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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 15.12.2015 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.01.2016, Az. 14-2141.-2/09 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Zum 24.11.2016 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Ausblick auf das Ergebnis des Ergebnishaushaltes zum 31.12.2016Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2016 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.269.455 € aus. Wie aus der Darstellung des Zwischenberichts zum 24.11.2016 ersichtlich, weisen einzelne Haushaltspositionen deutliche Abweichungen auf.
So musste wie beim Haushaltszwischenbericht am 03.05.2016 bereits informiert, bei der Haushaltsposition „Hilfe zur Pflege“ das neue Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt werden. Der seit Jahren andauernde Streit zwischen den Verbänden der Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern wurde am 17.12.2015 mit einem Schiedsspruch beendet. Durch eine Neuregelung im entsprechenden Rahmenvertrag erhalten die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihr Personal, insbesondere in der Pflege, deutlich aufzustocken. Nahezu alle Pflegeeinrichtungen im Landkreis machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Entsprechend groß sind die Kostensteigerungen, die auch den Landkreis treffen. Durch die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes werden im Haushaltsjahr 2016 Mehrausgaben in Höhe von rund 1,0 Mio. € erwartet.
Ein Grund für die deutliche Kostensteigerung im Bereich der Eingliederungshilfe liegt in der Höhe der Entgelte, die mit allen Behinderteneinrichtungen neu verhandelt wurden. Wir haben im Vergleich zu den Vorjahren höhere Abschlüsse, weil die Träger viele Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigen und der entsprechende Tarifvertrag (Sozial- und Erziehungsdienst - SuE) für diese Mitarbeiter/innen deutliche Verbesserungen erbrachte, die über dem Tarifabschluss des TVÖD liegen.
Bei der Eingliederungshilfe sind aufgrund des Bundesteilhabegesetzes deutliche Kostensteigerungen zu erwarten. Nach Mehraufwendungen in diesem Jahr in Höhe von 1,1 Mio. € sind im Haushalt 2017 weitere Kostensteigerungen in Höhe von 4,3 Mio. € gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 zu kalkulieren.
Bei den Kosten für Asylbewerber sind Kostenabweichungen zu erwarten, da bei der Haushaltsaufstellung von einer höheren Erstattung des Landes durch die geplanten Zugänge an Flüchtlinge ausgegangen wurde. Die Leistungspauschale ist daher geringer. Bei den Ausgaben fallen dagegen die auch geringer aus, jedoch ist der Aufwand pro aufgenommenem Flüchtling von geplanten 440 €/Monat auf derzeit 503 €/Monat gestiegen.
Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen des geplanten ordentlichen Ergebnisses eine große Herausforderung dar. Darüber hinaus sind beim Jahresabschluss auch die Defizite der Klinik-Eigenbetriebe zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden bei den Klinik-Eigenbetrieben Defizite in Höhe von rund 6,0 Mio. € auflaufen. Für die Verlustabdeckung im Haushalt sind 1,75 Mio. € veranschlagt. Dies wird das geplante ordentliche Ergebnis deutlich belasten.
Sichtvermerke
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