist, soll von der Altenhilfefachberaterin des Landkreises, Frau Rebecca Waldenmeier, koordiniert werden.
Für die Städte und Gemeinden wurden bereits zwei Arbeitsgruppen angeboten (Kommunen unter 5.000 und über 5.000 Einwohner), in denen praktische Umsetzungsmöglichkeiten und Herangehensweisen erörtert wurden. Im Rahmen eines Pilotprojektes werden nunmehr die Gemeinden Abtsgmünd und Rainau in Kürze mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und mit fachlicher Unterstützung durch die AfA und die Landkreisverwaltung Handlungsschwerpunkte definieren und konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten. Die Erfahrungen aus dieser Bürger- und Expertenbeteiligung werden an die anderen Städte und Gemeinden im Ostalbkreis weiter gegeben.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten für die Dienstleistungen der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) sind im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 3110 -4291002 eingestellt.
Anlagen
- Bevölkerungsprognose und Maßnahmen - Materialband - Pflegebedarfsprognose
Sichtvermerke
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