Bürgerinformationssystem

Vorlage - 039/2017  

 
 
Betreff: Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- Einbringung des Gleichstellungs-Aktionsplans
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Beauftragte für Chancengleichheit - Flüchtlinge - Menschen mit Behinderung   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gleichstellungs-Aktionsplan

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt den in der Anlage beigefügten Gleichstellungs-Aktionsplan.

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Ausgangssituation:

Im August 2014 unterzeichnete die Landkreisverwaltung die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (EU-Charta), nach Beratung am 11.02.2014 in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses und Verabschiedung am 18.02.2014 im Kreistag.

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde am 12.05.2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit Partner/innen aus unterschiedlichen Ländern beschlossen. Sie lädt die Lokal- und Regionalregionen Europas ein, sich öffentlich und formell zum Grundsatz der Gleichstellung zu bekennen.

Die EU-Charta definiert Grundsätze, die auf lokaler Ebene zu konkretisieren sind. Durch die Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit erklärt. Der Gleichstellungs-Aktionsplan enthält Ziele, Prioritäten, Maßnahmen, sowie Ressourcen. Außerdem ist ein Zeitrahmen für dessen Umsetzung festgelegt, der für die einzelnen Maßnahmen Zeitziele festschreibt.

Das Präsidium der Deutschen RGRE-Sektion ist laut Beschluss vom 29.11.2006 der Auffassung,  „dass es der  Entscheidung jeder einzelnen Kommune überlassen sein muss, inwiefern bzw. in welchem Umfang sie sich durch die Unterzeichnung der Charta konkret auf deren Umsetzung verpflichtet“.

 

2. Fortführung des Projektes:

Für die Umsetzung, bzw. Erarbeitung des Gleichstellungs-Aktionsplans sind unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche zu beteiligen. Der Ostalbkreis hat deshalb eine Gleichstellungskommission, bestehend aus Vertreter/innen verschiedener Bereiche gegründet. Dies führt dazu, dass ein möglichst großes Spektrum an Meinungen in die Erarbeitung eingeflossen sind.

Die Gleichstellungskommission setzt sich wie folgt zusammen :

Prof. Dr. Annette Limberger (Hochschule Aalen), Hansjürgen Meinhardt (Regionales Bündnis für Familien Ostwürttemberg e.V.), Josef Mischko (Kreisrat SPD), Bernhard Ritter (Kreisrat Freie Wähler), Dr. Carola Merk-Rudolph (Kreisrätin SPD), Christoph Hald (Kreisrat CDU), Christine Ostermayer (Mitglied Bündnis 90/Die Grünen), Simone Mittl (Leiterin Regionalmanagement LEADER), Margot Wagner (Sprecherin Kreisfrauenrat Ostalb e.V.), Martin Brandt (Fachbereichsleiter Organisation Landratsamt), Hermine Nowottnick (Sachgebietsleiterin Bildungsbüro Landratsamt), Diana Kurschat (Flüchtlingsbeauftragte Landratsamt), Petra Pachner (Behindertenbeauftragte Landratsamt), Katharina Oswald (Beauftragte für Chancengleichheit Landratsamt).

Am 09.02.2017 traf sich die Gleichstellungskommission zur Erarbeitung des Gleichstellungs-Aktionsplans. Der Gleichstellungs-Aktionsplan legt Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern fest. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission haben in einer intensiven Auseinandersetzung mit den Inhalten dieser Handlungsfelder bestimmte Maßnahmen definiert. Diese sind im Gleichstellungs-Aktionsplan vom März 2017 des Ostalbkreises zusammengestellt. (Anlage)

Die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplan ist ein Prozess. Die Maßnahmen werden im Zeitraum 2017-2019 oder aber fortlaufend umgesetzt. Die Gleichstellungskommission tagt jährlich, bzw. nach Bedarf und evaluiert die Maßnahmen, initiiert neue Maßnahmen oder befindet Maßnahmen für abgeschlossen bzw. fortführungswert.

Über die Umsetzungen von Maßnahmen wird im Kreistag und öffentlich berichtet.

Der Gleichstellungs-Aktionsplan wird 2019 fortgeschrieben.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Umsetzung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Landkreisverwaltung und deren Kooperationspartner/innen. Zusätzliche finanzielle Mittel sind für die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans nicht erforderlich. Sollten einzelne Maßnahmen finanzielle Mittel erfordern, wäre dies gesondert vom zuständigen  Gremium vor der Umsetzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Gleichstellungs-Aktionsplan

 

 

Sichtvermerke

 

Beauftragte für Chancengleichheit

__________________________________________

 

Oswald

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungs-Aktionsplan (955 KB)