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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem Bau- und Sanierungsprogramm an Kreisstraßen und -radwegen 2017 als Grundlage für den Haushalt 2017 zu. Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.043 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen stehen rund 477 km, d. h. ein Anteil etwa 46 %, als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises. Aufgabe des Ostalbkreises ist der Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen. Als untere Straßenbaubehörde ist der Ostalbkreis bei Bundes- und Landesstraßen für deren Betrieb und Unterhaltung verantwortlich. Erhaltung und Neubau liegen in der Zuständigkeit des Landes.
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig.
Sanierung von Fahrbahnflächen
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Sanierung von Bauwerken
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen von Brücken bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf.
Radwege, Bushaltestellenertüchtigung
Durch die Sonderförderung des Landes besteht die Möglichkeit Bushaltestellen, die regelmäßig mit Niederflurbussen angefahren werden und die eine barrierefreie Zuwegung aufweisen, behindertengerecht zu gestalten. Die Umbaumaßnahmen werden im Jahr 2016 durchgeführt. Der Aufwand für 10 Haltestellen beträgt rund 155.000 €, für die das Land bereits einen Zuschuss von 100.000 € bewilligt hat. Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Finanzierung und Folgekosten
Das Bau- und Sanierungsprogramm 2017 ist Grundlage für die Haushaltsplanbe-ratungen 2017. Die Ansätze für das Haushaltsjahr 2017 sind den aktuellen Heraus-forderungen angepasst.
Das Investitionsprogramm ohne die Kostenanteile Dritter und den Landeszuschuss nach § 25 FAG liegt 2017 bei 3,955 Mio. € (zum Vergleich: 3.399 Mio. € in 2016) und damit ca. 556.000 € höher als im Vorjahr.
Anlagen
Anlage 1:Bau- und Sanierungsprogramm an Kreisstraßen und –radwegen 2017 Anlage 2:Aufwendungen für Kreisstraßen und Radwege 1973 – 2015 Anlage 3:Ausbauvolumen und Zuschussbedarf für die Kreisstraßen und Radwege 2001 – 2017 Anlage 4:Laufende Zuweisungen des Landes für die Unterhaltung und den Neu-, Um- und Ausbau von Kreisstraßen und Radwegen (§ 25 FAG)
Sichtvermerke
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