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Vorlage - 018/2017  

 
 
Betreff: Fortführung der Schulsozialarbeit an der Schule am Römerkastell in Böbingen
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.02.2017 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis fördert die Schulsozialarbeiterstelle (50%) an der Schule am Römerkastell in Böbingen nach Ablauf der Befristung bis vorläufig zum Ende des Schuljahres 2018/2019. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“.

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 14.6.2016 bzw. des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 5.7.2016 wurden Stellenerweiterungen und Weiterbewilligungen verschiedener Schulsozialarbeiterstellen beraten und beschlossen. In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsoziarbeit detailliert darzulegen.

 

Die Förderung der 50%-Stelle an der Schule am Römerkastell in Böbingen wurde nur für ein weiteres Jahr, das heißt bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 bewilligt. Die Schule am Römerkastell in Böbingen ist eine Grund- und Werkrealschule, die derzeit von 213 Schülerinnen und Schülern besucht wird. Der Werkrealschulzweig wird jedoch aufgrund nicht ausreichender Schülerzahlen von Jahr zu Jahr kleiner. Im laufenden Schuljahr bestehen noch die Klassenstufen 8 bis 10. Das heißt die Werkrealschule wird in den kommenden Jahren sukzessive zurückgebaut bzw. ganz aufgehoben. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung vorgeschlagen, eine Förderung für zunächst nur ein Jahr zu bewilligen. In dieser Zeit sollte die Entwicklung beobachtet und dann neu entschieden werden.

 

 

II. Antrag der Gemeinde Böbingen

 

Die Gemeinde Böbingen beantragt die Förderung der Schulsozialarbeit an der Schule am Römerkatstell über den bewilligten Zeitpunkt hinaus. Träger der Schulsozialarbeit ist die Franz von Assisi Gesellschaft Schwäbisch Gmünd. Zwischen der Gemeinde Böbingen und der Franz von Assisi Gesellschaft ist eine vertragliche Kündigungsfrist vereinbart. Die Gemeinde Böbingen bittet daher um eine rechtzeitige Entscheidung des Ostalbkreises über die weitere Förderung der Schulsozialarbeit, damit fristgerecht die entsprechenden Weichen gestellt werden können.

 

Aus Sicht der Schule ist die Schulsozialarbeit ein unverzichtbares Angebot. Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, dass gerade das Auslaufen der Werkrealschule von den Schülerinnen und Schülern oftmals als Belastung empfunden wird. Sie in ihrem Selbstwertgefühl zu bestärken, ihnen schulische, berufliche und private Perspektiven aufzuzeigen ist ein wichtiges Handlungsfeld der Schulsozialarbeit. Die teilweise schwierigen familiären Verhältnisse und nachlässiges Interesse des Elternhauses an der Schule, machen die Situation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler noch verstärkt zur Belastung.

 

Für den Grundschulbereich zeigt sich ebenfalls ein weiterer Bedarf an Schulsozialarbeit. Die ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen, unter denen die Kinder aufwachsen, haben sich in den vergangen Jahren stark verändert. Die Kinder erleben diese gesellschaftlich bedingten Belastungen „stellvertretend“ in ihrem schulischen Alltag. Kinder aus überforderten Elternhäusern (z.B. finanzielle Überlastungen, berufliche Unsicherheiten, prekäre Arbeitssituationen, Migrations- und Flüchtlingshintergründe, Alleinerziehenden- und Patchwork-Haushalte) benötigen im schulischen Kontext besondere sozialpädagogische Aufmerksamkeit, einzelfallorientierte Begleitung und kompetenzfördernde Maßnahmen.

 

Der Einsatz und die perspektivische Verortung der Schulsozialarbeit auch an der Grundschule sind nach Ansicht der Schule von zentraler Bedeutung für die Gestaltung gelingender Bildungsperspektiven der Schülerinnen und Schüler aus Böbingen und Umgebung. Aus Perspektive aller beteiligten Akteure - Schulleitung, Lehrerschaft, Eltern und zuvorderst der Schülerinnen und Schüler - ist die Schulsozialarbeit an der Schule am Römerkastell gerade auch vor dem Hintergrund der Entwicklung zu einer reinen Grundschule weiterhin ein unverzichtbares Angebot.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Vor dem Hintergrund des auslaufenden Werkrealschulbereichs hat die Verwaltung im Juni 2016 vorgeschlagen, die Förderung der Schulsozialarbeit zunächst nur für ein Jahr zu bewilligen. In dieser Zeit sollte die Entwicklung beobachtet und dann erneut entschieden werden.

 

Aktuell werden noch die Klassen 8 bis 10 der Werkrealschule geführt. Das heißt, die Werkrealschule besteht längstens bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019, sofern in diesem letzten Schuljahr mindestens 16 Schüler die Klasse 10 besuchen.

 

Aus Sicht des Staatlichen Schulamts ist die Schulsozialarbeit auch ausschließlich für die Grundschule gerechtfertigt. Die Geburtenzahlen in Böbingen bewegen sich nach Aussage des Rektors stabil auf dem derzeitigen Niveau, sodass die Zweizügigkeit der Grundschule sichergestellt ist. Aufgrund der Heterogenität in der Einwohner- bzw. Schülerschaft von Böbingen unterstützt die Schulsoziarbeit den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule am Römerkastell nachhaltig und sollte beibehalten werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine weitere Förderung der Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 vor. Sollte der Werkrealschulzweig bereits 2018 aufgelöst werden, muss der Bedarf für die Fortführung der Schulsozialarbeit ausschließlich an der Grundschule bereits in einem Jahr erneut überprüft werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Mittel für die Förderung der Schulsozialarbeit an der Schule am Römerkastell in Böbingen sind im Haushaltsplan für das Jahr 2017 bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel