Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung: Kenntnisnahme Sachverhalt / Begründung: I. Ausgangssituation Durch Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 22.07.1997, wurde auf Empfehlung des Sozialausschusses beim Kreissozialamt ein Fürsorgeaußendienst -FAD- eingerichtet. Zunächst war 1 erfahrene Mitarbeiterin eingesetzt. Nach einem sehr positiven Zwischenbericht in der Sitzung des Sozialausschusses vom 17.02.1998 konnten weitere 2 Vollzeitstellen eingerichtet und damit das Aufgabenspektrum deutlich erweitert werden. Durch die Rückgabe der Sozialhilfedelegation durch die großen Kreisstädte Aalen und Schwäbisch Gmünd ist der FAD zwischenzeitlich auf 6,5 Stellen (Stellenplan) angewachsen. II. Aufgabenspektrum Vom FAD werden grundsätzlich Aufgaben, die im Vollzug des Bundessozialhilfegesetzes für die Sozialämter von Bedeutung sind (Beratung, Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Bedarfsfeststellung bei einmaligen Beihilfen), übernommen. Für die oftmals sehr differenzierte Beratung in komplexen Lebenslagen und Rechtsangelegenheiten und im Hinblick auf zügige Verwaltungsentscheidungen, benötigen die Mitarbeiter/innen des FAD umfassende Rechtskenntnisse und menschliche Kompetenz gleichermaßen. Die Zielsetzungen, die die Verwaltung für das Aufgabengebiet des FAD formuliert hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Kompetente Beratung und Aufzeigen von Wegen, unabhängig von Sozialhilfe zu leben - Stärkung von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit - Partnerschaft zwischen Hilfesuchenden und Sozialamt - Reduzierung der Widersprüche durch höhere Akzeptanz der Entscheidungen bei den Hilfeempfängern - Rationelle Arbeitserledigung - Verhinderung von Missbrauch Aus diesen Zielsetzungen heraus gestaltet sich die Tätigkeit der Mitarbeiter/innen schwerpunktmäßig wie folgt: Ä Grundsätzliche Durchführung von Hausbesuchen bei erstmaliger Beantragung von Sozialhilfe. Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie die Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen geprüft. Hilfesuchende erhalten dabei außerdem eine ausführliche Beratung über Rechte, Anspruchsleistungen und Pflichten.Die Vorteile dieser Handlungsweise lassen sich wie folgt zusammenfassen: w Vorleistungen durch den Sozialhilfeträger entfallen, wenn vorrangigeLeistungsansprüche aufgezeigt und ausgeschöpft werden können und damit Auswege aus der Notsituation gefunden werden. w Anträge können schneller bearbeitet werden, weil Hilfeempfänger direkt auf fehlende Unterlagen angesprochen werden können und diese oftmals sofort greifbar sind.Schriftverkehr und Postwege entfallen damit. w Durch die ausführliche Beratung über Rechte und Pflichten werden Missver-ständnisse vermieden.
w Missbrauch kann bereits im Vorfeld wirksam unterbunden werden.
Ä Hausbesuche zur Feststellung des Beihilfeumfangs bei einmaligen Leistungen (z.B. Renovierung, Hausrat, Umzug usw.) und zur Klärung schwieriger Sachverhalte (z.B. bei Vorliegen eines Widerspruchs)Ä Sprechstunden bei den Bürgermeisterämtern für interessierte Bürgerinnen und Bürger, dabei gleichzeitig auch Erledigung erforderlicher Abstimmungen mit Stadt- und GemeindeverwaltungenÄ "Amtshilfe" für das Sozialamt der Stadt Ellwangen, das über keinen eigenen FAD verfügt.
III. Aktueller Situationsbericht Die Verwaltung hat für die Zeit von November 1997 (Einrichtung des FAD) bis Dezember 2002 eine vollständige Dokumentation der Tätigkeiten des FAD erarbeitet. Daraus ergibt sich, dass im Berichtszeitraum insgesamt 5.385 Fälle abschließend bearbeitet wurden. In 678 Fällen waren die Mitarbeiterinnen ausschließlich beratend tätig. In 1.074 Fällen wurde falschen/unvollständigen Angaben nachgegangen. In 386 dieser Fälle erfolgten nach Prüfung durch den FAD Kürzungen oder Ablehnungen von Sozialhilfe. Der FAD hat im o.g. Zeitraum 2.468 Erstanträge auf Sozialhilfe bearbeitet. Nach den Hausbesuchen mit entsprechenden Beratungs- und Klärungsgesprächen wurden insgesamt 882 Anträge (35,73 %) zurückgezogen oder ausgehend vom Prüfergebnis abgelehnt. Die finanzielle Auswirkung kann aufgrund der großen Komplexität und sehr unterschiedlichen Bezugsdauer von Sozialhilfe nicht konkret bestimmt werden. Allein aus den Sachverhaltsaufklärungen des Fürsorgeaußendienstes (z. B. Beihilfen für einmalige Leistungen oder Überprüfung von Missbrauch) forderte der Ostalbkreis einen Betrag von rd. 145.000 € zurück. In der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt müssen monatlich rd. 27.000 € nicht ausbezahlt werden. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt dies einen Ersparnisbetrag von rd. 325.000 €.
Finanzierungen und Folgekosten: Der Personal- und Sachaufwand für den FAD beträgt derzeit bei voller Stellenbesetzung jährlich rd. 416.000 €. Anlagen: --
Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Traub Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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