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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist schon seit vielen Jahren ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein der Jugendhilfe. Sie fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt so dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Die Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist ebenfalls ein wichtiges Element. Daher arbeitet die Schulsozialarbeit mit Schule, Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen eng zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich die Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit einem Stellenumfang von 34 Vollzeitstellen profitieren aktuell 37 allgemeinbildende Schulen bzw. Schulzentren oder Schulverbünde und die 3 beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind 7 Städte und Gemeinden, 5 Träger der freien Jugendhilfe sowie der Ostalbkreis.
Seit 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einer Pauschale von 16.700 € pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2016 sind für die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen insgesamt 579.040 € eingestellt.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der vom Kreistag am 24.3.2015 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden unter anderem die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang beschrieben.
II. Neuanträge allgemeinbildende Schulen
Zum Schuljahr 2016/2017 gingen beim Ostalbkreis zwei Anträge auf Stellenerweiterungen bei bereits laufenden Projekten ein. Insgesamt handelt es sich dabei um einen Netto-Stellenzuwachs um 1,5 Vollzeitstellen.
Beide Schulen zeichnen sich durch ein großes Einzugsgebiet und einen hohen Migrationsanteil aus. Die Schiller-Realschule im Verbund ging aus dem Zusammenschluss der beiden großen innerstädtischen Schulen, der Schiller-Realschule und der Rauchbeinschule, hervor. Die Klösterleschule liegt ebenfalls in der Gmünder Stadtmitte.
Zur Begründung für eine Stellenerweiterung verweisen die Schulen auf die komplexen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler, wie z. B. Bezug von Transferleistungen vieler Familien, prekäre Arbeitsverhältnisse der Eltern, schlechte Wohnverhältnisse, anregungsarme familiäre Umgebung und fehlende Unterstützung durch das Elternhaus für das Lernen und für das Verhalten im öffentlichen Raum, sehr stark medienorientiertes Freizeitverhalten, Analphabetismus der Eltern usw. Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler kommt aus bildungsfernen und sozialarmen familiären Strukturen. Viele Familien beziehen Jugendhilfeleistungen. Der hohe Migrationsanteil, zum Teil verbunden mit fehlenden Sprachkenntnissen, führt zusätzlich zu Konflikten im Schulalltag. Die Schulsozialarbeit zeigt bislang an beiden Schulen eine sehr gute Wirkung und verbessert das Schulklima. Die zeitlichen Ressourcen reichen jedoch nicht aus, um alle Schüler und Klassen gleichermaßen zu begleiten und adäquat zu unterstützen.
Ein Stellenumfang von 3,0 Vollzeitstellen an einem Schulverbund stellt zwar ein Novum in der bisherigen Förderpraxis des Ostalbkreises dar, wird aber seitens der Stadt Schwäbisch Gmünd insbesondere mit dem Unterstützungsbedarf für Zuwanderungskinder ohne Sprachkenntnisse begründet.
Der Sozialausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd hat in seiner Sitzung am 6.4.2016 beiden Stellenerweiterungen zugestimmt, vorbehaltlich einer finanziellen Förderung durch das Land und den Ostalbkreis.
III. Weiterbewilligungsanträge ab dem Schuljahr 2016/2017
In der Landkreiskonzeption ist geregelt, dass eine Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis für längstens drei Jahre erfolgt. Eine Weiterbewilligung nach Ablauf dieser Frist ist auf Antrag möglich. Im Antrag sind die Gründe für eine Fortführung der Schulsozialarbeit detailliert darzulegen.
Beim Ostalbkreis sind folgende Anträge auf Weiterbewilligung ab dem kommenden Schuljahr eingegangen:
IV. Neuanträge berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen des Ostalbkreises in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sind derzeit pädagogische Fachkräfte im Umfang von 11,7 Vollzeitstellen im Einsatz. Diese werden über die Projekte Jugendberufshelfer (4,0 Stellen), AVdual-Begleiter (3,0 Stellen), Schulsozialarbeit (4,7 Stellen), ESF und Spenden kofinanziert.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 7.7.2015 wurden insgesamt 11 Stellen, davon 7 Stellen Schulsozialarbeit, beschlossen. Da sich die Kofinanzierung seit dieser Zeit geändert hat, mussten die 7 Stellen Schulsozialarbeit auf 4,7 Stellen reduziert bzw. umgeschichtet werden.
Derzeit werden an den beruflichen Schulen insgesamt 11.189 Schülerinnen und Schüler beschult.
Das vom Kultusministerium und teilweise mit ESF-Mitteln kofinanzierte Projekt Jugendberufshelfer legt den Schwerpunkt auf Schülerinnen und Schüler im Übergangsbereich zwischen Schule und Beruf (z. B. Berufsorientierung und Berufsfindung, Akquisition und Vermittlung von Praktika, Arbeits- und Ausbildungsstellen, Abbau vom Problemen, die die Aufnahme und das Absolvieren einer Ausbildung erschweren).
Die Ausbildungsvorbereitung (AVdual) ist im Rahmen der Modellregion ein neuer Bildungsgang mit dem Ziel, jedem Jugendlichen individuell den bestmöglichen Schulabschluss und einen raschen Übergang in eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Die AVdual-Begleiter als Bindeglied zwischen Jugendlichen bzw. ihren Familien, Schule und Betrieb dürfen aufgrund der Kofinanzierung durch das Finanzministerium ausschließlich diese Schülerinnen und Schüler begleiten. Eine Aufgabenausweitung ist
praktisch auch deshalb nicht möglich, weil die Begleitung dieser Schüler sehr schwierig ist.
Für die Schulsozialarbeit verbleibt dennoch eine große Schülerzahl und ein hoher Betreuungsschlüssel. Erschwerend kommt hinzu, dass nun vermehrt die Begleitung von Schülerinnen und Schülern aus den VABO-Klassen erforderlich wird (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen). Diese Schüler waren seither nicht in den Betreuungsschlüssel eingerechnet. Derzeit werden bereits über 100 Zuwanderer/Flüchtlinge (teilweise minderjährig, unbegleitet, Analphabeten) an den beruflichen Schulzentren beschult. Die Tendenz ist steigend. Die Arbeit mit diesen Schülern ist sehr zeitintensiv. Für eine gelingende Integration ist eine Begleitung über die Stundentafel hinaus unbedingt erforderlich. Deshalb werden für die
insgesamt 1,0 Stellen für die Schulsozialarbeit beantragt.
Die Gesamtzahl der pädagogischen Fachkräfte an den beruflichen Schulzentren erhöht sich somit insgesamt auf 12,7 Vollzeitstellen, davon 5,7 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit. Der Stellenumfang für die Schulsozialarbeit liegt damit immer noch unter den vom Ausschuss für Bildung und Finanzen ursprünglich bewilligten 7,0 Stellen.
V. Förderempfehlung und Vorschlag der Verwaltung
Finanzierung und Folgekosten
Der Landkreiszuschuss für die vorgeschlagenen 1,5 Stellen an den allgemeinbildenden Schulen beläuft sich im Jahr 2016 - abzüglich der Landesförderung - auf rund 9.700 €. In den Folgejahren wird mit einem jährlichen Kreisanteil in Höhe von ca. 29.100 € gerechnet.
Die Kosten für die Weiterbewilligungen sind bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2016 berücksichtigt.
Der zusätzliche Mittelaufwand für 1,0 Stellen an den beruflichen Schulen beträgt - abzüglich der Landesförderung - im Jahr 2016 rund 12.900 € und in den Folgejahren rund 38.800 €.
Anlagen
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Sichtvermerke
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