Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 15.12.2015 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.01.2016, Az. 14-2141.-2/09 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Zum 22.06.2016 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Ausblick auf das Ergebnis des Ergebnishaushalts zum 31.12.2016
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2016 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 8.269.455 € aus. Wie aus der Darstellung des Zwischenberichts zum 22.06.2016 ersichtlich, weisen einzelne Haushaltspositionen deutliche Abweichungen auf.
So musste wie beim Haushaltszwischenbericht am 03.05.2016 bereits informiert, bei der Haushaltsposition „Hilfe zur Pflege“ das neue Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt werden. Der seit Jahren andauernde Streit zwischen den Verbänden der Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern wurde am 17.12.2015 mit einem Schiedsspruch beendet. Durch eine Neuregelung im entsprechenden Rahmenvertrag erhalten die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihr Personal, insbesondere in der Pflege, deutlich aufzustocken. Nahezu alle Pflegeeinrichtungen im Landkreis machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Entsprechend groß sind die Kostensteigerungen, die auch den Landkreis treffen. Durch die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes werden im Haushaltsjahr 2016 Mehrausgaben in Höhe von mind. 1,0 Mio. € zu verzeichnen sein.
Ein Grund für die deutliche Kostensteigerung im Bereich der Eingliederungshilfe liegt in der Höhe der Entgelte, die vor kurzem mit allen Behinderteneinrichtungen neu verhandelt wurden. Wir haben im Vergleich zu den Vorjahren höhere Abschlüsse, weil die Träger viele Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigen und der entsprechende Tarifvertrag (Sozial- und Erziehungsdienst - SuE) für diese Mitarbeiter/innen deutliche Verbesserungen erbrachte, die über dem Tarifabschluss des TVÖD liegen.
Bei der Eingliederungshilfe läuten derzeit an der Kommunalen Front die Alarmglocken. Wenn der Bund das sogenannte Bundesteilhabegesetz in der Form umsetzt, wie es derzeit im Entwurf vorliegt, dann gibt es ohne Übertreibung eine Kostenexplosion. Ein Knackpunkt dabei ist die vom Bund beabsichtigte Aufgabe des Herkunftsprinzips. Das heißt, der Ostalbkreis wäre für alle Menschen mit Eingliederungshilfeanspruch, die im Landkreis leben, Kostenträger und nicht mehr die Herkunftslandkreise.
Bei den Kosten für Asylbewerber sind keine großen Kostenabweichungen zu erwarten, da bei der Haushaltsaufstellung bereits von einer Kostenübernahme durch das Land ausgegangen wurde.
Vor diesem Hintergrund stellt das Erreichen des geplanten ordentlichen Ergebnisses eine große Herausforderung dar. Darüber hinaus sind beim Jahresabschluss auch die Defizite der Klinik-Eigenbetriebe zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die durch Verlustabdeckung im Haushalt veranschlagten 1,75 Mio. € nicht ausreichen. Dadurch wird das Erreichen des geplanten ordentlichen Ergebnisses mehr als schwierig.
Sichtvermerke
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