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Vorlage - 017/2017  

 
 
Betreff: Situationsbericht zur Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.02.2017 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde im Jahr 1990 gegründet. Sie befindet sich in Schwäbisch Gmünd und ist seit 01.09.1994 in der alleinigen Trägerschaft des Ostalbkreises.

 

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für misshandelte Frauen und deren Kinder. Sie bietet Schutz und Unterkunft vor psychischer und physischer Gewalt in der Familie. Die Frauen mit ihren Kindern werden vor Verfolgung der Männer geschützt und können hier zunächst einmal zur Ruhe kommen.

 

 

II. Ziele und Methoden in der Arbeit mit den Frauen und Kindern

 

Die Frauen lernen in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung mit Hilfe der Sozialpädagoginnen, ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und zu nutzen. Dadurch werden sie in ihrem Selbstwertgefühl aufgebaut und gestärkt und damit in die Lage versetzt, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam mit ihren Kindern selbständig zu gestalten und zu planen. Die Entscheidung über die weitere Lebensplanung liegt jedoch einzig bei der Frau und wird von den Mitar-beiterinnen in jedem Fall respektiert.

 

Folgende Ziele werden in räumlicher und emotionaler Distanz zur bisherigen Lebenssituation mit den Frauen verfolgt:

 

- Reflexion der erfahrenen Gewaltsituation

- Entwicklung neuer Lebensperspektiven

- Durchbrechen der bisherigen Isolation, verbunden mit der Erkenntnis, dass

  ausweglos erscheinende Situationen nicht immer die Folge von persönlichem

  Versagen sein müssen

- Aufzeigen konkreter Handlungsschritte, so z. B. Kontaktherstellung zum Sozial- oder Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Anwälten etc.

 

Im Rahmen der wöchentlichen Hausversammlung, an der alle in der Einrichtung

lebenden Frauen und die Sozialpädagoginnen teilnehmen, findet soziale

Gruppenarbeit statt. Regelmäßige Beratungsgespräche durch die Mitarbeiterinnen stärken und begleiten darüber hinaus die Frauen.

 

Die Sozialpädagoginnen sowie eine Erzieherin versuchen zusammen mit den Müttern, den Kindern neue positive Erlebnisse zu ermöglichen. Die emotionale Bindung zwischen Kindern und Müttern wird gestärkt. Die Kinder entdecken in der Einrichtung neue Freiräume, lernen aber gleichzeitig auch Grenzen kennen und erleben, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.

 

 


III. Aufnahmeverfahren und Ausschlusskriterien

 

Die Adresse der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises ist geheim und darf auch von den Bewohnerinnen nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Die Mitarbeiterinnen appellieren an alle Personen und Behörden, die den Standort der Einrichtung kennen, die genaue Anschrift geheim zu halten. Immer wieder kommen Frauen mit ihren Kindern in die Einrichtung, die in großer Angst leben, weil sie von ihren Partnern massiv bedroht werden, bis hin zu Morddrohungen.

 

Name, Telefonnummer und Postfachadresse der Einrichtung stehen unter anderem in den Telefonbüchern sowie auf der Internetseite des Landratsamtes und können an Hilfesuchende weitergegeben werden.

 

Bedrohte Frauen können sich telefonisch direkt mit dem Haus in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen führen dann entweder ein telefonisches Aufnahmegespräch oder vereinbaren einen Gesprächstermin außerhalb der Einrichtung. Dabei werden die Aufnahmemodalitäten erläutert, das Leben im Haus wird geschildert, der genaue Aufnahmezeitpunkt und Aufnahmeort wird besprochen und die Frauen erfahren, welche Unterlagen sie mitbringen sollten.

 

Bei voller Belegung der Einrichtung werden den bedrohten Frauen Alternativen vorgeschlagen. Das kann eine Interimslösung bei Freunden oder der Familie sein oder die Telefonnummer eines anderen Frauenhauses. Eventuell kann es auch nachts oder am Wochenende zu einer kurzfristigen Unterbringung in einer Pension kommen.

 

Notaufnahmen abends, nachts und an Wochenenden erfolgen über das Polizeirevier in Schwäbisch Gmünd.

 

Eine Aufnahme suchtkranker, obdachloser oder psychisch kranker Frauen ist nicht möglich. Dies gilt auch für unbegleitete minderjährige Mädchen. Hier wird an das zuständige Jugendamt verwiesen. Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, gegebenenfalls geeignete Alternativen und spezielle Hilfsangebote aufzuzeigen.

 

Während Töchter in Begleitung der Mutter immer Schutz finden, können Söhne über 13 Jahre nicht aufgenommen werden. Mit Hilfe anderer sozialer Einrichtungen werden für diese individuelle Lösungen erarbeitet.

 

 

IV. Personelle und räumliche Rahmenbedingungen

 

In der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises arbeiten drei Sozialpädagoginnen, mit je 50%, sowie eine Erzieherin, die einen Stelle von 40% innehat.

 

Die Einrichtung verfügt über 16 Plätze. Es können fünf Frauen mit bis zu 11 Kindern aufgenommen werden, wobei jede Frau mit ihren Kindern ein separates Zimmer bewohnt. Die Mitarbeiterinnen teilen sich zwei Büroräume. Diese werden auch als Besprechungs- und Beratungszimmer genutzt.

Am Wochenende und an Feiertagen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen den Bewohnerinnen sowie der Polizei als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und ermöglichen damit auch an diesen Tagen eine Aufnahme. Es ist erfreulich, dass es Frauen gibt, die sich ehrenamtlich dieser verantwortungsvollen und mitunter psychisch sehr belastenden Aufgabe annehmen.

 

Die Belegung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises entspricht in den letzten 10 Jahren der Situation in anderen Landkreisen. Die durchschnittliche Auslastung lag in diesem Zeitraum in Schwäbisch Gmünd bei 82%. Im Durchschnitt wurden 32 Frauen und 35 Kinder jährlich aufgenommen.

 

 

V. Frauenschutzwohnungen

 

Darüber hinaus bietet die Stadt Aalen für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, vier längerfristig belegbare Wohnungen sowie eine Notfallwohnung an. Im Zeitraum von 2010 bis 2016 wurden insgesamt 96 Personen in die Schutzwohnungen aufgenommen. Davon waren 46% Frauen und 54% Kinder. Die Stadt Ellwangen unterhält seit Mitte des Jahres 2016 ebenfalls eine Frauenschutzwohnung, in der zwei Frauen untergebracht werden können.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen wird nach der Tarifordnung des Ostalbkreises ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Nach der aktuellen Fassung beträgt in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises der Betreuungssatz 62 € und der Unterkunftssatz 18 € jeweils pro Tag. Die Bewohnerinnen der Einrichtung sind in der Regel leistungsberechtigt im Sinne des SGB II. Hat eine Bewohnerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Landkreis, erstattet der Herkunftslandkreis die entstandenen Kosten. Verfügt eine Frau über eigenes Vermögen, wird der Unterkunftssatz von ihr erhoben. Die Restkosten für den Betrieb der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, die nicht über Nutzungsentgelte ausgeglichen werden können, sind aus Mitteln des Sozialhilfehaushaltes zu bestreiten.

 

Die Aufwendungen für die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung beliefen sich im Haushaltsjahr 2016 auf rund 210.000 €.

 

Die Kostendeckung erfolgt durch Zuschüsse, Erstattungen und Benutzungs-gebühren. Die Restkostenabdeckung erfolgt über den Sozialhilfehaushalt und belief sich 2016 auf rund 54.000 €.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Sozialdezernent      

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel