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Vorlage - 074/2016  

 
 
Betreff: Kosten der Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2014
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
03.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen nehmen den Bericht „Kosten der Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2014“ zur Kenntnis.

 


 

Sachverhalt/Begründung

 

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Zahl der dem Ostalbkreis zugewiesenen Flüchtlinge stieg ab dem Jahr 2012 sprunghaft an. Wurden im Jahr 2013 noch 438 Personen in den kreiseigenen Unterkünften aufgenommen, so waren es im Jahr 2014 bereits 760 (Asylbewerber, Folgeantragsteller und Kontingentflüchtlinge). In diesem Zusammenhang war es notwendig viele neue Flüchtlingsunterkünfte zu erschließen.

 

Im Jahr 2013 betrieb der Ostalbkreis insgesamt 15 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 601 Plätzen. Bis Ende 2014 stieg diese Zahl auf insgesamt 36 Flüchtlingsunterkünfte mit insgesamt 1.012 Plätzen an.

 

Bis auf die Plätze im Schwesternwohnheim der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen (20 Plätze) wurden alle vom Landkreis im Jahr 2014 betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte von Dritten angemietet. Für den Umbau der größten im Jahr 2014 erschlossenen Flüchtlingsunterkunft mit 90 Plätzen, dem ehemaligen Jobcenter des Ostalbkreises in der Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd, sind Investitionskosten in Höhe von 527.700 € entstanden.

 

Neben der Unterbringung von Flüchtlingen und dem laufenden Betrieb der Liegenschaften ist der Landkreis nach dem Flüchtlingsaufnahme-Gesetz (FlüAG) auch für die Sozialhilfegewährung (Leistungen nach dem AsylbLG) und die Sozialbetreuung zuständig.

 

Das Land Baden-Württemberg erstattet den Landkreisen für die tatsächlich aufgenommenen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerber einmalig eine Pauschale. Für das Jahr 2014 betrug diese 12.566 € und soll die Aufwendungen der Kreise für 18 Monate (durchschnittliche Dauer der Asylverfahren) decken.

 

Die Aufwendungen des Landkreises für Folgeantragsteller und kommunal untergebrachte Flüchtlinge sind von der Kostenerstattung des Landes nicht umfasst. Folglich beziehen sich nachfolgende Ausführungen ausschließlich auf Asylbewerber als Erstantragsteller, die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht wurden.

 

 

 

II. Höhe und Bestandteile der Kostenerstattungspauschale des FlüAG

 

Zum 1. April 2004 vollzog der Landesgesetzgeber eine endgültige Abkehr von der Kostenerstattung im Wege der Spitzabrechnung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden insbesondere die Aufwendungen der Kreise r Krankenhilfe zu 100% erstattet. An Stelle der Spitzabrechnung trat die oben genannte einmalige Gesamtpauschale.

 

Die Erstattungspauschale für jeden zugewiesenen Asylbewerber im Jahr 2014 betrug für einen Zeitraum von 18 Monaten 12.566 € (698,11 €/Monat). Die Gesamtpauschale soll die entstehenden Aufwendungen der Kreise ausschließlich im Rahmen der vorläufigen Unterbringung (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften) decken und setzt sich aus folgenden einzelnen Pauschalenbestandteilen zusammen:

 

 

 

Liegenschaftsausgaben2.240,37 €

(Miete, Pacht, Bewirtschaftung, Bauunterhaltung)

 

Verwaltungsausgaben1.587,07 €

(Personal- und Sachaufwendungen für lfd. Geschäftsbedarf)

 

Leistungsausgaben5.953,10 €

(Leistungen nach dem AsylbLG)

 

Krankenausgaben1.805,26 €

 

Betreuungsausgaben979,74 €

(Personal- und Sachkosten für Sozialbetreuung, Sprachförderung)

 

gesamt12.565,54 €

(gerundet: 12.566 €)

 

Nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben wird pro Flüchtling und Unterbringungsmonat der monatliche Pauschalanteil von 698,11 € im laufenden Haushaltsjahr als Ertrag gebucht.

 

 

III.Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2014

 

Die Gesamterträge stellen sich wie folgt dar:

 

FlüAG-Pauschalen (bereinigter Wert nach Jahresabgrenzung)5.589.900 €

 

Gebühren und Erstattungen und sonst. Erträge Liegenschaften131.200 €

 

Erstattungen Dritter79.300 €

 

Erträge gesamt5.800.400  €

 

 

Die Gesamtaufwendungen des Ostalbkreises für alle Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte) betrugen:

 

Liegenschaftsausgaben2.074.450 €

 

Ertüchtigungsmaßnahmen (investiv)  1)527.700 €

 

Verwaltungsausgaben635.950 €

 

Leistungsausgaben  2)2.891.815 €

 

Krankenausgaben1.006.000 €

 

Betreuungsausgaben667.350 €

 

Anschlussunterbringungspauschale18.000 €

 

Aufwendungen gesamt7.821.265 €

 

 

1)Zusätzlich wurden im Jahr 2014 für Ertüchtigungsmaßnahmen (investive Ausgaben) bei der Unterkunft Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd 527.700 € verausgabt. Diese kann der Ostalbkreis im Rahmen der Pauschalenrevision (siehe IV.) beim Land in Form von jährlich anfallenden Abschreibungsbeträgen als liegenschaftsbezogene Kosten geltend machen.

 

 

2)In diesem Betrag sind die Personal- und Sachaufwendungen für die Sachbearbeiter der Leistungsgewährung (351.853 €) enthalten. Nach Aussage des Landes sind diese Aufwendungen allerdings bereits über die Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG abgegolten.

 

 

Zuschussbedarf des Ostalbkreises2.020.865 €

 

 

Insgesamt betrachtet war die Kostenerstattung des Landes im Jahr 2014 für den Ostalbkreis nicht kostendeckend.

 

In mehreren Rundschreiben und Veröffentlichungen wurden die Landkreise über den Landkreistag informiert, dass die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2014 spitz erstattet werden. Mit dem Landräte-Rundschreiben vom 07.03.2016 wurde jetzt bekanntgegeben, dass es sich für 2014 um keine echte Spitzerstattung handelt, sondern dass für jeden Landkreis die FlüAG-Pauschale (in Bezug auf die Liegenschaftskosten) nachträglich individuell angepasst wird.

 

Das Land berücksichtigt für 2014 eine Basispauschale, die jedem Landkreis in gleicher Höhe zusteht. Diese setzt sich zusammen aus Anteilen für Leistungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufwendungen sowie einem Pauschalsatz für die Abgeltung von Ertüchtigungsmaßnahmen bei Immobilien. Dieser Pauschalsatz  beträgt 20 % der gesamten Ertüchtigungs- und Rückbaukosten aller Landkreise (188 € pro zugewiesenem Flüchtling). Die Basispauschale beträgt insgesamt 8.642,48 €.

 

Die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen wurden kreisspezifisch ermittelt und werden der Basispauschale hinzugerechnet. Für den Ostalbkreis ergab sich in 2014 je belegtem Unterbringungsplatz ein Liegenschaftsaufwand von 3.769,05 €, der damit geringer ist als der vom Land angesetzte Pauschalanteil für Liegenschaften in Höhe von 3.923,52 € (12.566 € abzüglich 8.642,48 €). Die neue Gesamtpauschale 2014 für den Ostalbkreis beträgt damit 12.412 €. Der Differenzbetrag in Höhe von 154 € pro Person ist dem Land zurückzuzahlen. Bei einer Zuweisung von 543  Personen im Jahr 2014 ergibt dies einen Rückzahlungsbetrag an das Land in Höhe von 83.622 €.

 

 

 

IV.Kostenerstattung des Landes ab dem Jahr 2015

 

Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben die Landratsämter als staatliche Aufgabe für das Land Baden-Württemberg durchzuführen. Aufgrund der massiv angestiegenen Flüchtlingszugangszahlen im Jahr 2015 haben die Landkreise vom Land nachdrücklich gefordert, dass ihnen für die Erstattung der entsprechenden Kosten - insbesondere der Unterkunfts- und Gesundheitskosten - eine direkte Verbuchung auf den Landeshaushalt eingeräumt wird. Dies hat das Land abgelehnt.

 

Stattdessen wurde mit dem Land eine Einigung dahingehend erzielt, dass die für die Jahre 2015 und 2016  gewährten FlüAG-Pauschalen zunächst als Abschlagszahlungen anzusehen sind. Nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres kann jeder Landkreis auf Basis der Rechnungsergebnisse gegenüber dem Land die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen. Sofern diese bei den einzelnen Pauschalenbestandteilen höher sind als die bereits gewährte Pauschalzahlung, soll ein Ausgleich durch das Land erfolgen.

 

Unklar ist bislang, ob das Land die über den Pauschalzahlungen liegenden Mehraufwendungen der Landkreise im Wege einer „echten nachgelagerten Spitzabrechnung“ vollständig erstattet. Denkbar ist auch eine nachträgliche Neuberechnung der Pauschale auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen aller Landkreise in Baden-Württemberg.

 

Die Pauschalenrevision für das Jahr 2015 ist ab September 2016, nach Vorliegen aller Rechnungsergebnisse, geplant.

 


 

 


Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Kämmerei / Geschäftsbereich Integration und Versorgung

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StockerHiller

 

 

 

 

Dezernat II / Dezernat V

__________________________________________

 

KurzRettenmaier

 

 

 

 

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel