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Vorlage - 064/2016  

 
 
Betreff: Erstattung des Landkreises für die Kosten der Außenklassen an allgemein bildenden Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Erstattung der Kosten der Außenklassen der Jagsttalschule und der Klosterbergschule an die Schulträger der allgemein bildenden Schulen zu.


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Kreishaushalt 2016 wurde von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt, die Verwaltung möge eine Lösung für eine Beteiligung an den Kosten für Außenklassen umsetzen.

 

Außenklassen = kooperative Organisationsform

 

Außenklassen sind reguläre Klassen einer Sonderschule (jetzt sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - SBBZ), die an einer allgemeinen Schule eingerichtet werden. Sie sind einer Partnerklasse der allgemeinen Schule zugeordnet. Die Einrichtung von Außenklassen ermöglicht unterschiedlich intensive Formen des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Schüler und stellen eine besondere Form der Inklusion dar. Die Schüler der Außenklasse bleiben formal Schüler der Sonderschule und werden nach dem Bildungsplan der Sonderschule unterrichtet.

So wird der Anspruch der Kinder/ Jugendlichen mit Behinderung auf individuelle sonderpädagogische Förderung erfüllt.

Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Schülern ohne Behinderung ergeben sich auf der Ebene des Schul- und Klassenlebens, durch gemeinsamen Unterricht in geeigneten Lernbereichen und durch eine Vielzahl außerunterrichtlicher Vorhaben.

Beispiele sind: Morgenkreis, Pausengestaltung, Feste, Projekte, Lerngänge und Unterrichtsvorhaben in geeigneten Lernbereichen, Schulhausgestaltung, Wanderungen sowie Jahresausflüge.

Die sorgfältig ausgewählten Anteile gemeinsamen Unterrichts konzentrieren sich auf eine bestimmte Kooperationsklasse und werden von den beteiligten Lehrern gemeinsam geplant und durchgeführt.

 

Bei der Einrichtung einer Außenklasse werden die Schulen durch das Staatliche Schulamt Göppingen, die Arbeitsstellen Kooperation sowie durch Pädagogische Berater des Staatlichen Schulamts Göppingen beraten und unterstützt. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Außenklasse liegt bei der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern.

 

Lediglich an der Jagsttalschule Westhausen und der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd sind aktuell Außenklassen an folgenden Partnerschulen eingerichtet:

 

 

Jagsttalschule Westhausen

Schuljahr

Außenklasse
Schule

Klasse

Schüler

Größe

Klassen-

zimmer

2015/2016

Kappelbergschule Aalen-Hofen

1.

5

30 m²

Grundschule Dalkingen

3.

5

40 m²

Braunenbergschule AA-W’alfingen

4.

4

15 m²

Karl-Kessler-Schule AA-W’alfingen

6.

5

56 m²

 

 

 

 

 

 


Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd

Schuljahr

Außenklasse
Schule

Partner-klasse

Schüler

Größe Klassen-zimmer

2015/2016

Grundschule Mutlangen

4.

6

40 m²

Römerschule, GD-Straßdorf

1.

4

60 m²

Gemeinschaftsschule Waldstetten

8.

6

62 m²

Gemeinschaftsschule Heubach

(Schillerschule)

6.-9.

7

62 m²

Breulingschule Heubach-Lautern

1.-4.

5

44 m²

Verbundschule Mutlangen

5.

5

33 m²

 

 

Im Schuljahr 2015/2016 werden an der Klosterbergschule insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler in Außenklassen beschult. Bei der Jagsttalschule sind es 19 Schülerinnen und Schüler in Außenklassen.

 

Zum 1. August 2015 ist das neue Schulgesetz in Kraft getreten. Schwerpunktmäßig wurde die Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher neu geregelt sowie ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen für die inklusionsbedingten laufenden Schulkosten durch das Land geschaffen.

 

Durch die Gesetzesänderung ist nun geregelt, dass der Schulträger/ die Schule, bei dem der Schüler tatsächlich inklusiv beschult wird, den Sachkostenbeitrag für den Schüler erhält. Dies gilt aber nur für die Einzelinklusion.

 

Zu beachten ist, dass Grundschulen keinen Sachkostenbeitrag erhalten.

 

Außenklassen, oder nun „Kooperative Organisationsformen“ genannt, bleiben weiterhin den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zugeordnet. Die Sachkostenbeiträge erhält weiterhin der Schulträger dieser Schule.

 

Im Schulgesetz wird weiterhin ausdrücklich darauf verzichtet bei Außenklassen den Sachkostenbeitrag der allgemeinen Schule zuzuordnen. Es ist deshalb erforderlich, eine auf den Ostalbkreis bezogene Lösung zu finden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Miete, bezogen auf die Raumgröße des genutzten Klassenzimmers, vor. Daneben werden noch Betriebskosten, ebenfalls bezogen auf die Raumgröße des genutzten Klassenzimmers, erstattet.

 

Im Durchschnitt aller landkreiseigenen Schulgebäude beträgt die monatliche kalkulatorische Miete 5,92 €/m². Die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten betragen 1,78 €/m². In der Summe ergibt sich der Betrag von 7,70 €. Daraus errechnen sich folgende monatliche Zahlungen:

 


Jagsttalschule Westhausen

Schuljahr

Außenklasse
Schule

Klasse

Schüler

Größe

Klassen-

zimmer

Betrag pro m²

Gesamt-betrag

2016/2017

Kappelbergschule Aalen-Hofen

2.

5

30 m²

7,70 €

   231,00 €

Grundschule Dalkingen

4.

5

40 m²

7,70 €

   308,00 €

Kocherburgschule AA-Unterkochen

5.

4

50

7,70 €

   385,00 €

Summe monatlich

   924,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd

Schuljahr

Außenklasse
Schule

Partner-klasse

Schüler

Größe

Klassen-

zimmer

Betrag pro m²

Gesamt-

betrag

2016/2017

Grundschule Mutlangen

1.

5

40 m²

7,70 €

   308,00 €

Grundschule Mutlangen

4.

6

40 m²

7,70 €

   308,00 €

Römerschule, GD-Straßdorf

2.

4

60 m²

7,70 €

   462,00 €

Gemeinschaftsschule Waldstetten

9.

6

62 m²

7,70 €

   477,40 €

Gemeinschaftsschule Heubach

(Schillerschule)

6.-9.

7

62 m²

7,70 €

   477,40 €

Breulingschule Heubach-Lautern

1.-4.

5

44 m²

7,70 €

   338,80 €

Verbundschule Mutlangen

6.

5

60

7,70 €

   462,00 €

Summe monatlich

2.833,60 €

 

 

Ungeachtet dessen, dass Grundschulen keine Sachkostenbeiträge erhalten, wird der Ost-albkreis an alle Schulträger der Partnerschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 die Zahlungen entsprechend der Klassenraumgröße leisten. Sollten Außenklassen hinzukommen oder entfallen, so werden die Zahlungen entsprechend angepasst.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der jährliche Mittelbedarf in Höhe von aktuell 45.100 € ist ab dem Jahr 2017 im Kreishaushalt bereitzustellen.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel