Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt, der Kreistag beschließt: Frau Alexandra Hauber wird zum 1. Mai 2016 die Leitung der Geschäftsstelle Kreistag übertragen.
Sachverhalt/Begründung
Für die bisherige Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag, Frau Vetter, gilt ab Anfang Mai das Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzordnung. Die freiwerdende Stelle, die nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG bewertet ist, wurde innerhalb der Landkreisverwaltung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung ging nur die Bewerbung von Frau Alexandra Hauber ein. Frau Hauber hat vom Juli 2014 bis Mai 2015 am Nachwuchsführungskräfte-Trainee der Landkreisverwaltung teilgenommen. Sie erfüllt sowohl die fachlichen wie auch persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme der ausgeschriebenen Leitungsfunktion.
Gemäß § 4 Abs. 2, Ziffer 1 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Entscheidung über die Ernennung von leitenden Beamtinnen und Beamten der Kreistag zuständig. Finanzierung und Folgekosten
Die Aufwendungen für die Leitung der Geschäftsstelle Kreistag werden über den Personaletat 2016 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Frau Hauber
Sichtvermerke
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