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Vorlage - 138/2016  

 
 
Betreff: Bundesstraße 29 Westumgehung Aalen bis zur Einmündung Westhausen
Ertüchtigung der Knotenpunkte zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
26.07.2016 
Sitzung des Kreistags zurückgestellt   
18.10.2016 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlagen 2-5

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag fordert den verkehrsgerechten Ausbau der Knotenpunkte Hüttlingen/ Albanus sowie Affalterried und beauftragt die Verwaltung die Realisierung mit dem Regierungs-präsidium Stuttgart sowie mit der Stadt Aalen und den Gemeinden Hüttlingen und Westhausen abzustimmen.

 

  1. Der Kreistag begrüßt den Planungsentwurf für den Abschnitt Kellerhaus - Einmündung Westhausen und stimmt der weiteren Konkretisierung und Fortführung der Planung zu.

 


Sachverhalt/Begründung

 

1.Allgemeines

 

Die Westumgehung Aalen im Zuge der B 29 hat eine Länge von knapp 13 km. Sie ist zwischen der „Aalener-Brezel“ und der BAB-Anschlussstelle Aalen-Westhausen als 1bahnige, 2spurige Bundesstraße mit Verkehrsbelastungen zwischen 19.000 Kfz/Tag und 29.000 Kfz/Tag überlastet. In Spitzenzeiten führt dies zu langen Staus. Verschärft wird die Situation durch 8 plangleiche Knotenpunkte, von denen mittlerweile 6 signalgeregelt betrieben werden. Die 2 nicht mit Lichtsignalanlagen ausgestatteten Einmündungen liegen in dem Streckenabschnitt zwischen Affalterried und Hüttlingen mit der geringsten Verkehrsbelastung. An den beiden Knoten ist das Linkseinbiegen in die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart nur mit sehr hohem Risiko und nach zeitweise recht langen Wartezeiten möglich.

 

Nach der Fertigstellung von weiteren 4spurigen Ausbauabschnitten der B 29zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind dort weitere Verkehrszunahmen zu erwarten. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der B 29 auf der Westumgehung. Die derzeit zu beobachtenden Überlastungserscheinungen werden sich über noch längere Tageszeitbereiche erstrecken bzw. in noch stärkerer Ausprägung auftreten, d.h. die Staus werden früher beginnen und später enden und ggf. zu Zeiten auftreten, die heute noch staufrei sind.

 

Die Überlastungen wirken sich auch auf das nachgeordnete Netz der Landes- und Kreisstraßen nachteilig aus. Ausweich- und Parallelverkehre zur Westumgehung belasten diese Strecke und zahlreiche Ortslagen. Bei ausreichender Leistungsfähigkeit könnten diese Verkehre auf der B 29 gebündelt verbleiben. Staus entstehen in den Spitzenstunden auch auf den Zulaufstrecken zur Westumgehung, da die Staus auf der B 29 das Abfließen des Verkehrs behindern.

 

Besonders gravierende Nachteile erleiden die Stadt Aalen und ihre Stadtteile sowie die Gemeinden Hüttlingen und Westhausen was die Erreichbarkeit für überregionalen und regionalen Verkehr anbelangt. Der Verkehr im Stadtgebiet besteht zu einem sehr hohen Maße aus Quell- und Zielverkehr der Kernstadt bzw. Binnenverkehr zwischen den Aalener Stadtteilen. Gerade diese sind auf eine leistungsfähige Westumgehung besonders angewiesen, damit ihre Bürger nicht durch die Stadtmitte fahren müssen.

 

Ziel muss es deshalb sein, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch punktuelle Maßnahmen zu erreichen und die gravierendsten Schwachstellen zu beseitigen. Dies erfordert zunächst einen verkehrsgerechten Ausbau der Knotenpunkte, deren unzureichende Leistungsfähigkeit die Streckenleistungsfähigkeit der B 29 insgesamt und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen.

 

Die punktuellen Knotenpunktsertüchtigungen und -ergänzungen müssen daher als Bausteine eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Westumgehung Aalen betrachtet werden, das interkommunal auf breiter Basis mitgetragen wird und sehr rasch Zug um Zug realisiert werden sollte.

Abb. 1: Knotenpunkte an der B29 Westumgehung Aalen mit Verbesserungspotential

 

 

Die notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Knotenpunkte werden im folgenden beschrieben und diskutiert.

 

 

 

2.Abschnitt Aalen-Oberalfingen (Kellerhaus) - BAB-Anschlussstelle Westhausen

 

Der Abschnitt umfasst eine Strecke von 2,1 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten.

 

B 29 / L 1029 Anschluss Kellerhaus

B 290 Richtung Ellwangen

A7 Anschlussstelle Westhausen Rampe West und Ost (2 Teilknotenpunkte)

 

Die Verkehrsbelastungen der B 29 sind in der nachfolgenden Tabelle für das Bezugsjahr 2013 und für den Prognosehorizont 2030 dargestellt. Sie sind Ergebnis einer aktuellen Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der B 29 im Abschnitt Kellerhaus - A 7 der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen. Sie unterstellen im Jahr 2030, dass die B 29 zwischen dem Kellerhaus und der A 7 vierspurig ausgebaut und dass die plangleichen Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain durch eine kreuzungsfreie Lösung ersetzt worden sind.

 

 

 

Abschnitt

Jahr 2013

Jahr 2030

Albanus bis zur L 1029

18.000 Kfz/Tag

18.900 Kfz/Tag

L 1029 bis zur B 290

29.500 Kfz/Tag

31.200 Kfz/Tag

B 290 bis zur BAB A 7

21.500 Kfz/Tag

23.300 Kfz/Tag

im weiteren Verlauf östlich der A 7

17.100 Kfz/Tag

18.100 Kfz/Tag

 

Die beiden Abschnitte zwischen dem Kellerhaus und der BAB A7 liegen damit deutlich über der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/Tag, bis zu der auf einer 2spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Hier ist eine Ergänzung des vorhandenen Querschnitts um weitere Spuren zwingend, damit eine ausreichende Leistungsfähigkeit erreicht wird.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis betreibt deshalb mit seinem Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart aktuell den 4spurigen Ausbau der B 29 beginnend an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen über den Knoten mit der B 290 und die beiden Rampenfußpunkte der BAB-Anschlusstelle Aalen-Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen.

 

Die Planung sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 erhält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe West und Rampe Ost zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zur Reduzierung der Fahrspurenanzahl auf der B 29 von 4 auf 2 Spuren genutzt. Die Nebenrichtungen werden mit der notwendigen Anzahl von Einbiegespuren ausgestattet. Damit wird an allen Knotenpunkten mindestens die Verkehrsqualitätsstufe „C“ erreicht. Das bedeutet entsprechend der Definition im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen: Nahezu alle während der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der Freigabezeit auf. Für den durchgängigen B 29-Verkehr wird die noch bessere Verkehrsqualitätsstufe „B“, teilweise die Stufe „A“ erreicht. Damit sind Reserven für derzeit noch nicht erkennbare, weitere Verkehrszunahmen vorhanden.

 

 

Die Verkehrsmengen für diesen Planfall sind in Abbildung 2 dargestellt.

Abb. 2: Verkehrsmengen 2030 nach Beseitigung der BÜe Goldshöfe und Wagenrain

 

 

Parallel zur Ausbauplanung der B 29 erfolgt derzeit die Planung zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe im Zuge neuen Kreisstraße K 3335 (seit 1.7.2016).

 

 

3.Anschluss Albanus / Hüttlingen

 

Bei den hohen Verkehrsmengen auf der B 29 ist das Linkseinbiegen am Knoten B 29 / B 19 Albanus / Hüttlingen in Richtung Stuttgart kaum bzw. nur mit hohem Risiko möglich. Gefahren entstehen durch die langen Wartezeiten bis gleichzeitig ausreichende Zeitlücken in den bevorrechtigten Geradeausströmen das gefahrlose Linkseinbiegen ermöglichen. Diese kommen nur selten, in den Spitzenstunden gar nicht vor. Deshalb wird bei unzureichenden Lücken in riskanter Weise eingefahren. In den Spitzenzeiten kommt es zu Rückstauungen bis hinunter zum Kreisverkehr im Zuge der B 19 / K 3311. Diese behindern den Verkehr, der in Richtung Autobahn auf die B 29 rechtseinbiegen will. Bei Verkehrsmengen von 18.000 bis 21.000 Kfz/Tag, wie sie dort anzutreffen sind, können plangleiche Knotenpunkte nicht mehr verkehrssicher ohne Lichtsignalanlage (LSA) betrieben werden.

 

Eine LSA wäre an dieser Stelle aber höchst problematisch. Die LSA läge von Aalen kommend am Ende einer langen, steilen Gefällestrecke, die insbesondere für LKW das Abbremsen auf 0 km/h zu einer Herausforderung macht. Plötzlich vor der LSA anhaltende PKWs könnten von LKWs, die nicht so schnell anhalten können, überrollt werden. LKW-Verkehr, der in Gegenrichtung von der Autobahn kommend auf der Kochertalbrücke angehalten würde, müsste mühsam auf der Steigungsstrecke beschleunigen und wäre über eine lange Distanz sehr langsam unterwegs. Dies würde die Streckenleistungsfähigkeit der B 29 sehr stark beeinträchtigen.

 

Die Gemeinde Hüttlingen hat frühere Planungen des Regierungspräsidiums, die auf der Nordseite der B 29 eine direkte Rampe von der damaligen Kreisstraße K 3311 zur B 29 Richtung Aalen vorsahen, sehr kritisch gesehen. Es wurden Lärmbelastungen für das nahegelegene Wohngebiet befürchtet.

 

Diese Planungen wurden daher nicht mehr weiterverfolgt. Ein danach erarbeiteter Lösungsvorschlag (Abbildung 8) hält ausreichend Abstand zur Gemeinde Hüttlingen. Er ist mit dem notwendigen Lärmschutz und mit überschaubarem Aufwand zu realisieren. Durch die unter der Kocherbrücke hindurchführende Rampe kann die heutigen plangleiche Einmündung zu einem planfreien Vollanschluss mit Beschleunigungsspuren aufgewertet werden. Die Beschleunigungsspur Richtung Stuttgart und ließe sich bis zum nächsten Bauwerk, das die B 29 überbrückt, verlängern. So entstünde eine rund 1.100 m lange Zusatzspur an der Steigungsstrecke, die das Überholen der dort langsamen LKWs erlaubt. Die Probleme mangelnder Verkehrssicherheit für die Einbieger, unzureichende Knotenleistungsfähigkeit und fehlende Überholmöglichkeit auf der B 29 könnten gelöst werden. Diese Überlegungen bedürfen jedoch noch einer intensiven Abstimmung.

 

Die Abbildung 8 zeigt zwei denkbare Ausbildungen für die Knotenpunktsergänzung.

 

Abb. 8: Lösungsvorschläge Anschluss Albanus

 

 

 

 

 


4.Anschluss Affalteried

 

Auch hier bereitet das Linkseinbiegen Probleme. Die Verkehrsbelastungen auf der B 29 sind mit 18.000 bis 20.000 Kfz/Tag so hoch, dass in Spitzenzeiten kaum ausreichende Zeitlücken in den übergeordneten Verkehrsströmen für das Einbiegen vorhanden sind. D.h. die Leistungsfähigkeit des Knotens ist unzureichend. Folge sind längere Wartezeiten und deshalb riskante Fahrvorgänge. Eine Ergänzung des Knotens um eine westliche Rampe wäre mit vergleichsweise geringem Aufwand zu realisieren. Das Tempolimit von 70 km/h wäre bei einer planfreien Lösung nicht mehr nötig. Die Streckengeschwindigkeit der B 29 würde sich erhöhen.

 

Denkbar wäre auch, in einer Vorstufe das unfallträchtige Linkseinbiegen in Richtung Stuttgart zu unterbinden. Dies setzt jedoch zwingend einen Anschluss Hammerstadt (vgl. Ziff. 4) voraus. Da jedoch die Westrampe Affalterried leichter und schneller zu realisieren sein dürfte als der Anschluss Hammerstadt, sollte die Ertüchtigung des Anschlusses Affalterried zügig angegangen werden.

 

 

Abb. 9: Ergänzung des Knotens Affalterried zu einem planfreien Vollanschluss

 

 

5.Knotenpunkte auf dem Gebiet der Stadt Aalen

 

Auf dem Gebiet der Stadt Aalen besteht mit dem Anschluss Wellandstraße ebenfalls ein Knotenpunkt, dessen Leistungsfähigkeit an Grenzen stößt. Deshalb ist die Stadt Aalen gerade in der Diskussion, um im Rahmen eines Verkehrsentwicklungsplans eine Verbesserung der Knotenpunkte im Zuge der Westumgehung zu erreichen.

 

 

 

6.Zusammenfassung

 

Die Ertüchtigung der B 29 Westumgehung Aalen ist für eine zukunftsfähige Straßenverkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis, für die Stadt Aalen und für die Gemeinden Hüttlingen und Westhausen von zentraler Bedeutung. Deshalb sind mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Stadt Aalen sowie der Gemeinden Hüttlingen und Westhausen die Ertüchtigung der Knotenpunkte im Zuge der Westumgehung Aalen voranzubringen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1:B 29 - vierstreifiger Ausbau zwischen Aalen-Oberalfingen und der BAB A7

Anschlussstelle Aalen/Westhausen

Anlage 2:Knoten Einmündung B 29/L 1029 - Oberalfingen

Anlage 3:Knoten Einmündung B 29/B 290

Anlage 4:Knoten Anschlussstelle Aalen/Westhausen - B 29/BAB A7

Anlage 5:Knoten Einmündung B 29/K 3319 - Westhausen

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (242 KB)    
Anlage 2 2 Anlagen 2-5 (884 KB)