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Vorlage - 353/03  

 
 
Betreff: Bericht über die behindertenfreundliche Ausgestaltung der Bahnhöfe im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
11.03.2003 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Fraktion Freie Wähler Frauen e. V. stellte in der Sitzung des Kreistages vom 8. Oktober 2002 folgenden Antrag:

 

"Die nicht barrierefreien Bahnhöfe in unserem Landkreis sind zu erfassen und ein Konzept zu entwickeln, diesen Missstand zu beseitigen".

 

1.    Sachstandsbericht

 

       Zur sachgerechten Bearbeitung der Anfrage wurde die hierfür zuständige DB Station & Service AG, Bahnhofsmanagement in Ulm, um Unterstützung gebeten. Zu zahlreichen Punkten für die 21 Bahnhöfe im Ostalbkreis wurden Auskünfte erbeten. Die Erfassung durch die DB Station & Service ergab folgendes Ergebnis:

 

       Alle 9 Empfangsgebäude im Ostalbkreis haben einen behindertengerechten und somit barrierefreien Zugang. Leider befinden sich jedoch nur an den 2 großen Bahnhöfen in Aalen und Schwäbisch Gmünd Automatiktüren.

 

       Ein behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen ist an 15 Bahnhöfen möglich, an 5 Bahnhöfen nur zu Gleis 1. Ausnahme ist hier der Bahnhof Böbingen, an dem der Mittelbahnsteig nur über Treppen erreichbar ist.

 

       Insbesondere die unterschiedlichen Bahnsteighöhen der Bahnhöfe sind nur zum kleinen Teil barrierefrei und erschweren den Zugang in die Züge für Behinderte und Nichtbehinderte. Die im Regionalverkehr in Baden-Württemberg übliche Bahnsteighöhe von 55 cm auf die auch zahlreiche Fahrzeuge ausgerichtet sind, wird an keinem Bahnhof erreicht. Der Einsatz unterschiedlicher Zugtypen im Regional- und Fernverkehr erschwert jedoch eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe.

 

       Ein besonderes Problem stellen der Fahrausweisverkauf und auch die Fahrgastinformation insbesondere für Rollstuhlfahrer dar.

 

       Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse festgehalten:

 

       1.    Empfangsgebäude (gesamt 9)

              -      behindertengerechter Zugang                  9

              -      Behinderten-WC                                    1  (neu: Lorch)

              -      Automatiktüren                                       2

 

       2.    Bahnsteige

              -      behindertengerechter Zugang                15  ja,              5 teilweise,               1 nein

              -      Bahnsteighöhe                    25 cm          6

                                                         25/38 cm          1

                                                              38 cm        12

                                                              76 cm          2

              -      Einstiegshilfe                                          1  (Aalen)

 

       Eine Detailzusammenstellung für alle 21 Bahnhöfe im Ostalbkreis liegt als Anlage 1 bei.

 

 

2.    Zuständigkeiten

      

       Für die Unterhaltung, Wartung und Instandhaltung der Empfangsgebäude und Bahnsteige ist DB Station & Service zuständig. Diese wird hinsichtlich Umbaumaßnahmen an Bahnsteigen und Empfangsgebäuden nur auf Anfrage von Dritten (z. B. Kommunen oder NVBW) tätig. Wird von diesen ein Projekt beantragt, betreut dies federführend Station & Service. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über das GVFG mit einer Förderung von 85 %. Der Restbetrag sowie die vorbereitenden Planungskosten sind von Dritten zu übernehmen. DB Station & Service setzt hierzu keine eigenen Mittel ein.

 

       Zum Teil werden in Landkreisen abgestimmte Konzepte zur Bahnhofsgestaltung entwickelt. Zum Beispiel gab der Landkreis Göppingen im Jahr 2001 eine umfassende Studie zur Aufwertung der Regionalbahnhöfe im Filstal in Auftrag.

 

       Der Verband Region Stuttgart hat als Aufgabenträger für den S-Bahnverkehr ein umfangreiches Nachrüstungsprogramm für die S-Bahnhöfe gestartet. Dieses verfolgt das Ziel, diese behindertengerecht umzugestalten. Das Gesamtprogramm für 35 Stationen hat einen Umfang von 11,1 Mio. € und soll sich über mehrere Jahre hinziehen.

 

 

3.    Stellungnahme der Landkreisverwaltung

 

       Die Ausstattung der Bahnhöfe im Ostalbkreis ist nach den Zusammenstellungen leider nur in Teilen barrierefrei. Auf Abhilfe muss hier vor allem bei den von vielen Fahrgästen frequentierten Haltestellen gedrängt werden.

 

       Zuständig für die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen ist die DB Station & Service AG. Die Landkreisverwaltung sieht sich angesichts der laufenden großen ÖPNV-Projekte personell nicht in der Lage, selbst ein Konzept für die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu den Bahnhöfen und Zügen für behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln. Auch hätte ein solches Konzept nur dann Chancen auf eine adäquate Umsetzung, wenn der Ostalbkreis in erheblichem Umfang eigene Mittel einsetzen würde.

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

 

entfällt

Anlagen:

Anlage    1

 

     

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                             Maier

 

Fachdezernent          __________________________________________________

                             Götz

 

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel