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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
a) den Jahresabschluss 2015 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2015 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen
c) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen
d) dem Wirtschaftsplan 2017 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen
e) die Helmer und Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2016 zu bestellen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu a)Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Genehmigung des
Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Helmer & Partner, Heidenheim geprüft, die am 14. März 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2015 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 236.178,41 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 123.669,50 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2015 zugeflossenen planmäßigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 48.669,50 Euro.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 48.669,50 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von - 72.853,66 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 32.121,87 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu b)Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der planmäßige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 75.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 48.669, 50 ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 123.669,50 Euro kann zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen werden.
Zu c)Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Zu d)Genehmigung des Wirtschaftsplans 2017 und des 5-jährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Wirtschaftsplan 2017 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu e)Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, August-Lösch-Straße 26/1, 89522 Heidenheim hat bereits den Jahresabschluss 2015 geprüft und sich bereit erklärt, den Prüfungsauftrag für das Jahr 2016 zu übernehmen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung 2016 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Anlagen
Anlage 1:Handelsbilanz zum 31.12 2015 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2015 Anlage 3:Wirtschaftsplan 2017 und fünfjähriger Finanzplan Anlage 4:Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO
Sichtvermerke
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