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Vorlage - 159/2016  

 
 
Betreff: ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II
- Zwischenbericht -
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
11.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seit 2015 das ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

 

Schwerpunkt und Zielsetzung

 

Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmer durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen werden. Der Betriebsakquisiteur im Jobcenter soll gezielt Arbeitgeber für das Engagement für die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten gewinnen.

Im Jobcenter Ostalbkreis waren zum Programmstart 50 Eintritte geplant.

 

Die wichtigsten Änderungen der Förderrichtlinie mit Fassung 23.02.2016

 

      Erweiterung der Zielgruppe durch zusätzliche berücksichtigungsfähige Zeiten der Arbeitslosigkeit:

  • Krankheit ohne zeitliche Begrenzung
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Genehmigte Ortsabwesenheit
  • Zeiten ohne Nachweis bis zu jeweils 6 Wochen
  • Teilnahme an kurzen FBWs (Förderung der beruflichen Weiterbildung) bis zu jeweils 8 Wochen
  • Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 f SGB II (Freie Förderung)
  • Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit mit einer       wöchentlichen Arbeitszeit von unter 15 Stunden

      Der Lohnkostenzuschuss kann gezahlt werden bei 50% der regelmäßigen     wöchentlichen Arbeitszeit (keine 20-Stunden-Grenze mehr)

      Vereinfachung der Qualifikationsanforderungen für BAK und Coach

 

Planungsrevision zum 30.04.2016

 

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das BMAS haben bis zum 30.04.2016 eine Planungsrevision eingefordert. Da bis zu diesem Zeitpunkt nur 12 Stellen besetzt werden konnten, hat das Jobcenter Ostalbkreis eine Neuplanung mit nun 45 Projekteintritten eingereicht.

 

Aktueller Stand der Umsetzung am 07.09.2016.

 


Arbeitgeber

 

Seit dem Programmstart am 04.05.2015 wurden allein durch die Betriebsakquisiteurin, Frau Bettina Hansch, über 300 Betriebe kontaktiert.

168 Arbeitgeber sind derzeit grundsätzlich bereit, im Rahmen des ESF-Bundes-pro­gramms geeignete Bewerber einzustellen.

24 akquirierte Stellen konnten bislang besetzt werden. Davon 5 Stellen mit Intensiv­rderung. Leider wurde schon ein Teilnehmer wegen vertragswidrigem Verhalten von seinem Arbeitgeber gekündigt und ein besonders betreuungsbedürftiger Förderfall wegen unzureichender Arbeitsleistung.

Derzeit steht die Betriebsakquisiteurin mit 14 Arbeitgebern in konkreten Verhandlungen, um weitere Programmeintritte zu generieren.

 

Bewerber/förderfähige Zielgruppe

 

Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne von § 7 SGB II in den         Arbeitsmarkt, wenn diese

a)      seit mind. zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,

b)      das 35. Lebensjahr vollendet haben,

c)       über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und

d)      vorauss. nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung).

 

Von den Integrationsfachkräften wurden bisher 311 potentielle Kandidaten für das ESF-Projekt vorgeschlagen. Davon sind 194 Bewerber zur freiwilligen Programmteilnahme bereit.

 

Fazit und Ausblick

 

Die Zurückhaltung vieler Arbeitgeber aufgrund der geforderten Formalitäten sind  nachvollziehbar.  Die Auswahl der förderfähigen Programmteilnehmer stellt trotz der Erweiterung der Zielgruppe für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar.  Trotzdem besteht die berechtigte Hoffnung, bis Ende April 2017 noch weitere 21 Bewerber/-innen in geförderte Arbeit zu vermitteln.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent      

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel