Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1.Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2016 - 2020 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
2.Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 25.10.2016 zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen.
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.113 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.058 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).
480 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises ( das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundeminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme sämtlicher Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf in seinem Entwurf für den Bundesverkehrswegplan anerkannt und bekräftigt.
Damit ist die Grundvoraussetzung für die Weiterführung bzw. die Aufnahme der Planungen für diese Projekte geschaffen.
Für den Bereich der B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen fand am 22. Juli beim Planfeststellungsreferat des Regierungspräsidiums der Scoping-Termin statt, bei dem mit den Trägern öffentlicher Belange der Rahmen der für dieses Projekt durchzuführenden Untersuchungen abgesteckt wurde. Noch in diesem Jahr will das Regierungspräsidium nach Durchführung des notwendigen Wettbewerbs das Straßenplanungsbüro ausgesucht haben. Erste Untersuchungen zu Flora und Fauna sind bereits durchgeführt worden.
Die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen und der 4streifige Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen sind bereits in Bau bzw. in der Bauvorbereitung. In der Bauausführung im Bereich der Ortsumfahrung Mögglingen kam es zu Verzögerungen. Ihre Fertigstellung ist damit noch nicht genau terminiert aber absehbar.
Auch bei der B 29a als südlicher Teil der Anbindung der B 29 an die BAB A 7 sind mit der Bedarfsplaneinstufung die Weichen gestellt, so dass die Ortsumfahrung Ebnat nach Schaffung des Baurechts zeitnah realisiert kann und dass für die Verbesserung im Bereich Unterkochen die planerischen Konzepte in konkrete Entwurfspläne umgesetzt werden können.
Im Bereich östlich der A 7 müssen die Verkehrsverhältnisse auf der B 29 ebenfalls deutlich verbessert und die Bundesstraße für die wachsenden Verkehrsbedürfnisse ertüchtigt werden. Für den 3spurigen Ausbau im Abschnitt Lauchheim - Aufhausen im Bereich der Röttinger Höhe muss die Planung jetzt rasch zum Abschluss gebracht werden, damit das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Ein Baubeginn ist überfällig. Die Region hat auf eine teure planfreie Lösung verzichtet, das muss sich jetzt in einer beschleunigten Realisierung niederschlagen.
Im Bereich der Westumgehung Aalen plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung des Abschnittes zwischen dem Kellerhaus und der Anschlussstelle Westhausen an der A 7. Unter günstigen Voraussetzungen ist ein Baubeginn noch in 2019 denkbar.
Die Planung zur Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung wird der Geschäftsbereich Straßenbau in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium angehen.
Landesstraßen
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen
In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraße durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen insbesondere in den ländlichen Räumen immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden.
Folgende Maßnahmen wurden begonnen und werden noch bis zum Jahresende fertiggestellt bzw. teilfertiggestellt:
Aus- und Neubauvorhaben
Die Bauarbeiten zur L 1161 Ortsumfahrung Bargau liegen gut im Zeitplan. Die Fertigstellung ist für Oktober 2017 vorgesehen.
Nun gilt es in der Fortsetzung der L 1161 die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die Nordumfahrung Heubach rasch komplettieren zu können.
Ebenso in Bau ist die Beseitigung des Bahnübergangs Bopfingen im Zuge der L 1070. Kreisstraßen
Im Jahr 2016 konnten realisiert werden bzw. werden noch fertiggestellt:
Belagssanierungen:
Bauwerksanierungen:
Bei folgenden mehrjährigen Maßnahmen laufen die Bauarbeiten noch bzw. sie wurden/werden in 2016 fertiggestellt:
Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2016 - 2020 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Diese Erfolge müssen verstetigt werden. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zu Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die nächste Zustandserfassung und -bewertung steht für 2018 an.
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Deutlich wird dies an den hohen Finanzierungsbeträgen für die beiden Ersatzneubauten der Brücken im Zuge der K 3315 bei Trochtelfingen über den Arlachgraben, die in 2015 fertiggestellt wurde, und der Brücke über den Egerbach, die in 2017 realisiert wird. Diese beiden Bauwerke aus dem Jahr 1929 haben die Lebensdauer erreicht und konnten/können nicht mehr wirtschaftlich saniert werden.
Für die Sanierung von Bauwerken bzw. den Ersatzneubau der Egerbachbrücke sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:
Radwege, Bushaltestellenertüchtigung
Nach der Erarbeitung des kreisweiten Radwegenetzkonzeptes in den beiden vergangenen Jahren, konnte jetzt auch das Wegweisungskonzept umgesetzt und die Wegweisung aufgestellt werden. Weitere Radweglückenschlüsse entlang von Kreisstraßen sind eingeplant. Die Planungen dazu werden in kürze beginnen.
Aufgrund einer Sonderförderung durch das Land bestand die Möglichkeit Bushaltestellen, die regelmäßig mit Niederflurbussen angefahren werden und die eine barrierefreie Zuwegung aufweisen, behindertengerecht zu gestalten. Die Umbaumaßnahmen wurden in 2016 an 10 Haltestellen mit einem Aufwand von rund 155.000 € durchgeführt, wobei das Land einen Zuschuss von 100.000 € bewilligt hat.
Finanzierung und Folgekosten
Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2017 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Der vom Landkreis zu finanzierende Anteil steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 0,5 Mio. €. Die Ansätze für die Folgejahre bleiben auch in den Folgejahren auf diesem höheren Niveau. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.
Die Rahmendaten für das Haushaltsjahr 2017 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung bereits in seiner Sitzung am 11.07.2016 beraten. Gegenüber dem damaligen Beratungsergebnis ergeben sich folgende Verschiebungen, wobei die gleichen finanziellen Mittel eingeplant werden.
Wegen des Baus der Ortsdurchfahrt Birkenlohe im Zuge der K 3253 soll in Abstimmung mit der Gemeinde Ruppertshofen der Baubeginn für den Ausbau der K 3253 zwischen Ruppertshofen und Hönig später begonnen werden. Dadurch kann der HH-Ansatz für 2017 auf 600.000 € reduziert werden.
Dies ermöglicht die Sanierung und die vollständige Finanzierung der K 3282 Lauterburg - Lautern bereits im Jahr 2017; der ursprüngliche Ansatz für eine 1. Rate von 50.000 € wurde auf 350.000 € erhöht.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für den Ersatzneubau der Egerbachbrücke im Zuge der K 3315 konnte aufgrund der weiterfortgeschrittenen Planung von 770.000 € auf 700.000 € reduziert werden. Damit wird es möglich die besonders dringlich gewordene Sanierung der Remsbrücke BW 7223 613 in Waldhausen im Zuge der K 3272 in 2017 durchzuführen.
Für die Folgejahre bis 2020 sind in etwa gleich hohe Haushaltsansätze eingeplant.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2016 bis 2020 wird als Tischvorlage aufgelegt.
Sichtvermerke
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