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Vorlage - 160/2016  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2017 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
11.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   
Anlagen:
Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2017 in Zahlen

Antrag der Verwaltung

 

Zustimmung zum Arbeitsmarktprogramm 2017 des Jobcenters.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis seit 2012 für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter Ostalbkreis zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm 2017 vorgestellt.

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2017 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan des Ostalbkreis eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen im Januar 2017 zu rechnen.

 

Die teilweise hohen Abweichungen zwischen Planung und Prognose 2016 sind bedingt durch die Zuteilung der flüchtlingsbedingten Sondermittel im Frühjahr 2016 in Höhe von rund 400.000 Euro. Von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden für 2017 Sonderzuteilungen in gleicher Höhe prognostiziert, die im folgenden Arbeitsmarktprogramm 2017 bereits berücksichtigt wurden.

 

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2017

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, den Entwicklungen des Arbeitsmarkts sowie unter Einbeziehung der Ziele des Jobcenters die Zielgruppen

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Single Bedarfsgemeinschaften

        Flüchtlinge

 

für das Arbeitsmarktprogramm 2017 festgelegt.

 

Zielgruppe 50plus

 

Nach Auslaufen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ wird die Zielgruppe nun im Rahmen des Regelgeschäfts betreut, steht jedoch weiterhin im Fokus. So wird das in das Bundesprogramm eingebettete, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Heidenheim entwickelte Projekt „Berufliche Integration Älterer in Ostwürttemberg“ im Rahmen der Fachkräfteallianz weitergeführt. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung im Arbeitsmarktprogramm 2017 bieten überwiegend auch den Zugang für die Älteren SGB II-Empfänger. Insbesondere Maßnahmen, die mit dem Thema Gesundheitsförderung verknüpft werden, versprechen mögliche Integrationserfolge. Ältere werden, mindestens ihrem Anteil entsprechend, in Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung zugewiesen. Für über 50jährige, die den Zugang in den ersten Arbeitsmarkt perspektivisch nicht mehr erreichen, werden die Möglichkeiten einer Teilhabe durch Ehrenamt genutzt. Das Projekt läuft bereits seit über einem Jahr mit gutem Erfolg in Zusammenarbeit mit der Stadt Schwäbisch Gmünd. Im Raum Aalen beschäftigen bereits einige Träger ältere Arbeitslose auf ehrenamtlicher Basis. Diese Beschäftigungsalternativen sollen im nächsten Jahr noch weiter ausgebaut werden.

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen aber abbaubaren Hemmnissen sowie Maßnahmen in Verbindung mit Gesundheitsförderung geplant.

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

 

Das Thema Gesundheit wird bei den Menschen im Hartz IV-Bezug immer wichtiger. Hier gilt es kluge Strategien zu entwickeln, die berufliche Integrationsmaßnahmen und Gesundheitsförderung verbinden. Eine Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde bereits in die Wege geleitet. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickeln Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende und über 50-Jährige. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des SGB V. Die Maßnahmen werden flankierend an verschiedene jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung angedockt. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden ebenfalls mit einbezogen. Diese Festlegungen wurden im Arbeitsmarktprogramm entsprechend berücksichtigt.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2017

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Mit 1.531.000 Euro sind 51 % der Eingliederungsmittel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Bewerbungstraining), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika, „Trainingscenter Betrieb“) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen wurden für 2017 teilweise erneut ausgeschrieben.

 

Die „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine“ (AVGS) sind inzwischen fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch ausgeschrieben werden mussten, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmen sind, die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung, sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch  über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu fördern. Mit dem am 1. August 2016 in Kraft getretenen 9. Änderungsgesetz SGB II hat der Gesetzgeber ein neues Instrument zur Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen (§ 16h

SGB II) eingeführt. Hierfür sind 30.000 Euro im Mittelansatz AVGS enthalten. Es sollen Maßnahmen erprobt werden um Jugendliche zu unterstützen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation (z.B. bestehende oder drohende Wohnsitzlosigkeit) von bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten. Für Flüchtlinge sind rund 60.000 Euro im Mittelansatz AVGS enthalten. Die individuelle Vorgehensweise mit diesem Instrument ermöglicht es, verschiedene Ansätze zur Unterstützung der beruflichen Integration von Geflüchteten zu erproben. Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen werden insgesamt rund 650 Menschen jährlich aktiviert und unterstützt.

 

30.000 Euro wurden für Dienstleistungen des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit eingeplant. Die Dienstleistungen sind arbeitsmedizinische Begutachtungen zum Leistungsvermögen und Fallbesprechungen zwischen Ärzten und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters. Durch diese Maßnahmen können die knappen Ressourcen noch passgenauer und zielgerichteter für die Kunden eingesetzt werden.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss und/oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitsuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen intellektuellen oder persönlichen Voraussetzungen. Das Jobcenter Ostalbkreis hat deshalb in Gesprächen mit Bildungsträgern im Ostalbkreis verschiedene Qualifizierungsangebote, die speziell für diesen Personenkreis passgenau sind, angeregt. Über die berufliche Qualifikation hinaus bieten diese Maßnahmen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie flankierende Beratung und Betreuung an.

 

Der Mittelansatz im Bereich Qualifizierungen beträgt mit 250.000 Euro (8,3 % der Eingliederungsleistungen) 70.000 Euro weniger als im Vorjahr. Der Ansatz ergibt sich aus der Prognose für 2016. Voraussichtlich werden nur rund 260.000 Euro der geplanten Mittel abfließen. Hier macht sich das Jahr für Jahr sinkende Bildungspotenzial der Klientel des Jobcenters bemerkbar. Unter den wenigen potenziellen Teilnehmern, haben sich einige für eine Arbeitsaufnahme entschieden bzw. die Maßnahmen zugunsten einer Tätigkeit im Helferbereich aufgegeben. Es gab auch häufige Abbrüche wegen Überforderung und/oder gesundheitlichen Problemen.

 

Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung. Im Ansatz sind Mittel für 10-15 Flüchtlinge enthalten, die bedarfsgerecht in einer besonders konzipierten Maßnahme qualifiziert werden sollen.

 

Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen ist ein neuer Mittelansatz in Höhe von 239.000 Euro (8 %) der Eingliederungsmittel geplant.

Der etwas höhere Ansatz gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ebenso aus der Prognose für 2016. Er ist überwiegend mit einem erhöhten Mittelbedarf bei den Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeber bedingt. Mit dieser finanziellen Unterstützung sind die Arbeitgeber im Ostalbkreis zunehmend bereit, auch Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit am ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen.

 


Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 360.000 Euro und dem ESF-Bundesprogramm in Höhe von 565.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 1.164.000 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 1 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf rund 12 % des Budgets, dies entspricht 350.000 Euro. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,6 %. Maßnahmen für Jugendliche sind in den Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung enthalten (Sportprojekt, Vermittlungsmaßnahme U25, BPJ21, Aufsuchende Integrationsarbeit). Die leichte Erhöhung der speziellen Maßnahmen ergibt sich aus einer Erhöhung der Plätze für die Einstiegsqualifizierung. Mit diesem Instrument wird die Erprobung in einem Betrieb gefördert. Das Instrument war in den letzten Jahren aufgrund des sehr guten Ausbildungsmarktes weniger nachgefragt, wird jedoch angesichts der Flüchtlingssituation wieder mehr genutzt.

 

Jugendliche im SGB II Bezug haben darüber hinaus den Zugang zu berufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen werden über das SGB III finanziert.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung beträgt 2,0 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 60.000 Euro. Aus den Vorjahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass Menschen mit Behinderung immer besser Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren können. Der Inklusionsansatz wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Vereinzelt werden noch spezielle Maßnahmen benötigt, die sehr kostenintensiv sind, lange dauern und in der Regel eine Internatsunterbringung in einem Berufsförderungswerk erforderlich machen.

 

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten in Projekten wie z. B. Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten) ab. Ab 2017 kann auch eine zusätzliche sozialpädagogische Betreuung wieder finanziert werden. Das 9. Änderungsgesetz SGB II beinhaltet erneut die in 2012 mit der Instrumentenreform weggefallene Regelung. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 190.000 Euro und entspricht 10,6 % des Eingliederungstitels. Die Reduzierung gegenüber den Planungen des Vorjahrs und der Prognose 2016 ergeben sich aus der Umstellung eines Trägers auf das Instrument „produktionsorientierte Tätigkeiten“ in diesem Jahr. Die Mittel in Höhe von rund 120.000 Euro sind in der Rubrik I enthalten. Faktisch wurde der Mittelansatz um rund 30.000 Euro erhöht.

 

Freie Förderung

 

In der Freien Förderung ist wie in den Vorjahren kein Mittelansatz vorgesehen.

 

Vorbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2017 sind Vorbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 700.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte, dreijährige Ausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen, langfristige Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber für besonders Benachteiligte.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2017 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 3.000.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilungen

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2017 Sonderzuteilungen für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 360.000 Euro sowie Sonderzuteilungen aus dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 565.000 Euro. Die Zuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2016 insgesamt 3.925.000 Euro zur Verfügung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der

Bundesagentur für Arbeit bzw. vom zugelassenen kommunalen Träger erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychoso­ziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit 3.000.000 Euro und die Sonderzuteilungen mit 925.000 Euro werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

 

 


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2017 des Jobcenter Ostalbkreis in Zahlen.

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent      

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Arbeitsmarktprogramm 2017 in Zahlen (43 KB)