Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt / der Kreistag ermächtigt den zuständigen Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung a) der Ostalb-Klinikum Service-GmbH, b) der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH, c) der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH, d) der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH den Aufsichtsrat der jeweiligen Gesellschaft für das Jahr 2015 zu entlasten.
Sachverhalt/Begründung
Mit den Vorlagen 115/2016 und 130/2016 wurde bereits über die Jahresergebnisse sowie die Verwendung des Jahresüberschusses der Servicegesellschaften der Kliniken und der Rehabilitationsmedizin Ostalb berichtet und die erforderlichen Weisungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlung beantragt.
Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der o. g. Gesellschaften darf der Landrat an seiner eigenen Entlastung nicht mitwirken und ist bei diesem Punkt befangen. Daher wurden die Weisungsbeschlüsse bezüglich der Aufsichtsräte in einem gesonderten Tagesordnungspunkt und dieser Vorlage zusammengefasst.
Inhaltlich steht der Entlastung der Aufsichtsräte nichts entgegen, die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften hat zu keinen Einwendungen geführt.
Anlagen
-
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||