Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 29. Juli 2014 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist das Landesgebührengesetz (LGebG) i.V. mit Artikel 27 der Verordnung (EG) 882/2004. Das EU-Gebührenrecht ermächtigt zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren.
Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum 1. April 2017.
Die Gebührenanpassungen sind im Wesentlichen auf die Entgelterhöhungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) zurück zu führen. Die Vergütungen wurden/werden dabei in mehreren Stufen um insgesamt 7,15% angehoben.
Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.
Anlagen
1. Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit Gebührenverzeichnis 2. Übersicht Gebührensätze alt / neu
Sichtvermerke
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