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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Antragstellung entsprechend der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu. Sachverhalt/Begründung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 14. Januar 2016 die „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ veröffentlicht. Mit dem Förderprogramm will das BMBF Landkreisen und kreisfreien Städten behilflich sein, Neuankömmlinge nach der ersten Phase der Grundversorgung und Unterbringung beim Einstieg in Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie berufliche und allgemeine Weiterbildung zu unterstützen.
Die Ziele des Förderprogramms sind:
Die Aufgabenfelder der kommunalen BildungskoordinatorInnen gemäß der Förderrichtlinie sind:
Zur Erreichung dieser Förderziele finanziert der Bund die Personalausgaben in der Regel für eine/n kommunale/n BildungskoordinatorIn sowie jährliche Reisekosten bis 3.500 €. Stadt- und Landkreise ab 200.000 Einwohner können die Förderung von zwei, Stadt- und Landkreise ab 500.000 Einwohner die Förderung von drei kommunalen BildungskoordinatorInnen beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für den vorhabenbedingter Mehraufwand mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Anträge können zum 01.03., 01.06. und 01.09.2016 eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ und will die Bildungssysteme auf kommunaler Ebene weiterentwickeln. In diesem Sinne sind auch folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: - Die kommunalen BildungskoordinatorInnen sind grundsätzlich in der Kommunalverwaltung an zentraler Stelle angesiedelt. So soll die strategische Steuerungsaufgabe gestützt werden. - Die BildungskoordinatorInnen haben eine Schnittstellenfunktion und sind feste Ansprechpartner für die zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung sowie für die zivilgesellschaftlichen, nicht-staatlichen, ehrenamtlichen Initiativen außerhalb der Kommunalverwaltung (Stiftungen, Vereine, ehrenamtliche Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sozialpartner, Bildungsträger, Kammern und Unternehmens-Initiativen etc.). - Sie koordinieren übergreifend Akteure und Bildungsangebote, d. h. sie organisieren nicht die Maßnahmen selbst und führen auch nicht Maßnahmen selbst durch, sondern geben Anregungen und Impulse für erforderliche Angebote und Initiativen. Zu den Anregungen und Impulsen kann es auch gehören, einmalig Maßnahmen selbst zu organisieren und durchzuführen. - Die Arbeit der BildungskoordinatorInnen basiert auf Daten. Dazu sollen bereits erhobene Daten über die Neuzugewanderten genutzt werden. Auf Basis vorhandener Daten können Angebote zielgerichtet konzipiert werden.
Die Förderrichtlinie wurde unter Beteiligung aller relevanter Geschäftsbereiche (z. B. GB Schulen und Bildung, Bildungsbüro, GB Integration und Versorgung, Jobcenter …) innerhalb der Landkreisverwaltung auf den möglichen Mehrwert unter Berücksichtigung der Ausgangslage im Ostalbkreis analysiert. Hierbei wurde auch die Erfüllung der vorgegebenen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung berücksichtigt.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Verwaltung in der Möglichkeit Bildungs-koordinatorInnen im Landkreis einzusetzen, eine große Chance sieht, die Abläufe und Unterstützungssysteme im Bildungsprozess von Neuzugewanderten weiter zu optimieren. Neben der Organisation der Unterkunft und Erstversorgung gewinnt die Integration durch Bildung der im Ostalbkreis aufgenommenen Menschen zunehmend an Bedeutung. Über die Perspektive der Zugewanderten, schnell in der neuen Gesellschaft Fuß zu fassen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen hinaus, ist auch der volkswirtschaftliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Denn eine gute Bildung trägt auch dazu bei, Transferleistungen zu verringern und zukünftige Fachkräfte zu gewinnen. Daneben kann die Abstimmung der Hilfsangebote der vielen zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich sehr für die Neuzugewanderten engagieren, zur Transparenz und Deckung noch vorhandener Bedarfe beitragen.
Es wird daher empfohlen, die Fördermöglichkeiten des Bundes auszuschöpfen und für den Ostalbkreis entsprechend seiner Größenklasse zwei BildungskoordinatorInnen zu beantragen.
Die beiden Stellen sollen organisatorisch im Bildungsbüro verankert werden, da hier bereits Netzwerke zu Bildungsakteuren etabliert sind, Expertise und Prozesserfahrung aus der Bildungsregion und dem Regionalen Übergangsmanagement im Bezug auf die Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben sowie die datenbasierte Planung bestehen und den geforderten Rahmenbedingungen im Sinne der Förderrichtlinie Rechnung getragen werden kann. Alle im Landratsamt beteiligten Geschäftsbereiche werden die Arbeit der BildungskoordinatorInnen unterstützen und die Ressource für den Schwerpunkt der Bildungsarbeit bei Neuzugewanderten als Anlauf- und Servicestelle für fachspezifische Fragen nutzen.
Als konkrete Aufgabenstellungen der BildungskoordnatorInnen sind denkbar:
Um eine Antragsbearbeitung in der ersten Tranche noch offen zu halten, wurde der Förderantrag vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ausschuss Bildung und Finanzen bereits am 01.03.2016 eingereicht. Wenn die Bewerbung erfolgreich ist, ist mit einer Bewilligung und Projektbeginn zum 01.06.2016 zu rechnen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten der zu beantragenden zwei BildungskoordinatorInnen werden vom BMBF zunächst für 24 Monate zu 100 % gefördert.
Anlagen
Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Sichtvermerke
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