Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
Im Jahr 2016 stehen zugeteilte Eingliederungsmittel in Höhe von insgesamt 3.067.000 € zur Verfügung. Davon wurden dem Jobcenter Ostalbkreis 399.450 € im Rahmen der flüchtlingsbedingten Sondermittel zugeteilt.
Hinzu kommen Sonderzuteilungen für das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose in Höhe von bis zu 440.000 € sowie für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 382.000 €.
Durch eine weiterhin positive Lage auf dem Arbeitsmarkt und dem bislang noch relativ geringen Zugang anerkannter Flüchtlinge in das Rechtsgebiet des SGB II, lag der Mittelverbrauch in den ersten Monaten des Jahres unterhalb den Planungen. Nach Bekanntgabe der flüchtlingsbedingten Sondermittel Ende April stand das genaue Budget für das Jahr 2016 fest. Die Sondermittel für Flüchtlinge sind nicht zweckgebunden und können für eine verstärkte Aktivierung für alle Kundengruppen verwendet werden. Die Planungen im Arbeitsmarktprogramm 2016 wurden entsprechend ergänzt.
Von den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 399.450 € wurden 84.350 € für weitere Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine geplant. Darunter auch 43.500 € für eine neukonzipierte Maßnahme zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Vermittlung von Flüchtlingen. 313.000 € für die Aufstockung bzw. Neuausschreibung im Bereich der eingekauften Maßnahmen bei Trägern geplant. die Fahrkosten für Vorsprachen beim Jobcenter nun mit 5.000 € statt bisher mit 2.000 € veranschlagt. Durch die geplante höhere Kontaktdichte bei den Integrationsfachkräften wird dieser zusätzliche Mittelansatz voraussichtlich notwendig.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung erfolgt zu 100% aus Mittelzuteilungen des Bundes.
Anlagen
Arbeitsmarktprogramm 2016 in Zahlen mit Ergänzungen.
Sichtvermerke
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