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Vorlage - 148/2016  

 
 
Betreff: Gemeindepsychiatrischer Verbund im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
11.10.2016 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Anlagen:
Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) im Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund im Ostalbkreis (GPV) zu schließen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Seit dem 01.01.2015 sind durch § 7 des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) die Aufgaben der Gemeindepsychiatrischen Verbünde in Baden-Württemberg gesetzlich verankert. In den auf Ebene der Stadt- und Landkreise gebildeten Gemeindepsychiatrischen Verbünden schließen sich insbesondere Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Einrichtungen und Dienste sowie Angebote der Selbst- und Bürgerhilfe zusammen, um vorhandene Ressourcen gemeinsam zu nutzen und die Effizienz der Versorgung zu verbessern. Zum Gemeindepsychiatrischen Verbund gehören beispielsweise Träger des betreuten Wohnens, Träger von Werkstätten für psychisch Behinderte oder Träger von Heimen für psychisch Kranke. Die Träger schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und in den von ihnen angebotenen Leistungsbereichen für psychisch Kranke und Behinderte eine möglichst bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung zu erreichen.

 

Der Ostalbkreis steht bei der Bewältigung dieser Herausforderung nicht am Anfang. Seit Jahren finden im Rahmen des regelmäßig tagenden Psychiatrie-Arbeitskreises unter der Leitung des Sozialdezernenten enge Abstimmungen über die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen und deren Vernetzung statt. Darüber hinaus bestehen bereits verschiedene Kooperationsvereinbarungen. Diese sollen nun an die aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten angepasst und in einer Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund im Ostalbkreis zusammengeführt werden.

 

II. Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen
    Verbund im Ostalbkreis

 

Am 25.07.2016 fand im Kreishaus ein Treffen statt, bei dem die Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungseinrichtungen über die geplante Kooperationsvereinbarung informiert wurden und der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund im Ostalbkreis vorgestellt wurde.

 

Ziel des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist es, den psychisch erkrankten Menschen im Ostalbkreis die von ihnen benötigten Hilfen bereitzustellen. Zielgruppe sind alle Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die Unterstützung zum Führen eines selbständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ostalbkreis haben oder in einer Einrichtung im Landkreis leben. Von der Kooperationsvereinbarung umfasst sind auch psychisch kranke Menschen aus dem Ostalbkreis, die außerhalb des Landkreises versorgt werden und in den Ostalbkreis zurückkehren möchten.

 

Die Entwicklung einer bedarfsgerechten, personenzentrierten und wohnortnahen Versorgung im Ostalbkreis wird als gemeinschaftliche Aufgabe von Landkreis, Leistungsträgern, Trägern psychiatrischer Einrichtungen, Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Bürgerhelfern betrachtet.

 

Als Organe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes fungieren das Steuerungsgremium sowie die Trägergemeinschaft.

 

Das Steuerungsgremium, dem auch die Verwaltung angehört, formuliert die Ziele des Gemeindepsychiatrischen Verbundes in Bezug auf die Struktur und die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote sowie die Strukturen der Zusammenarbeit. Aufgabe des Steuerungsgremiums ist es, die Verbesserung der Versorgung der betroffenen Bürger und die optimale Steuerung der Ressourcen zu veranlassen. Das Steuerungsgremium GPV tritt an die Stelle des Psychiatrie-Arbeitskreises. Im Psychiatrie-Arbeitskreis waren bisher die Kreistagsfraktionen durch ihre Sprecher im Sozialausschuss vertreten. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung für das Steuerungsgremium beizubehalten.

 

In der Trägergemeinschaft schließen sich die Leistungserbringer der psychiatrischen Versorgung im Ostalbkreis zusammen, um trägerrelevante Themen zu besprechen. Hier werden die Vorschläge des Steuerungsgremiums umgesetzt, in Absprache mit dem Steuerungsgremium Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung geplant und entwickelt sowie Trägervorhaben und Synergien zwischen den Trägern abgestimmt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Mitgliedschaft im Steuerungsgremium des Gemeindepsychiatrischen Verbundes erfolgt im Rahmen der Aufgabenstellung des Sozialdezernats.

 

 

 

 


Anlagen

 

Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) im Ostalbkreis

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Stivala

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) im Ostalbkreis (31 KB)