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Vorlage - 136/2016  

 
 
Betreff: Redaktionsstatut für das "Amtsblatt des Ostalbkreises"
- Einführung einer neuen Rubrik "Aus den Kreistagsfraktionen"
Status:öffentlich  
Federführend:Pressestelle   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Redaktionsstatut_Ostalbkreis_Anlage zu Kreistagsvorlage 136_2016

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt das Redaktionsstatut für das Amtsblatt des Ostalbkreises. Das Redaktionsstatut gilt ab 1. September 2016.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Landtag hat am 14. Oktober 2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung geändert und ergänzt wurden. Das Gesetz wurde im Gesetzblatt vom 30. Oktober 2015, Seiten 870 ff verkündet und trat in großen Teilen am 1. Dezember 2015 in Kraft. Über die Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften wurde der Kreistag in der Sitzung vom 12.04.2016, Vorlage 055/2016, informiert.

 

§ 17 Abs. 3 der Landkreisordnung sieht jetzt neu vor, dass den Fraktionen des Kreistags Gelegenheit zu geben ist, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten des Landkreises im Amtsblatt darzulegen. In der Sitzung des Ältestenrates vom 15. März 2016 wurden die Fraktionen von Landrat Klaus Pavel nochmals über diese Neuerung informiert. In der Folge wurde - wie im Ältestenrat besprochen - von der Geschäftsstelle Kreistag das Interesse der Fraktionen abgefragt. Diese haben rückgemeldet, dass sie von diesem neuen Recht Gebrauch machen möchten. Gemäß § 17 Abs. 3 Landkreisordnung hat der Kreistag deshalb in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt das Nähere, insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen, zu regeln. Er hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen.

 

Die Pressestelle hat ein Redaktionsstatut für das Amtsblatt des Ostalbkreises aufgesetzt (siehe Anlage 1) und den Fraktionen zur Durchsicht übersandt. Alle Fraktionen haben ihre Zustimmung signalisiert.

 

Demnach wird im Amtsblatt des Ostalbkreises eine neue Rubrik „Aus den Kreistagsfraktionen“ eingerichtet. Den Fraktionen stehen für ihre Textbeiträge ohne Bild einmal monatlich jeweils eine halbe Seite oder 2.000 Zeichen inklusive Leerzeichen in der jeweiligen Amtsblattausgabe zur Verfügung. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der Fraktionen sind die Fraktionen selbst. Am Schluss jedes Fraktionsbeitrags müssen Name und Fraktion des Verfassers angegeben werden. Zulässig sind nur Themen mit Kreisbezug einschließlich Erwiderungen auf Äußerungen anderer Fraktionen. Ein Äußerungsrecht zu bundes- oder landespolitischen Themen besteht nicht. Unzulässig sind Wahlaufrufe und Wahlwerbung, politische Stellungnahmen ohne Kreisbezug sowie strafrechtlich relevante Angriffe auf Dritte und Verstöße gegen Rechtspflichten. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität des Kreises während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Aus den Kreistagsfraktionen“ in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit). Das Redaktionsstatut soll ab 1. September 2016 gelten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Layout, Druck sowie Vertrieb des Amtsblatts des Ostalbkreises erfolgen über den Amtsblattverlag Cicero Opferkuch in Neuler. Hierfür sind im Kreishaushalt jährlich 17.000 € eingestellt (THH0, 11.30.01 Redaktion und Vertrieb des Amtsblatts). Die durch den höheren Seitenumfang anfallenden Mehrkosten bewegen sich innerhalb des Haushaltansatzes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Redaktionsstatut für das Amtsblatt des Ostalbkreises

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Dietterle

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Redaktionsstatut_Ostalbkreis_Anlage zu Kreistagsvorlage 136_2016 (55 KB)