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Vorlage - 037/2017  

 
 
Betreff: Wiederbestellung von Herrn Werner Vonhoff als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Herr Werner Vonhoff wird mit Wirkung vom 01.05.2017 auf weitere fünf Jahre bis 30.04.2022 als Naturschutzbeauftragter für den Ostalbkreis bestellt.

 

Herr Vonhoff erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat. Außerdem erhält Herr Vonhoff eine km-Pauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/ km vom Ostalbkreis für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten; dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu (Bau-)Vorhaben. Hierzu verwenden die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis zur Verfügung gestellte Laptops, auf denen wichtige Informationen (z. B. Karten mit den Abgrenzungen von Bauleitplänen und Schutzgebieten) abgerufen werden können; des Weiteren machen die Naturschutzbeauftragten Ortsbesichtigungen und nehmen auch an Besprechungen teil. Nach ihren eigenen Angaben beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen wird der eigene Pkw benutzt.

 

Herr Vonhoff ist seit 01.05.1992 als Naturschutzbeauftragter ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig; sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf den Bopfinger Raum und Bereiche des Härtsfeldes (Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Kirchheim, Riesbürg und Westhausen).

 

Bis zu seiner Pensionierung Mitte letzten Jahres war Herr Vonhoff Leiter der Forstaußenstelle Bopfingen.

Herr Vonhoff übt seine ehrenamtliche Tätigkeit bereits seit 25 Jahren zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus.

 

Die derzeitige Amtszeit von Herrn Vonhoff als Naturschutzbeauftragter endet am 30.04.2017. Er ist zur Ausübung des Ehrenamtes in einer weiteren Amtszeit von fünf Jahren bereit.

Wir schlagen deshalb vor, Herrn Vonhoff für eine weitere Amtszeit von 01.05.2017  bis 30.04.2022 als Naturschutzbeauftragten wieder zu bestellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Vonhoff erhält als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat, eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer, der in Ausübung des Amtes mit dem eigenen Pkw zurückgelegt wird; eine landkreiseigene PC-Ausstattung befindet sich bereits bei Herrn Vonhoff.

Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwands-entschädigung.

Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder …) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

     

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Scheuermann

 

 

Dezernat IV

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel