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Vorlage - 029/2016  

 
 
Betreff: Neubestellung einer/ eines Naturschutzbeauftragten für den Ostalbkreis mit dem Dienstbezirk Schwäbisch Gmünd, Lorch und Waldstetten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
05.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

1.         Dr. Hans Börner wird zum Naturschutzbeauftragten für den Ostalbkreis bestellt. Die Bestellung tritt am 1.5.2016 in Kraft und gilt fünf Jahre.

Herr Dr. Börner ist zuständig für den Dienstbezirk Schwäbisch Gmünd, Lorch und Waldstetten.

 

2.         Herr Dr. Börner erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine km-Pauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/ km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten; dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu (Bau-)Vorhaben. Hierzu verwenden die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis zur Verfügung gestellte Laptops, auf denen wichtige Informationen (z. B. Karten mit den Abgrenzungen von Bauleitplänen und Schutzgebieten) abgerufen werden können; des Weiteren machen die Naturschutzbeauftragten Ortsbesichtigungen und nehmen auch an Besprechungen teil. Nach ihren eigenen Angaben beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen wird der eigene Pkw benutzt.

 

Herr Christoph von Woellwarth war als Naturschutzbeauftragter für den Bereich der Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch und der Gemeinde Waldstetten zuständig.

Herr von Woellwarth scheidet am 31.03.2016 aus seinem Amt, weil mit diesem Datum seine Amtszeit endet; eine Wiederbestellung ist altersbedingt nicht möglich.

 

Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben, um einen geeigneten Nachfolger zu finden. Daraufhin gingen sechs Bewerbungen ein.

Die Verwaltung hat diese Bewerbungen geprüft; als Ergebnis wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Börner als Naturschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Herr Dr. Börner war bereits zwischen 01.06.1997 und 31.03.2006 als Amtsvorgänger von Herrn von Woellwarth als Naturschutzbeauftragter ehrenamtlich tätig. Danach wurde er Leiter des Geschäftsbereiches Landwirtschaft im Ostalbkreis und konnte deshalb das Amt des Naturschutzbeauftragten nicht länger ausüben.

 

Herr Dr. Börner tritt am 30.04.2016 als Leiter des Geschäftsbereiches Landwirtschaft beim Landratsamt Ostalbkreis in den Ruhestand; er ist bereit, danach das Ehrenamt des Naturschutzbeauftragten wieder zu übernehmen.

Die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Börner als Naturschutzbeauftragtem ist im Landratsamt noch in bester Erinnerung: die Arbeitsergebnisse waren von hoher Qualität und die Zusammenarbeit vertrauensvoll und konstruktiv.

Wir schlagen deshalb vor, Herrn Dr. Börner mit Wirkung ab 01.05.2016 für eine Amtszeit von fünf Jahren, also bis 30.04.2021 für dieses Amt zu bestellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Dr. Börner erhält als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat, eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer, der in Ausübung des Amtes mit dem eigenen Pkw zurückgelegt wird.

Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwands-entschädigung.

 

Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

     

 

 

Sichtvermerke

 

Baurecht und Naturschutz

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Scheuermann

 

 

Dezernat IV

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel