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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt / Kreistag:
Anmerkung: Der mit der Tischvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kliniken und Gesundheit am 15.11.2016 als Anlage 1 beigefügte Umwandlungs- und Satzungsbeschluss bedarf noch einer weiteren Konkretisierung und Ausarbeitung. Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Kreistag wird dieser den Mitgliedern des Kreistages in der Endfassung zur Verfügung gestellt. Sachverhalt/Begründung
In der Anlage 1 ist der Entwurf des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses zur Gründung der Kommunalanstalt beigefügt. Aufgrund des komplizierten Verfahrens und des knappen Zeitplans kann aktuell noch keine abschließend beschlussreife Fassung vorgelegt werden. Insbesondere die Aufteilung der Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse, die im künftigen Immobilien-Eigenbetrieb verbleiben oder dem Klinikbetrieb durch die Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR (Kommunalanstalt) übertragen werden, gestaltet sich als anspruchsvoll. Aktuell arbeiten die Betriebsleitungen der Kliniken mit ihren Finanzabteilungen und Unterstützung von Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfern mit Hochdruck an der Thematik. Dies ist auch für die Erteilung der verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt erforderlich. Aus Gründen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Steuersicherheit sollte dringend von der abschließenden Beschlussfassung die verbindliche Auskunft vorliegen. In den nächsten Tagen wird der Umwandlungs- und Satzungsbeschluss weiter konkretisiert und den Gremien vor der Beschlussfassung zugeleitet werden. Ob der Gründungsbeschluss für die Kommunalanstalt wie geplant am 29.11.2016 im Kreistag erfolgen kann, hängt wie oben dargestellt, vom Vorliegen der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung ab.
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat zuletzt in seiner Sitzung am 25.10.2016 auch die Anstaltssatzung für die Kommunalanstalt vorberaten und hierzu Änderungen beschlossen. In der Zwischenzeit wurden von der Verwaltung im Rahmen der Gründungsvorbereitung weitere Ergänzungen und Änderungen identifiziert, die im Änderungsmodus im Satzungsentwurf nachzuvollziehen sind. Der Antrag auf Änderung des Sitzes auf den Standort Aalen wurde bei der letzten Beratung der Satzung im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Hinsichtlich der steuerlichen Bewertung eines Doppelsitzes konnte inzwischen geklärt werden, dass bei der örtlichen Zuständigkeit von zwei Finanzbehörden der Sitz der Geschäftsleitung (der Ort, von dem aus die maßgebenden Entscheidungen getroffen werden, unabhängig davon wo der Sitz laut Satzung ist) entscheidend ist. Eine gewisse Unsicherheit besteht noch in der handelsrechtlichen Zulässigkeit eines Doppelsitzes, eine abschließende rechtliche Bewertung ist schwierig und von der Einzelfallentscheidung des Registergerichts abhängig.
Neben der oben genannten Anstaltssatzung, steuerlicher Ergänzungssatzungen, die zur steuerlichen Klarheit beitragen sollen, nachdem die Betriebsstätten weiterhin als drei Steuerpflichtige gelten sollen, ist im Umwandlungs- und Satzungsbeschluss die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats verankert. Für die weiteren 16 Mitglieder des Verwaltungsrats und deren Stellvertreter, die vom Kreistag des Ostalbkreises aus deren Mitte bestellt werden (§ 8 Abs.1 der Satzung der Kommunalanstalt), wird vorgeschlagen, die Mitglieder des jetzigen Ausschusses für Kliniken und Gesundheit und deren Stellvertreter zu bestellen.
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 4 der Satzung der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR (Kommunalanstalt) wählt der Kreistag des Ostalbkreises einen Stellvertreter, der den Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrats im Verhinderungsfall vertritt. Es wird vorgeschlagen, die Erste Landesbeamtin, Frau Gabriele Seefried, zur Stellvertreterin zu wählen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Entwurf Umwandlungs- und Satzungsbeschluss
Sichtvermerke
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