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Vorlage - 030/2016  

 
 
Betreff: Einrichtung einer zweijährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe durch Umwandlung der einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
08.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. An der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eine zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe durch Umwandlung der einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe eingerichtet.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gemäß § 30 i.V.m. § 22 Schulgesetz einzuholen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd hat einen Schwerpunkt im Bereich Gesundheit und Pflege und möchte diesen Schwerpunkt weiter ausbauen. Der Anteil älterer, pflegebedürftiger Menschen in Deutschland nimmt stetig zu. Aufgrund dieser Tatsache ist ein stetig wachsender Bedarf an qualifiziertem Personal in der stationären und ambulanten Altenpflege vorhanden. Da zugleich der Anteil der jungen Menschen abnehmen wird, sind weitere Zielgruppen für eine Altenpflegeausbildung zu gewinnen, um den wachsenden Bedarf an Pflegekräften decken zu können.

 

In enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll ab dem Schuljahr 2016/2017 die zweijährige Ausbildung zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd beginnen. Hierzu soll die bisherige einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe in eine zweijährige Form übergeführt werden. Die neue Schulart richtet sich an Personen, die eine geringe Qualifikation besitzen und gerne mit hilfsbedürftigen älteren Menschen arbeiten wollen sowie an junge Erwachsene, die während einer Familienphase einer Berufstätigkeit nachgehen wollen. Diese Ausbildungsform ermöglicht auch Chancen für langzeitarbeitslose Menschen.

 

Daneben haben die Länder im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege 2012 - 2015“ zugesagt, Initiativen einzuleiten, um Flüchtlingen und Personen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund wurde dieses Ausbildungsmodell entwickelt, um auch Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen für das Berufsfeld Pflege zu gewinnen. Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler mit geringen Deutschkenntnissen sollen innerhalb von zwei Jahren neben dem Ausbildungsabschluss „Altenpflegehelferin/Alten-pflegehelfer“ möglichst auch ein deutlich verbessertes Sprachniveau erlangen.

 

Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum Staatlich anerkannten Altenpflegehelfer vermittelt theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten, um unter Anleitung einer Pflegefachkraft bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen mitzuhelfen. Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe dauert zwei Jahre. Insgesamt beinhaltet die theoretische Ausbildung 1.440 Stunden und die praktische Ausbildung 1.600 Stunden. Der Ausbildungsumfang ist somit der gleiche wie in der einjährigen Form. Der Ausbildungsumfang wird auf zwei Jahre gestreckt, um insbesondere jungen Müttern die Möglichkeit einer Berufsausbildung während der Kindererziehungszeit zu bieten. Der Unterricht an der Schule erfolgt an zwei Tagen pro Woche und an drei Tagen pro Woche findet die Ausbildung in einer Einrichtung der Altenpflege statt. Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- und Lehrplänen für diesen Bildungsgang und schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgtem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ verliehen.

 

Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd für die neue zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe sind gegeben. Die Verwaltung unterstützt in enger Abstimmung mit der Agnes-von-Hohen-staufen-Schule Schwäbisch Gmünd die Einrichtung dieses Angebotes.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine

 


Anlagen

 

- 0 -

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Maier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel