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Vorlage - 217/2016  

 
 
Betreff: Information zur Leistungsgewährung im SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
08.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die passiven Leistungen werden innerhalb des Geschäftsbereichs Jobcenter durch die Abteilung Leistung erbracht.

 

Folgende Aufgabenbereiche umfasst die Abteilung Leistung:

 

  • Leistungsgewährung (Auszahlung der Geldleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II - Regelbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung)
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
  • Gemeinsamer Außendienst
  • Widerspruchs- und Klagebearbeitung und
  • Bildung und Teilhabe.

 

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 84 Mitarbeiter auf 74,89 Vollzeitstellen in der gesamten Abteilung Leistung tätig. Die Sachbearbeitung erfolgt in allen Aufgabenbereichen im Teamverbund. Diese sind an den vier Standorten in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen insgesamt sechs Teamleitern unterstellt.

 

 

II. Informationen zur Leistungsgewährung im SGB II

 

Neuanträge und Weiterbewilligungen

 

Bis zum 31.10.2016 haben beim Jobcenter Ostalbkreis 2.603 Bedarfsgemeinschaften einen Antrag nach dem SGB II gestellt. Prognostisch werden bis Ende des Jahres 2016 rund 3.200 Neuanträge erwartet. Insgesamt wie bereits in den Vorjahren ein hoher Bearbeitungsstand, der eine große Herausforderung für die Mitarbeiter darstellt, die durchschnittlich monatlich 260 Neuanträge zu bearbeiten haben.

 

Wesentliche Antragsgründe, die Menschen dazu veranlassen einen Antrag auf Grundsicherung zum Lebensunterhalt zu stellen sind:

 

  • das Ende einer Beschäftigung
  • das Einkommen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhalts aus
  • Zuzug aus einem anderen Landkreis
  • das Arbeitslosengeld I läuft aus oder muss aufgestockt werden
  • familiäre Gründe.

 

Im Bereich der Weiterbewilligungsanträge wird der Vorjahreswert von 2015 voraussichtlich leicht unterschritten. Ursache hierfür könnte bereits die gestiegene Anzahl von Fällen mit einem Bewilligungszeitraum mit mehr als 6 Monaten aufgrund des Neunten Änderungsgesetz SGB II sein.

 

Trotz der Integrationserfolge führt die weiterhin leicht steigende Zahl von Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2016 zu einem hohen Volumen an Neukunden und folglich auch an Bestandsarbeiten. Dies spricht für sehr viel Bewegung und Dynamik im Bestand der Hilfeempfänger und einer entsprechenden Auslastungssituation im Bereich Leistung.

Zugangssteuerung und Neuantragbearbeitung im Jobcenter

 

Das Jobcenter Ostalbkreis bedient sich bereits seit Jahren einem erfolgreichen Neukundenprozess. Im Fokus steht für das gesamte Jobcenter immer eine hohe qualitative Aufgabenerledigung durch ein einheitliches verbindliches Verfahren für Neukunden. Neben der umfassenden Beratung bei Neuantragstellungen über eine qualifizierte Antragsausgabe und terminierte Antragsentgegennahme werden die Ablaufprozesse des Jobcenters erläutert und alle Kunden aus Beschäftigung, Schule, Ausbildung und Studium (Sofortkunden) zur Beratung an den Bereich der Vermittlung am Tag der Neuantragstellung übergeben.

 

Die Bearbeitung der bearbeitungsreifen Anträge innerhalb der Leistungsabteilung erfolgen in durchschnittlich 3,8 Kalendertagen; dabei werden 45 Prozent der Neuanträge am Abgabetag, weitere 44 Prozent innerhalb von bis zu 10 Kalendertagen abschließend bearbeitet und beschieden.

 

Neben dem Regelgeschäft werden im Folgenden einige Herausforderungen des Jahres 2016 exemplarisch aufgeführt:

 

Einarbeitungsteam

 

Die permanente Fluktuation im Bereich der Leistungsabteilung und die damit verbundene Einstellung von neuen Mitarbeitern im Laufe des ersten Halbjahres 2016 haben die glichkeit eröffnet, die Einarbeitung und Schulung in Eigenregie im Jobcenter vorzunehmen.

In verschiedenen Modulen wurden allgemeine Grundlagen, EDV-technische Unterweisungen und rechtliche Schulungen konzipiert und in ein internes Schulungsangebot eingebettet.

 

Zielsetzungen waren hierbei die zeitnahe Einarbeitung der neuen Mitarbeiter, die Schulung durch eigene Mitarbeiter mit deren rechtlichem Knowhow und das gleichzeitige Aufzeigen des Bezugs zur Praxis. Ein Nebeneffekt war das besseres Kennenlernen der Mitarbeiter untereinander und die Vernetzung über die Standorte hinweg. Aus Führungssicht konnten die Leistungsniveaus der neuen Mitarbeiter schneller und konkreter erkannt und Mitarbeiter durch Intensivschulungen stärker unterstützt werden. Die Bestandsteams wurden zeitgleich durch das Einarbeitungsteam entlastet und konnten bereits geschulte Mitarbeiter in der Praxisumsetzung begleiten.

 

Sonderleistung Flüchtlinge

 

Zur Unterstützung des Bereichs Markt und Integration im Bezug auf die effektive Heranführung der Antragsteller an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wurde auch im Bereich Leistungsgewährung eine einheitliche Anlaufstelle für die Beratung und Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch persönliche Ansprechpartner geschaffen.

Im Vordergrund steht die bessere Orientierung für Antragsteller, die mit dem gegliederten Behörden- und Sozialsystem in Deutschland noch nicht vertraut sind, die

schnelle Statusklärung und damit verbunden auch hier die zeitnahe Bewilligung von SGB II-Leistungen. In enger Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung soll die nahtlose Leistungsgewährung von SGB II-Leistungen im Übergang zwischen den Rechtskreisen sichergestellt werden. Dazu dient die enge Vernetzung mit den Sozialarbeitern der Unterkünfte, den spezialisierten Leistungssachbearbeitern und den entsprechenden Integrationsfachkräften.

 

 

Neuorganisation der Leistung

 

Bereits seit Gründung des Jobcenters ist die Leistungsabteilung in Teamstrukturen organisiert. Die Strukturen über die Standorte variierten bis Jahresbeginn stark. Neben der Einzelsachbearbeitung in Ellwangen bestand in Bopfingen bereits eine 2er-Teamstruktur. Die Standorte Aalen und Schwäbisch Gmünd arbeiteten in 4er- bzw. 3er-Teams.

 

Damit verbunden unterschieden sich zudem die Qualität der Leistungserbringung und

-bearbeitung, die Möglichkeiten der Vertretungen, die Betreuung durch die Teamleitungen sowie die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Leistungsabteilung stark. Die Ablaufprozesse und geforderten Ziele hingegen waren und sind dagegen an allen Standorten gleich.

 

Zum 01.04.2016 wurden an allen Standorten 2er-Teams (teilweise auch 3er-Teams) mit dem Ziel der ausgewogenen Teamstruktur aller Standorte zur Steigerung der Qualität der Leistungserbringung und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit durch konkrete Ansprechpartner gebildet. Die Neuorganisation hat dabei einigen erfahrenen langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance zur beruflichen Weiterentwicklung ermöglicht.

 

Widerspruch und Klage

 

Im Jahr 2016 wurden bisher 505 (2015: 905) Widersprüche durch die Bedarfsgemeinschaften an allen Standorten des Ostalbkreises eingelegt. Hiervon konnten bisher 92 % abschließend bearbeitet werden. Von diesen Widersprüchen mussten 60 % zurückgewiesen werden, während 22 % voll stattgeben und 5 % teilweise stattgegeben wurden. 5 % Widersprüche ließen sich anderweitig erledigen. Diese wurden hauptsächlich zur Fristenwahrung erhoben, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. In 8 % der Widersprüche konnte noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden.

 

Aus den zurückgewiesenen und teilweise stattgegebenen Widersprüchen entwickelten sich beim Sozialgericht Ulm bisher 136 (2015:157) Klagen.

 

Von den diesjährigen Klagen gegen das Jobcenter Ostalbkreis richteten sich 15 % auf die grundsätzliche Gewährung von Leistungen für ausländische Bürger, die u.a. auch nach Deutschland eingereist sind, um einen Anspruch auf Gewährung von SGB II-Leistungen geltend zu machen.

 

  • 6 % richteten sich gegen die Regelbedarfe nach Art und/oder Höhe,
  • 4 % auf die Gewährung eines Mehrbedarfs,
  • 21 % gegen die gewährten Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten,
  • 4 % gegen Entscheidungen des Bereiches Markt & Integration einschließlich verhängter Sanktionen,
  • 14 % gegen die Anrechnung von Einkommen,
  • 18 % gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide,
  • 5 % gegen den Einsatz von Vermögen,
  • 4 % auf Überprüfung der Leistungen für die Vergangenheit nach § 44 SGB X, 1 % gegen die Kosten der Rechtsverfolgung und
  • 1 % auf Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen.

 

Die zeitnahe Erledigungsquote der Widersprüche und die geringe Anzahl an Klagen sind ein Indikator für die hohe Leistungsfähigkeit der Widerspruchstelle. Ein Ergebnis, das die fristgerechte Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und die Einhaltung der Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Anträgen im Jobcenter Ostalbkreis erneut bestä-

tigt. Daraus kann abgeleitet werden, dass Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II im Ostalbkreis im gesetzlich vorgesehenen Zeitfenster ihre rechtlichen Ansprüche beschieden bekommen.

 

Herausforderungen 2016 und Ausblick 2017

 

Neben den bereits beschriebenen Herausforderungen wurden im Jahr 2016 enorme Datenbestände bei der Umstellung der Familienversicherung auf die Pflichtversicherung (2.500 Fälle), Umbuchungsarbeiten in laufenden Leistungsfällen (12.000 Datensätze), Vorarbeiten zur Abrechnung der flüchtlingsbedingten Mittelzuteilungen (Umstellung von 4.500 Datensätzen zur bundesweiten Statistik Einreise- und Aufenthaltsstatus) überarbeitet und teilweise auch ergänzt bzw. korrigiert.

 

Zur Umsetzung des Schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung werden im Zeitraum vom 01.06. bis 31.12.2016 alle rund 5.600 Bedarfsgemeinschaften geprüft sein und auch die Umsetzung des Neunten Änderungsgesetzes mit den Neuregelungen zum 01.08.2016 ist erfolgt.

 

Die Herausforderungen aus diesem Jahr werden sich auch weiterhin im Jahr 2017 auswirken, so dass die Umsetzung des Neunten Änderungsgesetz zum 01.01.2017, die Erhöhung der Regelbedarfe und weitere Maßnahmen zur Datenqualität den Jahresbeginn prägen werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Mehrbedarfe und die Sozialversicherung stellen Leistungen des Bundes dar und werden durch den monatlichen Mittelabruf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Landkreis wieder erstattet.

 

Für die Ausgaben für laufende und einmalige Kosten der Unterkunft, sowie Aufwendungen für Erstausstattung, Wohnung und Bekleidung ist Kostenträger der Landkreis. Den kommunalen Ausgaben stehen Einnahmen durch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft (2016: 39,8 %), den Zuwendungen aus dem Finanzausgleich zur Wohngeldentlastung und aus Rückforderungen gegenüber.

 

Die Bedarfsdeckungsrangfolge im SGB II führt dazu, dass Einkünfte jeglicher Art vorrangig den Bundesmitteln zugerechnet werden. In der Folge steigen durch die Anpassung der jährlichen Regelbedarfe die Kosten der Unterkunft und Heizung bei vergleichbaren Bedarfsgemeinschaftszahlen und gleichbleibendem Einkommen an.

 

Derzeit sind 84 (74,89 Vollzeitäquivalente) Mitarbeiter im Bereich Leistung tätig. Die Personalkosten belaufen sich im Jahr 2016 auf rund 4.161.000 €,  die zu 84,8 % vom Bund und zu 15,2 % vom Landkreis getragen werden.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel