Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
Der Landtag hat am 14. Oktober 2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs-rechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung geändert und ergänzt wurden. Das Gesetz ist im Gesetzblatt vom 30. Oktober 2015, Seite 870 ff verkündet worden. In großen Teilen trat das Gesetz am 1. Dezember 2015 in Kraft. Der Gesetzesbeschluss des Landtags (Drucksache 15/7573) ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die entsprechenden Regelungen der Landkreisverwaltung (Geschäftsordnung des Kreistags, Hauptsatzung des Ostalbkreises, Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit oder Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung) wurden auf ihre Konformität bzw. auf erforderliche Änderungen diesbezüglich geprüft. Anpassungen werden hierdurch nicht erforderlich. Sofern die Fraktionen von der Möglichkeit Gebrauch machen, künftig ihre Auffassungen zu Angelegenheiten des Landkreises im Amtsblatt darzulegen (§ 17 Abs. 3 LkrO neu), wäre hierzu das Nähere in einem Redaktionsstatut zu regeln. Die Fraktionen wurden darum geben, ihre Auffassung hierüber darzulegen.
Eine Übersicht der Änderungen der Landkreisordnung sowie der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung ist als Synopse in der Anlage 2 beigefügt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
- Gesetzesbeschluss des Landtags, Drucksache 15/7573 - Synopse
Sichtvermerke
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