Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussantrag:
Der Verwaltungsrat bestätigt die folgenden in seiner konstituierenden Sitzung am 20. Dezember 2016 gefassten Beschlüsse:
Sachverhalt/Begründung
Der Verwaltungsrat der Kommunalanstalt hat sich noch im vergangenen Jahr in der Gründungs- und Genehmigungsphase konstituiert. Anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sieht die Gemeindeordnung keine besondere Zuständigkeit für die Erstbestellung des Vorstandes bei der Anstaltsgründung vor, sondern weist diese Aufgabe dem Verwaltungsrat zu. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunalanstalt ab dem 01.01.2017 sicher zu stellen, wurde der Verwaltungsrat noch 2016 konstituiert und verschiedene Beschlüsse gefasst. Da die Zuständigkeit in der Gründungsphase nicht eindeutig geregelt ist, soll der nunmehr ab 01.01.2017 auch formell existierende Verwaltungsrat die in seiner Konstituierung gefassten Beschlüsse aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals bestätigen.
Finanzierung und Folgekosten
-
Anlagen
-
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |