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Vorlage - 016/2017  

 
 
Betreff: Neubauvorhaben der Lebenshilfe e.V. Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.02.2017 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für das Neubauprojekt der Lebenshilfe e.V. Schwäbisch Gmünd zu erteilen.


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.

 

In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei ist es wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.

 

 

II. Planungen der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd

 

Der gemeinnützige Verein „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e.V. Schwäbisch Gmünd“ wurde 1968 von engagierten Eltern gegründet. Ziel und Motivation des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen bedeuten.

 

Die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd bietet aktuell ca. 63 stationäre Wohnplätze an in einem Wohnheim und vier Wohngemeinschaften in Schwäbisch Gmünd. Außerdem werden rund 33 Personen ambulant betreut.

 

Die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd plant einen Ersatzneubau für das Wohnheim in der Leutzestraße in Schwäbisch Gmünd. Dieses Gebäude ist in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Auflagen der Landesheimbauverordnung. Festgestellte Mängel seitens der Heimaufsicht sowie die mangelhafte bauliche Substanz des Wohnheims und auch die Struktur der Räumlichkeiten, die nicht mehr zeitgemäß ist, machen einen Neubau unausweichlich. Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd plant daher den Bau eines Wohnheims an der Friedhofstraße in Schwäbisch Gmünd mit 24 stationären Plätzen für Menschen mit geistiger Behinderung, sowie zwei Kurzzeitplätzen. Außerdem ist auf dem selben Grundstück die Errichtung eines weiteren Gebäudes mit Räumen für die Verwaltung und für die Tagesstruktur für Senioren (15 Plätze) vorgesehen sowie drei kleine Apartments, die dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

 

Der geplante Neubau befindet sich in direkter Nachbarschaft zu anderen Wohnhäusern. Die Innenstadt ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Somit können alle Angebote des täglichen Lebens und der Kultur leicht erreicht werden. Sowohl der Standort als auch die von der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd erarbeitete Konzeption tragen dem Inklusionsgedanken Rechnung.

 

Im neuen Wohnheim sollen drei Wohngemeinschaften für jeweils acht Bewohner/innen entstehen. Die Tagesbetreuung für Senioren ist ein Angebot für Menschen, die wegen Erreichens des Rentenalters oder aus behinderungs- und altersbedingten Gründen ganz oder teilweise aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Das Angebot gilt vorrangig für die Menschen, die bei der Lebenshilfe ihr zu Hause haben. Es steht aber auch Menschen mit Behinderung offen, die bei ihren Familien leben.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Die Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd und der Ostalbkreis bemühen sich schon seit Jahren um eine tragfähige Lösung als Ersatz für das stark sanierungsbedürftige Wohnheim in der Leutzestraße. Das jetzt von der Lebenshilfe geplante Neubauprojekt in der Friedhofstraße entspricht den Anforderungen an ein zeitgemäßes Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderungen.

 

Im Rahmen der Sozialplanung des Ostalbkreises wurde das Neubauprojekt mit der Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) intensiv erörtert. Der Ostalbkreis befürwortet das geplante Neubauvorhaben. Dies trägt dem vorhandenen Bedarf Rechnung, auch unter dem Aspekt einer wohnortnahen Versorgung.


 

Finanzierung und Folgekosten

 

Neu-, Umbau- und Modernisierungsvorhaben können mit einem Investitionskostenzuschuss des Landes gefördert werden. Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt.

 

Die Leistungen des Wohnens an sich und der Tagesbetreuung für Senioren sind im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe des Ostalbkreises zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel