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Antrag der Verwaltung
Dem Antrag von Herrn Kreisverwaltungsdirektor Reinhold Schüler auf Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.10.2016 wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung
Herr Reinhold Schüler hat mit Schreiben vom 17.02.2016 seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.10.2016 beantragt. Die Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand sind erfüllt.
Gemäß § 4 Abs. 2, Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Versetzung in den Ruhestand eines leitenden Beamten der Kreistag zuständig.
Gemäß § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 109 Gemeindeordnung ist beim Landkreis ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, das in seiner Aufgabenerfüllung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden ist. Der/die Leiter/in des Rechnungsprüfungsamts muss hauptamtlich bei der Landkreisverwaltung beschäftigt und dieselbe Vorbildung aufweisen wie der/die Fachbeamte/Fachbeamtin für das Finanzwesen. Dies bedeutet entweder die Befähigung zum gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst bzw. eine abgeschlossene wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung (z. B. Diplom-Volkswirt, Diplom-Kaufmann oder Diplom-Betriebswirt). Finanzierung und Folgekosten
Keine.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Reinhold Schüler Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
Sichtvermerke
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