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Vorlage - 015/2017  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
14.02.2017 
Sitzung Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zu III.


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern ging zum 1. Januar 2005 unter anderem die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf die Stadt- und Landkreise über. Bereits im Frühjahr 2005 begann der Ostalbkreis als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg, in Zusammenarbeit mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Vertretern der Kreistagsfraktionen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), eine Sozial- bzw. Teilhabeplanung für behinderte Menschen zu erstellen. Mit diesem Schritt sollte vermieden werden, dass die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe dem Zufall überlassen bleibt. Vielmehr sollte ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot im Ostalbkreis geschaffen werden, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert. Dabei sollte auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt werden.

 

Zielgruppe der ersten Planung waren geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen im Ostalbkreis. Auf der Grundlage einer umfangreichen und soliden Datenbasis wurden in dem Bericht die Angebotsstruktur detailliert beschrieben und analysiert. Kernstück des Teilhabeplans war die Bedarfsvorrausschätzung bis zum Jahr 2015. Die Ergebnisse wurden sowohl für den Ostalbkreis insgesamt, als auch für verschiedene Planungsräume dargestellt. Ein Ausblick mit Fazit und Perspektiven bot schließlich wichtige Impulse für die Ausgestaltung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis. Der Teilhabeplan wurde im Herbst 2006 vom Sozialausschuss und im Kreistag beraten und verabschiedet.

 

Im Jahr 2011 wurde dann ein zweiter Teilhabeplan und zwar für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung fertig gestellt und verabschiedet.

 

 

II. Fortschreibung des Teilhabeplans

 

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2009 hat eine wesentliche Neuausrichtung der Behindertenhilfe in Deutschland eingesetzt. Diese setzt sich mit der jüngst verabschiedeten Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) fort.

 

Deshalb soll der Teilhabeplan nun fortgeschrieben und aktuelle Daten erhoben werden. Die Bedarfsprognose des ersten Teilhabeplans erstreckte sich bis zum Jahr 2015. Auf der Grundlage der neuen Daten soll deshalb - unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen - eine aktualisierte Bedarfsvorausschätzung für die nächsten 10 Jahre erstellt werden.

 

In enger Kooperation mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen Daten zu den Bereichen Wohnen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, betreutes Wohnen in Familien) und Tagesstruktur (Werkstätten, Förder- und Betreuungsbereich, Seniorenbetreuung) erhoben und analysiert werden. Für die Bedarfsvorausschätzung sollen auch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Ostalbkreis mit einbezogen werden.

 

Neben der Datenauswertung ist auch eine Analyse im Hinblick auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem ersten Teilhabeplan sowie eine Anpassung und Neuentwicklung von Empfehlungen an die aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere an das Bundesteilhabegesetz, vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird der Inklusionsgedanke in den Vordergrund gestellt.

 

Wie schon bei der Teilhabeplanung 2006 ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung des gesamten Planungsprozesses mit allen relevanten Akteuren im Ostalkreis vorgesehen. Dazu soll erneut ein begleitender Arbeitskreis zur Fortschreibung der Teilhabeplanung einberufen werden. Mitwirken sollen neben Vertretern der Leistungserbringer der Behindertenhilfe im Ostalbkreis und der Kreistagsfraktionen auch Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige.

 

 

III. Vorschlag der Verwaltung

 

Wie schon bei der ersten Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger Behinderung und auch bei der Teilhabeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung ist auch bei der Fortschreibung vorgesehen, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, insbesondere hinsichtlich der Datenerhebung und -analyse sowie der Bedarfsprognose.

 

Es handelt sich dabei um einen Dienstleistungsauftrag, der „in angemessener Form im Wettbewerb“ zu vergeben ist. Die Verwaltung wird deshalb mit den KVJS und weiteren in Frage kommenden Instituten Kontakt aufnehmen und entsprechende Angebote einholen. Eine endgültige Entscheidung soll dann nach Vorlage eines konkreten Angebots im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 2. Mai 2017 getroffen werden.

 

Nach den erforderlichen Vorarbeiten ist der offizielle Auftakt für die Fortschreibung der Teilhabeplanung nach der Sommerpause 2017 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Ende 2018 anvisiert.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die fachliche Unterstützung können erst nach Vorlage eines konkreten Angebots beziffert werden. Unter dem Produktsachkonto 31.10-4291002 stehen noch Restmittel für die Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts zur Verfügung, die entsprechend umgewidmet werden könnten.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel