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Vorlage - 189-1/2016  

 
 
Betreff: Strukturveränderung der Kliniken des Ostalbkreises (Klinikkonzept 2020)
- Zusammenführung der Klinik-Eigenbetriebe und Neufassung der Satzung für den Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Einbringung
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
Kreistag Entscheidung
29.11.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_SV_189-2016
Anlage_2_SV_189-2016

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.      Die drei Eigenbetriebe Ostalb-Klinikum Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und St. Anna Virngrund-Klinik Ellwangen, in denen nach der Ausgliederung des Klinikbetriebs in eine Kommunalanstalt das Grundstücksvermögen zurück bleibt, werden zu einem Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ zusammengefasst.

 

2.      Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung für den Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ wird als Satzung beschlossen.

 

3.      Mit Inkrafttreten der Satzung für den Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ treten gleichzeitig

a)      die Geschäftsordnung für die Betriebsleitungen der Krankenhaus-Eigenbetriebe vom 13.12.1994 und

b)      die Geschäftsordnung über die Zusammenarbeit der Betriebsleitungen der Krankenhaus-Eigenbetriebe des Ostalbkreises vom 14.08.2000

außer Kraft.

 

4.      Herr Axel J. F. Janischowski, Herr Walter Hees und Herr Thomas Schneider werden ab 01.01.2017 zu Betriebsleitern des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“ bestellt. Herr Axel J. F. Janischowski wird darüber hinaus zum Ersten Betriebsleiter des Eigenbetriebs ernannt. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. entsprechende Dienstverträge mit den Betriebsleitern abzuschließen.

 


5.      Der Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ beauftragt die „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ ab 01.01.2017 mit seiner Betriebsführung. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs wird ermächtigt, mit der „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ einen Betriebsführungsvertrag nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster abzuschließen.

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 dem Kreistag einstimmig den Beschluss des Antrags der Verwaltung empfohlen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat am 26.07.2016 der Ausgliederung der drei bestehenden Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine selbstständige gemeinnützige Kommunalanstalt grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung mit der notwendigen rechtlichen, personellen, steuerlichen, bilanziellen und finanzwirtschaftlichen Aufarbeitung der Detailthemen beauftragt.

 

Als erster Schritt wurde in der Sitzung des Kreistags am 08.11.2016 die Änderung der bestehenden Satzung der Klinik-Eigenbetriebe mit Wirkung ab 31.12.2016 beschlossen. Dies war erforderlich, um die gemeinnützigkeitsrechtlich unschädliche Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Ausstattung) auf die Kommunalanstalt zu ermöglichen.

 

Nach der Ausgründung des Krankenhausbetriebs in die „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ bleiben die drei Klinik-Eigenbetriebe mit den Grundstücken und den Gebäuden zurück. Während der Klinikbetrieb auf die Kommunalanstalt übertragen wird, besteht die zukünftige Aufgabe der Eigenbetriebe in der Bewirtschaftung der Gebäude. Aufgrund dieser Aufgabenänderung sollen die aktuell drei Eigenbetriebe nach der Ausgründung des Betriebs zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden. Die bestehende Betriebssatzung ist dann nicht mehr zweckmäßig und soll mit Inkrafttreten zum 01.01.2017 wie in der Anlage 1 neu gefasst werden.

 

Wesentliche Regelungen in der neuen Satzung sind:

 

     Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen.

     Organe sind der Kreistag, der Betriebsausschuss, der Landrat und die Betriebsleitung.

     Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses richtet sich nach der in der Hauptsatzung bestimmten Zahl der Kreisräte (16).

     Die Wertgrenzen, ab denen der Betriebsausschuss zuständig ist, orientieren sich an der aktuellen Eigenbetriebssatzung und wurden teilweise leicht angepasst.

     Der Betrieb wird von einem oder mehreren Betriebsleitern geleitet, ist kein Erster Betriebsleiter bestellt, entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten der Landrat.

     Die Betriebsleitung kann mit Zustimmung des Ausschusses einen Vertrag zur Führung des Betriebs durch einen Dritten abschließen und im Rahmen dessen Vollmachten an die Betriebsführenden erteilen.

 

 

Für die Klinik-Eigenbetriebe wurden mit Zustimmung des Krankenhausausschusses am 06.12.1994 bzw. am 17.07.2000 die Geschäftsordnung für die Betriebsleitungen der Krankenhaus-Eigenbetriebe bzw. die Geschäftsordnung über die Zusammenarbeit der Betriebsleitungen der Krankenhaus-Eigenbetriebe des Ostalbkreises erlassen. Diese sind auf den Betrieb der Kliniken in der Rechtsform der Eigenbetriebe ausgerichtet und sollen daher mit Inkrafttreten der Satzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“ aufgehoben werden.

 

Der zukünftige Vorstand der Kommunalanstalt (Herr Janischowski, Herr Hees und Herr Schneider) soll auch mit der Leitung des Eigenbetriebs betraut werden. Dem Vorstandsvorsitzenden der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR wird zudem die Funktion des ersten Betriebsleiters des Eigenbetriebs übertragen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ kein eigenes Personal beschäftigt. Die Aufgabe der Betriebsführung (Buchhaltung, Finanzwesen, Controlling, Bewirtschaftung der Gebäude etc.) soll der „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ übertragen und durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt werden. Hierfür ist ein Betriebsführungsvertrag erforderlich, der nach dem beigefügten Muster (Anlage 2) vom Betriebsleiter abgeschlossen werden soll. Für eine möglicherweise erforderliche Erteilung weiterer Vollmachten an die Betriebsführenden wird die Zustimmung im neuen „Betriebsausschuss Klinikimmobilien“ ggf. noch eingeholt werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“

Anlage 2: Muster Betriebsführungsvertrag

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Wagenknecht

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_SV_189-2016 (93 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_SV_189-2016 (66 KB)