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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH am 24. Oktober 2016
Jahresüberschuss von 21.238,70 €,
zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2015 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Die VR-Bank Aalen eG veräußerte ihren Geschäftsanteil mit notariellem Kaufvertrag vom 16.5.2013 an die Stadt Aalen. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (bis 16.5.2013: 31,10 % ab 16.5.2013: 41,14 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 2. und 3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Zuführung des Jahresüberschusses 2015 zur Gewinnrücklage
Gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LIEB GmbH, Aalen geprüft, die am 10. Juni 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Technologiezentrum Aalen GmbH weist zum 31.12.2015 eine Bilanzsumme in Höhe von 171.143,57 € (Vorjahr: 148.936,35 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 21.238,70 € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 21.904,43 €) aus. Der Jahresüberschuss soll der Gewinn-rücklage zugeführt werden.
Nach §§ 17 Abs. 2 Zif. a) und b) i.V.m. § 20 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 4.) Entlastung der Geschäftsführung / des Liquidators für das Geschäftsjahr 2015
Gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung / des Liquidators zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung / des Liquidators zu befürworten.
Zu 5.)Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2016 zu befürworten.
Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2015
In der Gesellschafterversammlung wird über die Verwendung eines etwaigen, die Stammeinlagen übersteigenden Restvermögens der Technologiezentrum Aalen GmbH beschlossen. Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 28.07.2015 der Übertragung des Restguthabens auf den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule e.V. zugestimmt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
1. Bilanz zum 31.12.2015 2. G+V zum 31.12.2015
Sichtvermerke
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