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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Allgemeines
Der Ostalbkreis ist Eigentümer des Tierheims Dreherhof in Aalen-Dewangen. Das Tierheim wird vom Tierschutzverein Ostalb e. V. auf Grundlage des Pacht- und Betreibervertrags in der Fassung vom 26./30.07.2012 betrieben.
Das Tierheim wurde 1980/1981 errichtet in der Absicht, den Tierschutz im Ostalbkreis zu fördern und in dem Bewusstsein, eine öffentliche Aufgabe für alle Städte und Gemeinden des Ostalbkreises zu erfüllen. Der Tierheimbetreiber ist verpflichtet, sämtliche im Ostalbkreis anfallenden Fundtiere, d. h. Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere sowie durch Polizeibehörden sichergestellte oder beschlagnahmte Tiere im Tierheim entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterzubringen und zu versorgen.
Bereits in den Jahren 2002/2003 wurden umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Nicht mehr zeitgemäße Zwinger wurden durch einen Neubau des Hundehauses mit zentraler Futterküche und Hundequarantänestation ersetzt.
Planung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat am 22.09.2015 das Tierheim Dreherhof besichtigt. In der anschließenden Sitzung wurde die Planungsfreigabe zum Neubau des Katzenhauses erteilt. Die Verwaltung hat das Architekturbüro Koch Architektur Generalplaner GmbH, Ellwangen, mit der Planung der Neubaumaßnahme beauftragt.
Der Vorentwurf und das Raumprogramm wurden gemeinsam mit dem Tierschutzverein Ostalb e. V. und in enger Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiterentwickelt.
Im Zuge der Voruntersuchungen wurde nochmals das Thema einer möglichen Aufstockung des bestehenden Katzenhauses unter Beibehaltung der ursprünglichen Bausubstanz gemeinsam mit Tragwerksplanern geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass dieses Vorhaben bezüglich der Lastabtragung als problematisch angesehen wird. Zudem würde die Umsetzung des geforderten Raumprogrammes einen hohen Aufwand erfordern, weshalb die Aufstockung keine wirtschaftliche Lösung darstellen würde.
Im Zuge der Planung wurden auch alternative Konstruktionsmöglichkeiten und vorgefertigte Elemente in Modulbauweise bzw. Holz- und Stahlkonstruktion überprüft. Eine Holzkonstruktion wurde auf Grund der starken Beanspruchung des Gebäudes und der hohen Feuchtigkeit ausgeschlossen. Eine Stahlkonstruktion musste trotz einer geringfügigen Kostenreduktion auf Grund der Dichtungsproblematik verworfen werden. Ein erhöhter Aufwand für Reinigung und Hygiene wäre bei langfristiger intensiver Nutzung die Folge gewesen.
Vorgeschlagen wird deshalb eine massive Beton-Fertigteil-Konstruktion.
Die Wände sollen aus Beton-Fertigteilen als wärmegedämmte Elemente in Sandwichbauweise entstehen. Die Decke soll ebenfalls als gedämmte Beton-Fertigkeil-Konstruktion umgesetzt werden. In der Dachfläche werden Lichtkuppeln zur Unterstützung der natürlichen Belüftung und Belichtung der Innenräume vorgesehen. Die Bodenplatte soll aus Beton mit Betonkernaktivierung entstehen. Diese Bodenplatte dient dann gleichzeitig zur Beheizung des Gebäudes, was eine wirtschaftliche Lösung darstellt und die Anforderungen des Tierschutzes erfüllt.
Aufgrund der Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros Koch ergibt sich für den Neubau des Katzenhauses einschließlich Quarantänestation und Abbruch des bestehenden Katzenhauses ein Investitionsbedarf in Höhe von rund 411.000 €. Gegenüber der Kostenschätzung mit rund 483.000 € konnte eine Reduzierung der Baukosten um rund 72.000 € erreicht werden.
Terminplanung
Die Ausschreibungen für die Gewerke werden vorbereitet, so dass eine Vergabe im Juni 2016 erfolgen kann. Mit einer Bauzeit von neun Monaten ist zu rechnen und eine Baufertigstellung im Frühjahr 2017 wird angestrebt.
Die Unterbringung der Katzen während der Bauzeit ist in Abstimmung mit dem Tierheim in den Bestandsgebäuden sowie privaten Ausweichquartieren kurzfristig möglich. Eine Anmietung weiterer Räumlichkeiten konnte damit vermieden werden.
Die beiliegende Baubroschüre des Architekturbüros vom 22.02.2016 beinhaltet die Baubeschreibung, Planung und die Kostenberechnung vom 09.12.2015.
Der Baugenehmigungsantrag wird nach der Erteilung der Baufreigabe bei der Stadt Aalen eingereicht. Mit einer Genehmigung kann voraussichtlich im Mai 2016 gerechnet werden.
Finanzierung und Folgekosten
Mit Bescheid vom 25.02.2016 hat das Regierungspräsidium Stuttgart für den Neubau des Katzenhauses einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Baukosten bis maximal 100.000 € im Rahmen einer Projektförderung gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) bewilligt.
Mit Bescheid vom 17.03.2016 hat das Regierungspräsidium Stuttgart für die im Neubau enthaltene Quarantänestation einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1/3 der Baukosten bis maximal 10.000 € entsprechend den Vorgaben des Staatshaushaltsplanes 2015/16 bewilligt. Aus einem im Jahr 2013 beim Tierschutzverein Ostalb e. V. eingegangenen Vermächtnis stehen 100.000 € für den Neubau des Katzenhauses zur Verfügung.
Der Tierschutzverein Ostalb e. V. hat bereits signalisiert, den Neubau des Katzenhauses durch entsprechende Spendenaufrufe/-aktionen aktiv mit zu unterstützen.
Dieser ist wie folgt zu finanzieren:
Aus Spenden- und Haushaltsmitteln sind somit noch 201.000 € zu finanzieren.
Die erforderlichen Mittel sind als Ansatz 2016 sowie als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2017 im Haushaltsplan des Ostalbkreises bereitgestellt.
Anlagen
Baubroschüre zum Neubau des Katzenhauses am Tierheim Dreherhof
Sichtvermerke
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