Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Rems-Murr-Kreis zur Kenntnis. Bei Bedarf ist ihm erneut Bericht zu erstatten.
Sachverhalt/Begründung
Am 31. Mai 2017 endet die Genehmigungslaufzeit der Firma Regiobus Stuttgart (RBS) für die Linie 266/266a von Welzheim bzw. Gschwend nach Schwäbisch Gmünd und Alfdorf nach Lorch. Auf dieser Strecke fahren sehr viele Schüler zu Schulen in Mutlangen, Schwäbisch Gmünd und Lorch.
Ursprünglich war diese Linie über den Ostalbkreis konzessioniert und wurde eigenwirtschaftlich betrieben. Nunmehr liegt die genehmigungsrechtliche Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Stuttgart, da diese Linie Bestandteil des Nahverkehrsplanes des Rems-Murr-Kreises und des Linienbündels 6 „Wieslauftal/Welzheimer Wald“ ist.
Der Rems-Murr-Kreis hat am 10. Juni 2015 eine Vorabbekanntmachung der Ausschreibung des Linienbündels veröffentlicht. Es ging beim Rems-Murr-Kreis kein Antrag auf einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ein. Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt nun bis zum 31. Juli 2016 das Linienbündel europaweit auszuschreiben und fortan gemeinwirtschaftlich für 8 Jahre zu betreiben.
Folglich ändern sich die Einflussmöglichkeiten auf die Organisation der Schülerbeförderung und die Struktur der Finanzierung dieser Linie, was eine Übereinkunft zwischen beiden betroffenen Landkreisen erforderlich macht.
Für solche Fälle geben weder das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch sonstige normative Regelungen Vorgaben hinsichtlich einer Umsetzung bei kreisgrenzenüberschreitenden Verkehren vor. Aus Eigeninteresse sind aber vertragliche Vereinbarungen zwischen den beiden Landkreisen zu treffen, um die auszuschreibende Verkehrsleistung und spätere Abrechnung möglichst genau zu definieren.
Nach einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen den Partnern bestand Einigung darüber, die notwendigen Übereinkünfte durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.
Der Ostalbkreis hat einen Vertragsentwurf ausgearbeitet, diesen intern abgestimmt und dem Rems-Murr-Kreis zugesandt.
Im Rems-Murr-Kreis findet zur Zeit noch der Prüfungsprozess statt. Der Vertrag tritt nach der Berichterstattung in den jeweiligen Ausschüssen mit der Unterschrift der Landräte in Kraft und gilt bis zum Ablauf der Laufzeit der Vergabe des Linienbündels 6.
Folgende Festsetzungen sollen Inhalt eines Vertrags zwischen dem Ostalbkreis und dem Rems-Murr-Kreis werden:
Der Rems-Murr-Kreis finanziert nach der Ausschreibung die Linie 266/266a, indem er die Kosten abzüglich der erzielten Einnahmen (Fahrgelderlöse, Ausgleichsleistungen nach §45 a PBefG, Schwerbehindertengesetz, Durchtarifierungsverluste) trägt. Für den neuen Anbieter ist das genehmigte Beförderungsentgelt nach § 39 PBefG der VVS-Tarif bzw. OstalbMobil-Tarif. Damit gibt es für den neuen Anbieter keinen Haustarif und für den Ostalbkreis entfällt die Übernahme von Harmonisierungsverlusten aus der Differenz zwischen dem Unternehmenstarif bei eigenwirtschaftlichem Verkehr und dem OstalbMobil-Tarif. Der Ostalbkreis hat hierdurch für die Laufzeit des Vertrages eine höhere Finanzsicherheit.
Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wird die Basis für eine gute Zusammenarbeit geschaffen und, soweit prognostizierbar, kommunale Zubestellungen des Ostalbkreises für die Schülerbeförderung während der langen Laufzeit nicht notwendig.
Finanzierung und Folgekosten
Mehrkosten in der Schülerbeförderung und für den ÖPNV-Haushalt entstehen keine.
Anlagen
keine
Sichtvermerke
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