Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis. Sachverhalt/Begründung:
Die
Fraktion Freie Wähler Frauen e. V. stellte in der Sitzung des Kreistages vom
8. Oktober 2002 folgenden Antrag: "Die
nicht barrierefreien Bahnhöfe in unserem Landkreis sind zu erfassen und ein
Konzept zu entwickeln, diesen Missstand zu beseitigen". 1. Sachstandsbericht Zur sachgerechten Bearbeitung der Anfrage
wurde die hierfür zuständige DB Station & Service AG, Bahnhofsmanagement in
Ulm, um Unterstützung gebeten. Zu zahlreichen Punkten für die 21 Bahnhöfe im
Ostalbkreis wurden Auskünfte erbeten. Die Erfassung durch die DB Station &
Service ergab folgendes Ergebnis: Alle 9 Empfangsgebäude im Ostalbkreis
haben einen behindertengerechten und somit barrierefreien Zugang. Leider
befinden sich jedoch nur an den 2 großen Bahnhöfen in Aalen und Schwäbisch
Gmünd Automatiktüren. Ein behindertengerechter Zugang zu den
Bahnsteigen ist an 15 Bahnhöfen möglich, an 5 Bahnhöfen nur zu Gleis 1.
Ausnahme ist hier der Bahnhof Böbingen, an dem der Mittelbahnsteig nur über
Treppen erreichbar ist. Insbesondere die unterschiedlichen
Bahnsteighöhen der Bahnhöfe sind nur zum kleinen Teil barrierefrei und
erschweren den Zugang in die Züge für Behinderte und Nichtbehinderte. Die im
Regionalverkehr in Baden-Württemberg übliche Bahnsteighöhe von 55 cm auf die
auch zahlreiche Fahrzeuge ausgerichtet sind, wird an keinem Bahnhof erreicht.
Der Einsatz unterschiedlicher Zugtypen im Regional- und Fernverkehr erschwert
jedoch eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe. Ein besonderes Problem stellen der
Fahrausweisverkauf und auch die Fahrgastinformation insbesondere für
Rollstuhlfahrer dar. Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse
festgehalten: 1. Empfangsgebäude
(gesamt 9) - behindertengerechter Zugang 9 - Behinderten-WC 1 (neu: Lorch) - Automatiktüren 2 2. Bahnsteige - behindertengerechter
Zugang 15 ja, 5
teilweise, 1 nein - Bahnsteighöhe
25 cm 6 25/38 cm 1 38 cm 12 76 cm 2 - Einstiegshilfe 1 (Aalen) Eine Detailzusammenstellung für alle 21
Bahnhöfe im Ostalbkreis liegt als Anlage 1 bei. 2. Zuständigkeiten Für die Unterhaltung, Wartung und
Instandhaltung der Empfangsgebäude und Bahnsteige ist DB Station & Service
zuständig. Diese wird hinsichtlich Umbaumaßnahmen an Bahnsteigen und
Empfangsgebäuden nur auf Anfrage von Dritten (z. B. Kommunen oder NVBW)
tätig. Wird von diesen ein Projekt beantragt, betreut dies federführend Station
& Service. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über das GVFG mit einer
Förderung von 85 %. Der Restbetrag sowie die vorbereitenden Planungskosten sind
von Dritten zu übernehmen. DB Station & Service setzt hierzu keine eigenen
Mittel ein. Zum Teil werden in Landkreisen
abgestimmte Konzepte zur Bahnhofsgestaltung entwickelt. Zum Beispiel gab der
Landkreis Göppingen im Jahr 2001 eine umfassende Studie zur Aufwertung der
Regionalbahnhöfe im Filstal in Auftrag. Der Verband Region Stuttgart hat als
Aufgabenträger für den S-Bahnverkehr ein umfangreiches Nachrüstungsprogramm für
die S-Bahnhöfe gestartet. Dieses verfolgt das Ziel, diese behindertengerecht
umzugestalten. Das Gesamtprogramm für 35 Stationen hat einen Umfang von 11,1
Mio. € und soll sich über mehrere Jahre hinziehen. 3. Stellungnahme der Landkreisverwaltung Die Ausstattung der Bahnhöfe im
Ostalbkreis ist nach den Zusammenstellungen leider nur in Teilen barrierefrei.
Auf Abhilfe muss hier vor allem bei den von vielen Fahrgästen frequentierten
Haltestellen gedrängt werden. Zuständig für die barrierefreie Gestaltung
von Bahnhöfen ist die DB Station & Service AG. Die Landkreisverwaltung
sieht sich angesichts der laufenden großen ÖPNV-Projekte personell nicht in der
Lage, selbst ein Konzept für die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu den
Bahnhöfen und Zügen für behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln.
Auch hätte ein solches Konzept nur dann Chancen auf eine adäquate Umsetzung,
wenn der Ostalbkreis in erheblichem Umfang eigene Mittel einsetzen würde. Finanzierungen und
Folgekosten: entfällt Anlage 1 Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Maier Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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