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Vorlage - 128/2016  

 
 
Betreff: Deponieaufstockung Ellert und Reutehau
Start Planfeststellung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
11.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
26.07.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 1
Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 2
Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 3
Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 4

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.   Der Sachstandsbericht zur Aufstockung der Deponien Ellert und Reutehau wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Planfeststellung zu beantragen und die Maßnahme durchzuführen.

 

3.   Die Aufstockung der Deponien soll auf der Basis der vom Ingenieurbüro

GEOTECHNIK Aalen erstellten Vorplanung erfolgen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Allgemeines

 

Trotz einer weitgehenden Verwertung von Abfällen und einer weiteren Intensivierung der Kreislaufwirtschaft werden Deponien auch zukünftig benötigt. Abfälle, deren Verwertung mit erheblichem Aufwand und Energieverbrauch und sonstigen Umweltbeeinträchtigungen verbunden ist, sind weiterhin ordnungsgemäß zu beseitigen, wobei oberirdische Deponien in vielen Fällen den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleisten.

 

In vielen Regionen Deutschlands steht mittlerweile kaum noch oder gar kein Deponievolumen mehr zur Verfügung. Das führt u.a. zu einer deutlichen Ausweitung von Abfalltransporten über größere Distanzen, was die Entsorgungskosten erhöht.

 

Neben der Ausweisung neuer Deponiestandorte, kommt zunehmend die Erweiterung oder Überlagerung bestehender Deponien in Betracht. Diese kann in relativ kurzen Zeiträumen umgesetzt werden und ist vergleichsweise kostengünstig, da u.a. die vorhandene Infrastruktur und die deponietechnischen Einrichtungen weitergenutzt werden können. Ferner wird ein zusätzlicher Flächenverbrauch reduziert oder gänzlich vermieden.

 

Bei der Deponieerweiterung nach dem Prinzip „Deponie auf Deponie“ soll mit einer Überlagerung neues Deponievolumen geschaffen bzw. sollen neue Deponieabschnitte auf bereits verfüllten und ggf. stillgelegten Deponieabschnitten errichtet werden. Die vorhandenen Restkapazitäten insbesondere an Deponien der Klasse I wären in vielen Regionen bzw. einigen Bundesländern ohne Deponieneubauten oder -erweiterungen in wenigen Jahren erschöpft. Für die Beurteilung der Entsorgungssicherheit ist folglich nicht das aktuell verfügbare, sondern das potentiell in den kommenden Jahren in Anspruch zu nehmende Deponievolumen maßgebend.

 

Somit ist es zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit geboten, rechtzeitig ausreichende zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Vorhandene geeignete Standorte sollten möglichst umfänglich genutzt werden, um insbesondere den Flächenverbrauch zu reduzieren.

 

Landkreistag und Städtetag sind derzeit in der Pflicht, dem Umweltministerium jährlich zu belegen, dass die Deponiekapazitäten noch den gesetzlichen Anforderungen genügen (10-jährige Entsorgungssicherheit). Gemeinsam verfügen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger in Baden-Württemberg über ausreichende Kapazitäten - regional stellt sich die Situation jedoch differenzierter dar. Die Deponieerweiterungen in Ludwigsburg, Böblingen, Sinsheim und Wiesloch sind nur einige Beispiele für die Dringlichkeit der Ausweitung der Entsorgungssicherheit.

 

 

2. Historie zu den Hausmülldeponien Ellert und Reutehau

 

Die Errichtung einer Deponie im westlichen Bereich des Ostalbkreises drängte Ende der 70er zunehmend, nachdem sowohl die Kreismülldeponie Heubach-Buch als auch die Deponie Aalen zum 31.12.1978 geschlossen werden mussten. So wurde in den Jahren 1978/79 die Mülldeponie Ellert einschließlich der Zufahrtsstraße errichtet und am 01.01.1980 auf einer Fläche von 28 Hektar und einem Volumen von etwa 3,5 Mio. cbm Abfälle in Betrieb genommen.

 

Aufgrund der Verfüllung der Deponie Blasienberg sowie als Alternativ- und Ersatzdeponie für die Deponie Ellert wurde Ende der 70er Jahre auch im östlichen Kreisgebiet eine weitere, neue Mülldeponie erforderlich. Der Ostalbkreis hat dafür am 02.12.1977 beim Regierungspräsidium Stuttgart die Einleitung des Planfeststellungs-verfahrens für die Mülldeponie Reutehau beantragt. Bis zum Jahr 1982 ruhte das Planfeststellungsverfahren allerdings, da der Landkreis parallel intensiv die Erprobung des „Kienerschen-Müllverschwelungsverfahrens“ abgewartet hatte. Als eine „Kiener-Anlage“ nicht in Betracht kam wurde das Planfeststellungsverfahren wieder aufge-nommen.

 

Letztendlich wurde die Deponie Reutehau im Jahr 1985 auf einer Fläche von 16,25 Hektar, einem Volumen von 2,1 Mio. cbm und einer geplanten Laufzeit von 15 Jahren in Betrieb genommen.

 

Vor der Gründung der GOA wurden auf den Deponien Ellert und Reutehau im Jahr 1989 insgesamt 415.342 to. Abfälle deponiert (Hauptmengen: Bauschutt 83.226 to., Klär- und Industrieschlämme 79.327 to., Gießereisande 46.311 to., dazu Haus- und Sperrmüll und Gewerbeabfälle).

 

Der Kreistag hat daraufhin in der Abfallwirtschaftskonzeption 1990 gefordert, die Abfallmengen durch Recycling und Vermeidung baldmöglichst um die Hälfte zu reduzieren.

 

So waren es 1990 noch rd. 361.072 to., im Jahr 1991 noch 354.219 to. und 1992 unter Federführung der neu gegründeten GOA noch 248.229 to. Aufgrund der zu deponierenden Müllmengen in den Jahren 1989 bis 1991 wurde ab 1992 für beide Deponien noch von einer Restlaufzeit von jeweils ca. 9 Jahren ausgegangen.

 

Die geforderte Halbierung der Müllmengen aus 1989 konnte bereits 1993 erreicht werden. Seitdem haben die zu deponierenden Mengen weiter abgenommen. Gründe hierfür sind u.a.:

 

- Bauschuttrecycling in der Privatwirtschaft

- Ausschluss von Industrieschlämmen und Schredderleichtfraktionen

- (zeitweise) landwirtschaftliche Ausbringung kommunaler Klärschlämme

- Recyclingmaßnahmen bei Haushalts- und Gewerbeabfällen

- Mengenrückgang bei Gießereisanden

- gesetzliche Regelungen

 

Seit dem Jahr 2005 wird die Abfallwirtschaft auch entscheidend durch die gesetzlichen Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) geprägt, wonach seit 01.06.2005 keine unbehandelten Abfälle auf den Deponien mehr abgelagert werden dürfen. Alle hoheitlichen Abfälle, die keiner sonstigen Verwertung zugeführt werden können, werden seitdem in den Müllverbrennungsanlagen Würzburg und Ulm thermisch behandelt.

 

Seit 1.1.2008 ist die Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (Gewerbeabfälle) mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart und Zustimmung des Ostalbkreises mit Ausnahme der Selbstanlieferung von Kleinmengen auf die GOA übertragen. Die Pflichtenübertragung war bis 31.12.2015 befristet. Nachdem sich diese Zuständigkeitsverlagerung sowohl für den Ostalbkreis als auch die GOA als wirtschaftlich vorteilhaft erwiesen hat, wurde mit Zustimmung der Gremien des Ostalbkreises und der GOA im März 2014 beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Verlängerung der Übertragung der Entsorgungspflichten bis 31.12.2020 gestellt.

 

 

3. Geplante Aufstockung der Hausmülldeponien Ellert und Reutehau

 

Deponie Ellert

 

Der Ostalbkreis hatte seit Inbetriebnahme bis zum 31.12.1991 als Betreiber der Deponie von genehmigten 3.440.000 m³ bereits insgesamt 1.997.622 cbm, die GOA bis zum 30.09.2005 als Betreiberin der Deponie insgesamt 879.378 cbm verfüllt. Seit 30.09.2005 ist die Deponie geschlossen und befindet sich in der Stilllegungsphase. Die Nachsorgekosten für die Deponie Ellert trägt der Ostalbkreis.

 

 

 

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Aufstockung vorgesehen:

 

Wie bereits erwähnt, ist im Ostalbkreis und auch in näherer Umgebung derzeit keine

DK I-Deponie vorhanden. Die aktuellen Planungen sehen vor, dass auch für den westlichen Raum des Ostalbkreises auf der Deponie Ellert künftig Volumen für DK I-Material bereitgestellt wird.

 

Im 1. BA sind zusätzliche Ablagerungen von ca. 70.000 m³ DK I-Material möglich. Der 2. BA ermöglicht weitere ca. 425.000 m³ DK I-Material. Zwischenabdichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Es erfolgt keine Flächenvergrößerung der Deponiefläche, sondern lediglich eine Aufstockung.

 

Zeitplan:

 

2016Beginn Planfeststellung mit UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)

 

2017Abtragung der mineralischen Abdeckung und Beginn der Auffüllungen im südlichen Bereich (1. BA) mit DK I-Material

 

2018/2019Ende der Auffüllungen 1. BA

 

2019/2020Oberflächenabdichtung 1. BA (ca. 46.000 m² Gasdränschicht, Kunststoffdichtbahn, mineralische Dichtung, Entwässerungsschicht, Rekultivierungsschicht) und ca. 14.000 m² Asphaltabdichtung über einer Gasdränschicht

 

2020Beginn der Auffüllungen 2. BA (nördlicher Bereich) mit DK I- Material

 

ca. 2035 Ende der Auffüllungen 2. BA

 

2036/2037 restliche Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers 2. BA

(ca. 69.000 m² wie beim 1. BA).

 

Die angegebenen Auffüllungszeiträume auf beiden Deponien beruhen auf gegenüber dem Ist-Stand jährlich leicht erhöhten Einbaumengen und gleichzeitiger Verfüllung der Deponien Ellert und Reutehau. Sie können sich durch Mengenveränderungen oder zeitlich verschobene Maßnahmen jeweils verändern.

 

Verlässliche Kostenschätzungen können erst nach endgültiger Abklärung der erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen erfolgen und liegen derzeit noch nicht vor.

 

 

Deponie Reutehau

 

Auf der Deponie Reutehau hat das Restvolumen zum 31.12.1991 von genehmigten 2.100.000 m³ noch ca. 1.390.000 m³ betragen. Seit Inbetriebnahme 1984 wurden dort rd. 711.000 m³ verfüllt.

 

Durch die bereits angesprochenen Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) wurde seit dem Jahr 2005 kein Hausmüll, der nicht thermisch behandelt wurde, mehr auf der Deponie Reutehau abgelagert. Diese Reglung führte zu einem Mengeneinschnitt und einer entsprechenden Verlängerung der Deponielaufzeit.

 

Seit der Pflichtenübertragung auf die GOA im Jahr 2008 werden auf der Deponie Reutehau keine hoheitlichen Abfälle mehr eingebaut. Die GOA nutzt die Deponie mittlerweile ausschließlich im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen (gewerblichen) Betätigung.

 

 

 

Die Nachsorgepflichten für die Deponie Reutehau obliegen weiterhin dem Ostalbkreis. Der Ostalbkreis hat hierfür eine Nachsorgerücklage angespart und ersetzt der GOA aus dieser Rücklage jährlich die für Rekultivierungsmaßnahmen entstehenden Kosten. Nachdem seit 01.01.2008 auf der Deponie Reutehau keine hoheitlichen Abfälle mehr eingebaut werden, sondern die Deponie ausschließlich von der GOA gewerblich genutzt wird, hat sich die GOA ab diesem Zeitpunkt entsprechend der Verfüllung an den Nachsorgekosten zu beteiligen. Die GOA bildet hierfür eigene Rückstellungen, die dem Ostalbkreis für die Nachsorge zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach der letzten Befliegung vom 22.03.2016 stehen auf der Deponie Reutehau noch ca. 493.566 m³ mit DK II-Material (Asbest, Rost- und Kesselasche, Dämmmaterial, belasteter Erdaushub und Bauschutt, Gipsabfälle etc.) zur Verfügung. Eine für DK I-Material (leicht belasteter Aushub und Bauschutt) zugelassene Deponie existiert derzeit im Ostalbkreis und auch in näherer Umgebung nicht. Insofern müssen die anfallenden DK I-Materialien aktuell auch auf der Deponie Reutehau deponiert werden.

 

Die GOA ist bemüht, das vorhandene Deponievolumen auf Reutehau und Herlikofen durch entsprechende Preispolitik zu schonen. Trotz dieser Maßnahmen wird die Deponie Reutehau in absehbarer Zeit verfüllt sein. Bei etwa gleichbleibenden Ablagerungsmengen in ca. 8 – 9 Jahren, wenn sich allerdings größere Baumaßnahmen ergeben, auch früher. Bei der derzeitigen stabilen Wirtschaftslage und schärferen gesetzlichen Regelungen zur Verwertung von Baurestmassen ist eher mit ansteigenden Mengen und damit mit Letzterem zu rechnen.

 

 

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Aufstockung vorgesehen:

 

Auf den Altbereichen 1A und 1B kann durch Verschieben des Hochpunkts und nach einer Zwischenabdichtung auf dem bisher verfüllten Bereich zusätzliches Volumen von ca. 300.000 m³ für Auffüllungen mit DK I-Material gewonnen werden. Im basisabgedich-teten Abschnitt 1C sind ebenfalls zusätzliche ca. 300.000 m³ Ablagerungen von DK II-Material möglich (Gesamtvolumen DK II Anfang 2017 dann ca. 700.000 m³).

 

Die Verschiebung des Hochpunkts führt mit der Versteilung der Böschungen in einzelnen Bereichen zu einer Erhöhung des Deponiekörpers, die jedoch durch die Modellierung optisch nicht wesentlich auffällt. Der genaue absolute Hochpunkt wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt. An der Größe der Deponiefläche ändert sich nichts.

 

Maßgebliche Grenzen für das Erweiterungsvolumen stellen die Deponiestatik und die Statik der Rohrleitungen im Deponiekörper dar.

 

 

Zeitplan:

 

2016Beginn Planfeststellung mit UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)

 

2017Zwischenabdichtung Abschnitte 1A und 1B ohne Böschungen (Abtrag der Erdabdeckung, Gasdränschicht, Kunststoffdichtbahn, Entwässerungsschicht), gesamt ca. 56.000 m²

 

2017/2018Beginn Auffüllung der Bereiche 1A und 1B mit DK I-Material

Weiterverfüllung des Abschnitts 1 C mit DK II-Material

 

2029/2030Ende der Auffüllungen der Bereiche 1A und 1B und Abschnitt 1C

 

2030/2031Oberflächenabdichtung gesamter Deponiekörper (Gasdränschicht, Kunststoffdichtbahn, mineralische Dichtung, Entwässerungsschicht, Rekultivierungsschicht), gesamt ca. 76.000 m²

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Wichtige Gründe für die Vergrößerung der Volumina:

 

      längerfristige Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle im

Ostalbkreis (und der Region)

 

      Vorteile für ansässige Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen durch kurze Entfernungen zu den Deponien

 

      Stärkung der Wirtschaftskraft im Landkreis (und der Region) mit Sicherung von Arbeitsplätzen

 

      geringerer Investitionsaufwand, da die gesamte Infrastruktur auf den bestehenden Deponien bereits vorhanden ist; die Deponie- und Rohrstatik wird durch die zusätzlichen Ablagerungen nicht beeinträchtigt

 

      kaum Zeitverluste

 

 

5. Fazit

 

Um die Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle für die Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises und für die Bauwirtschaft zu gewährleisten, hat der Ostalbkreis zusammen mit der GOA Überlegungen angestellt, das Volumen der vorhandenen Deponien Ellert und Reutehau zu erweitern. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wurde in der Sitzung vom 27. November 2015 bereits mündlich über die ersten Überlegungen informiert.

 

Mit dem Ziel, auch die Bevölkerung frühzeitig in die ersten Überlegungen einzubeziehen, hat der Ostalbkreis zusammen mit der GOA am 21. Februar 2016 eine Bürgerinforma-tionsveranstaltung in Ellwangen-Killingen abgehalten. Der Gemeinderat der Gemeinde Essingen wurde am 28. April 2016 von Herrn Forster über die ersten Planungen zur Aufstockung der Deponie Ellert informiert.

 

Inzwischen sind die Planungen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro GEOTECHNIK Aalen entsprechend weitergeführt worden, so dass nun das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungverfahren eingeleitet werden kann. Im Planfeststellungsverfahren ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

 

Der Ostalbkreis als Vorhabensträger wird gemeinsam mit dem Ingenieurbüro GEOTECHNIK und der GOA das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium beantragen und durchführen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Kostenträger für die Planungskosten ist der Ostalbkreis. Die Planungs- und Investitionskosten werden im TeilHH 8 entsprechend eingeplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Luftbild Entsorgungszentrum Ellert

Anlage 2: Lageplan Deponie Ellert

Anlage 3: Luftbild Entsorgungszentrum Reutehau

Anlage 4: Lageplan Deponie Reutehau

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich     

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Graber

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 1 (429 KB)    
Anlage 3 2 Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 2 (1017 KB)    
Anlage 2 3 Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 3 (337 KB)    
Anlage 4 4 Sitzungsvorlage UA 11.07.2016_Anlage 4 (913 KB)