Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit nimmt den aktuellen Stand zur modellhaften Umsetzung einer kleinräumigen hausärztlichen Bedarfsplanung im Ostalbkreis zur Kenntnis. Sachverhalt/BegründungBedarfsplanung Die Bedarfsplanung regelt die Zulassung von Vertragsärzten in abgegrenzten Planungsbereichen aufgrund Unter- bzw. Überversorgung durch Vergleich der festgelegten Verhältniszahlen, modifiziert durch einen Demografiefaktor mit den im Planungsbereich vorhandenen Ärzten. Bei einer Überversorgung (Überschreitung des Versorgungsbedarfs um 10 %) „110 %-Grenze“ wird für den Versorgungsbereich durch die KV eine Zulassungssperre verhängt. Bei einer Unterversorgung (unter 75 % in der hausärztlichen Versorgung) greift der Sicherstellungsauftrag, d. h. nach der Feststellung durch den Landesausschuss sind von der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu ergreifen. Aktuell gelten für den Ostalbkreis in der hausärztlichen Versorgung drei Planungsbereiche, die den Mittelbereichen aus der Regionalplanung entsprechen.
Ausgangslage In dem am 15.09.2009 im Kreistag vorgestellten gemeinsamen Positionspapier des
Ende 2012 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Neufassung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) verabschiedet. Für die hausärztliche Versorgung wurden Faktoren wie Demografie, Leistungsnachfrage im Verhältnis der Einwohnerzahlen berücksichtigt und die Planungsbereiche von der Dimension der Stadt- und Landkreise auf die Mittelbereiche in der Regionalplanung verkleinert. Die zunächst angedachte Idee des GBA, die Ebene der Verwaltungsgemeinschaften als Planungsbereiche heranzuziehen wurde im Laufe des Prozesses wieder verworfen, da hier zu viele und zu kleinteilige Gebiete entstanden wären.
Um regionale Unterschiede dennoch berücksichtigen zu können, wurde in § 99 Abs. 1 S. 3 SGB V die Möglichkeit einer abweichenden Planung bei regionalen Besonderheiten (z. B. Demografie, Morbidität, sozioökonomische oder räumliche Faktoren, infrastrukturelle Besonderheiten) eröffnet. Diese ist in den jeweilig zuständigen Landesgremien für jedes Bundesland zu definieren und zu bestimmen.
Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie wurde am 8. April 2013 in der Bürgermeister-Dienstbesprechung präsentiert und der Vorschlag der Landkreisverwaltung vorgestellt, die drei Mittelbereiche in fünf Planungsbereiche aufzuteilen, um eine bedarfsgerechtere Versorgung zu erreichen.
Im Jahr 2015 hat der Sektorenübergreifende Landesbeirat den Vorschlag aufgegriffen, in vier von Landkreistag und Gemeindetag modellhaft vorgeschlagenen Landkreisen (Ostalbkreis, Landkreis Emmendingen und Schwarzwald-Baar-Kreis) im Rahmen komprimierter Vor-Ort-Gespräche Kriterien zu entwickeln, unter welchen Voraussetzungen für den Bereich der hausärztlichen Versorgung Abweichungen von der Bedarfsplanungs-Richtlinie und insbesondere vom Zuschnitt der Planungsbereiche sinnvollerweise vorzunehmen sind.
Diese Vor-Ort-Gespräche fanden im Frühjahr und Sommer 2015 (im Ostalbkreis am 16.09.2015) unter Beteiligung aller relevanten Akteure vor Ort statt. Als Ergebnis wurde ein zweistufiges Verfahren entwickelt das im Dezember 2015 vom Sektorenübergreifenden Landesbeirat beschlossen wurde. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst geprüft wird, ob in einem betroffenen Gebiet bestimmte „Auslösekriterien“ vorliegen. Dazu werden beispielsweise die durchschnittliche Entfernung zum nächsten Hausarzt, das Einwohner-/Arztverhältnis, das Durchschnittsalter der Ärzte, oder die Verhältniszahl von Pflegebedürftigen zu Ärzten analysiert. Sind ein oder mehrere Kriterien erfüllt, kann ein Antrag auf Abweichung von der Bedarfsplanung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gestellt werden. In der zweiten Stufe prüft die Kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit, von der Bedarfsplanung abzuweichen und bereitet schließlich die Beschlussfassung vor. Dann könnte z. B. der Mittelbereich für die Zuteilung von Hausarztsitzen entweder neu zugeschnitten oder es könnten auch mehr Mittelbereiche ausgewiesen werden.
Da im Ostalbkreis das Konzept einer kleinräumigeren Bedarfsplanung mitentwickelt wurde (Vorschlag zur Neustrukturierung der Planungsbereiche), soll dieses hier modellhaft erprobt und evaluiert werden.
Aktueller Stand
Mit Schreiben vom 15.04.2016 wurde vom Ostalbkreis über den Landkreistag formell eine abweichende hausärztliche Bedarfsplanung beantragt. Diese wurde am 06.06.2016 im Sektorenübergreifende Landesbeirat beraten, aber von der KVBW zusätzliche Daten zur Prüfung angefordert. Zuletzt fand am 14.09.2016 beim Sozialministerium ein Abstimmungsgespräch statt, in dem die begründenden Unterlagen geeint werden konnten, so dass mit der Umsetzung der Modellphase alsbald zu rechnen ist.
Ziel der kleinräumigeren Planungsbereiche
Mit der Aufteilung der drei Mittelbereiche in fünf Planungsbereiche wird das Ziel verfolgt, die ärztliche Versorgung bedarfsgerechter zu gestalten sowie die Ungleichverteilung der Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung des Ostalbkreises deutlich zu machen und steuernd entgegenzuwirken. Die Versorgungsgrade im Mittelbereich Aalen betrugen zuletzt 112,0 %, im Mittelbereich Schwäbisch Gmünd 101,6 % und im Mittelbereich Ellwangen 100,6 % und konstatieren damit eine gute Versorgung im Landkreis. Betrachtet man aber die Raumschaften Schwäbischer Wald (Gebiet 3 im Vorschlag des Landkreises zur Neustrukturierung der Planungsbereiche) und Härtsfeld (Gebiet 5) wird deutlich, dass die Versorgungsgrade der dortigen Unterzentren mit ihren regional gewachsenen Verflechtungsbereichen bei unterdurchschnittlichen 76,1 % (Schwäbischer Wald) bzw. 96,3 % (Härtsfeld) liegen. Laut Auskunft von der KVBW wird durch die Aufteilung des Mittelbereichs Schwäbisch Gmünd im neuen Gebiet 2 (Schwäbisch Gmünd) aufgrund der guten Versorgungsdichte in diesem Gebiet aktuell eine Zulassungssperre für Neuzulassungen in der hausärztlichen Versorgung eintreten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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