Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung
Allgemeines
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seit 2015 das ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Schwerpunkt und Zielsetzung
Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmer durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen werden. Der Betriebsakquisiteur im Jobcenter soll gezielt Arbeitgeber für das Engagement für die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten gewinnen. Im Jobcenter Ostalbkreis waren zum Programmstart 50 Eintritte geplant.
Die wichtigsten Änderungen der Förderrichtlinie mit Fassung 23.02.2016
Erweiterung der Zielgruppe durch zusätzliche berücksichtigungsfähige Zeiten der Arbeitslosigkeit:
Der Lohnkostenzuschuss kann gezahlt werden bei 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (keine 20-Stunden-Grenze mehr) Vereinfachung der Qualifikationsanforderungen für BAK und Coach
Planungsrevision zum 30.04.2016
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das BMAS haben bis zum 30.04.2016 eine Planungsrevision eingefordert. Da bis zu diesem Zeitpunkt nur 12 Stellen besetzt werden konnten, hat das Jobcenter Ostalbkreis eine Neuplanung mit nun 45 Projekteintritten eingereicht.
Aktueller Stand der Umsetzung am 07.09.2016.
Arbeitgeber
Seit dem Programmstart am 04.05.2015 wurden allein durch die Betriebsakquisiteurin, Frau Bettina Hansch, über 300 Betriebe kontaktiert. 168 Arbeitgeber sind derzeit grundsätzlich bereit, im Rahmen des ESF-Bundes-programms geeignete Bewerber einzustellen. 24 akquirierte Stellen konnten bislang besetzt werden. Davon 5 Stellen mit Intensivförderung. Leider wurde schon ein Teilnehmer wegen vertragswidrigem Verhalten von seinem Arbeitgeber gekündigt und ein besonders betreuungsbedürftiger Förderfall wegen unzureichender Arbeitsleistung. Derzeit steht die Betriebsakquisiteurin mit 14 Arbeitgebern in konkreten Verhandlungen, um weitere Programmeintritte zu generieren.
Bewerber/förderfähige Zielgruppe
Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne von § 7 SGB II in den Arbeitsmarkt, wenn diese a) seit mind. zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, b) das 35. Lebensjahr vollendet haben, c) über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und d) vorauss. nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung).
Von den Integrationsfachkräften wurden bisher 311 potentielle Kandidaten für das ESF-Projekt vorgeschlagen. Davon sind 194 Bewerber zur freiwilligen Programmteilnahme bereit.
Fazit und Ausblick
Die Zurückhaltung vieler Arbeitgeber aufgrund der geforderten Formalitäten sind nachvollziehbar. Die Auswahl der förderfähigen Programmteilnehmer stellt trotz der Erweiterung der Zielgruppe für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Trotzdem besteht die berechtigte Hoffnung, bis Ende April 2017 noch weitere 21 Bewerber/-innen in geförderte Arbeit zu vermitteln.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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