Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
Beschäftigungszuschuss)
die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2017 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget 2017 wurden auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2017 sowie einer vorläufigen Mittelzuteilung ermittelt.
Auf Grundlage der zu erwartenden Mittelzuteilung für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget (Globalbudget) ergibt sich für das Jahr 2017 eine geringfügige Erhöhung der Zuteilung gegenüber dem Vorjahresansatz.
Mit der genauen Mittelzuteilung ist jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushaltes zu rechnen.
Verwaltungsbudget
Für das Verwaltungsbudget stehen danach dem Jobcenter Ostalbkreis Mittel in Höhe von 11.680.230 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 9.722.530 € Bundesanteil, 215.000 € Sondermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm sowie 1.742.700 € kommunalem Finanzierungsanteil des Ostalbkreises.
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel in Höhe von 3.925.000 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose in Höhe von 565.000 € sowie die Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 360.000 €.
Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP)
Das Ende 2012 gestartete Landesarbeitsmarktprogramm endet nach 4 Jahren und wird in 2016 ausfinanziert. Für das Jahr 2017 wurden daher keine Mittel in den Haushalt 2017 eingeplant.
Passive Leistungen
Der Planansatz 2017 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 39.000.000 € (2016: 38.500.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2017 wird mit jahresdurchschnittlich 5.800 prognostiziert. Der Haushaltsansatz 2017 für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 26.747.000 € (im Vergleich 2016: 27.455.000 €).
Für das Jahr 2016 wurde aufgrund des erwarteten Anstieges der Zahl der Bedarfsgemeinschaften sowie der Wohngelderhöhung mit stark steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung gerechnet. Da bislang jedoch weniger Flüchtlinge als geplant im SGB II angekommen sind und auch sonst keine maßgeblichen Kostenfaktoren zu verzeichnen waren, fiel die Kostensteigerung im Jahr 2016 geringer aus als prognostiziert. Für 2017 kann daher der Mittelansatz gegenüber dem laufenden Jahr um 708.000 € reduziert werden.
Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beläuft sich auf 12.127.500 € (49,5 % der laufenden Kosten der Unterkunft). Hierin sind auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die vom Bund zugesagten Mittel für flüchtlingsbedingte Mehrkosten bei den KdU und der Stärkung der Kommunalfinanzen enthalten. Es werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land und Einnahmen aus Rückforderungen) in Höhe von 3.322.000 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2017 durch den Ostalbkreis 11.297.500 € (davon 10.612.500 € bei den laufenden Kosten der Unterkunft) beträgt.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über diesen Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Haushaltsansatz 2017 für Bildung und Teilhabe beträgt 750.000 € (im Vergleich 2016: 720.000 €). Die Kosten abzüglich der Rückzahlungen werden dabei im kommenden Jahr durch die Bundesbeteiligung vollständig gedeckt werden können. Diese Beteiligung erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.
Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben
Finanzierung und Folgekosten
Siehe Tabellenübersicht.
Anlagen
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Sichtvermerke
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