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Vorlage - 019/2016  

 
 
Betreff: Umsetzung der kreisweiten Breitbandnetzplanung - Ausbau des Backbones durch den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.02.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt

 

1.      Zur Herstellung eines lückenlosen und redundanten kreisweiten Backbone-Netzes im Ostalbkreis, übernimmt der Landkreis nach der zu erstellenden Ausführungs- und Genehmigungsplanung die für den Ausbau der passiven Backbone-Infrastruktur noch erforderlichen Tiefbaumaßnahmen einschließlich der Einbringung der Leerrohr-Infrastruktur mit Glasfasereinzug sowie die Errichtung der Gehäuse für die PoP-Standorte (Point of Presence). Der Landkreis wird somit Eigentümer dieser Backbone-Infrastruktur.
 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt,
 

  1. Fördermittel für den Backbone-Ausbau beim Land zu beantragen und die notwendigen Bauausschreibungen einschließlich Baukoordination und Bauabwicklung durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben,
     
  2. eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verlegung von Backbone und FTTC/FTTB-Netz (Gemeindenetze) im gleichen Graben zwischen dem Ostalbkreis und den Kommunen zu schließen,
     
  3. Reservierungs- und Pachtverträge für die Anmietung nutzbarer bestehender Backbone-Infrastrukturen zu schließen und dafür Fördermittel beim Land zu

beantragen.

 

3.      Mit der Ausschreibung des Netzbetriebs für das Backbone-Netz und die Gemeindenetze wird Komm.Pakt.Net beauftragt
 

4.      Der beim Auftrag A 53600001 Kreisübergreifende Breitbandversorgung Sachkonto 7872001 und der entsprechenden Kreditermächtigung im Haushalt 2016 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Kreisweite Breitbandnetzplanung

 

In der Sitzung des Kreistags am 28.7.2015 wurden dem Gremium die Ergebnisse des Modellprojekts „Kreisweite Breitbandnetzplanung im Ostalbkreis“ durch eine Präsentation des beauftragten Planungsbüros Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) vorgestellt. Dem Ostalbkreis und 38 Kommunen liegt eine FTTB-Feinplanung für rund 91.000 Gebäude (FTTB = Fibre to the building = Glasfaser bis zum Gebäude, Höchstgeschwindigkeitsnetz), eine Feinplanung zur Anbindung von 502 unterversorgten Kabelverzweigern mit Glasfasern (FTTC = Fibre to the curb = Glasfaser bis zum Kabelverzweiger, Hochgeschwindigkeitsnetz) sowie eine Grobplanung für ein kreisübergreifendes Backbone vor. Ein Backbone-Netz (Rückgratnetz) ist ein Höchstgeschwindigkeitsnetz, welches den Einstiegsring in das Internet darstellt. Es bildet die Basis für die Vernetzung der gemeindeeigenen Glasfasernetze. Über 237 PoP (=Point of Presence)-Standorte bzw. Technikstandorte wird die Anbindung aller 42 Kommunen und deren Teilorte an das Backbone realisiert. Die Übergabe der Planungsergebnisse an alle Kommunen durch TKI erfolgte am 30.7.2015 im Landratsamt in Aalen. Den Kommunen wurden die Planunterlagen digital zur Verfügung gestellt, ergänzt durch ein Planungshandbuch.

 

Es ist vorgesehen, dass die passive Infrastruktur für das Backbone durch den Ostalbkreis und für die FTTC- bzw. FTTB-Netze durch die Städte und Gemeinden errichtet wird und diese somit Eigentümer der jeweiligen Infrastrukturen werden.

 

Vorgehen zum Ausbau der Backbone-Infrastruktur

 

Das engmaschige, redundante und damit ausfallsichere Backbone erstreckt sich über eine Länge von 1.106 km. Davon befinden sich zum aktuellen Stand 731 km in den Händen öffentlicher und privater Träger und können, sofern diese ausreichend Leerrohr- bzw. Faserkapazitäten haben, zur Nutzung angemietet werden. Eine Anmietung entsprechender Strecken ist notwendig, um für die geplante Ausschreibung des Netzbetriebs ein vollständiges Backbone nach den Open-Access-Anforderungen (Netz muss für alle interessierten Netzbetreiber diskriminierungsfrei nutzbar sein) anbieten zu können. Welche bereits vorhandenen Infrastrukturen tatsächlich nutzbar sind und durch den Ostalbkreis angemietet werden können, wird von der Landkreisverwaltung in Zusammenarbeit mit Komm.Pakt.Net mit den jeweiligen Infrastruktur-Eigentümern abgeklärt.

 

Nach jetzigem Planungsstand wären 375 km des Backbones neu zu bauen, von denen rund 90 km als dringend notwendige Lückenschlüsse mit höchster Ausbaupriorität gelten. Die weiteren Strecken dienen im Wesentlichen der Schaffung von Redundanzen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich wird nach Abschluss des o. g. Abstimmungsprozesses jedoch zeigen, ob in Einzelfällen weitere Neubaustrecken notwendig sind.

 

Auf Basis der TKI-Planung ist ferner ersichtlich, dass auf einer Länge von rund 140 km die Backbone- und FTTC/FTTB-Infrastruktur auf der gleichen Trasse und somit im gleichen Graben verlaufen. Beraten durch Iuscomm Rechtsanwälte und Komm.Pakt.Net wird von der Landkreisverwaltung eine Vereinbarung erarbeitet, die die Kostenaufteilung und Förderantragstellung in diesen Fällen regelt. Im Wesentlichen werden dabei die Gesamtkosten für den Graben vom Ostalbkreis getragen, der dafür auch Empfänger der Fördermittel sein wird. Die Materialkosten tragen der Ostalbkreis und die Kommunen entsprechend ihrer einzubringenden Leerrohre. Dieses Vorgehen konnte mit den Kommunen bereits abgestimmt werden.

Ebenfalls in der Sitzung vom 28.7.2015 wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung zum Bau eines kreisweiten und kreisübergreifenden Backbone-Netzes beauftragt. Die Planung wird vom Geschäftsbereich VI/45 Geoinformation und Landentwicklung mit beratender Unterstützung durch die TKI mbH durchgeführt. Bevor der Tiefbau ausgeschrieben werden kann, sind durch die Landkreisverwaltung auf Basis der TKI-Backbone-Planung Förderanträge beim Land zu stellen. Nach Bewilligung der Förderung kann mit der Ausschreibung des Tiefbaus begonnen werden. Diese Ausschreibung wird parallel zum Planungsfortschritt voraussichtlich in mehreren Losen erfolgen. Sobald der Ausbau des Backbones in die Umsetzung geht, kann entsprechend der Förderrichtlinie auch die Ausschreibung des Netzbetriebs durch Komm.Pakt.Net gestartet werden.

 

rderpolitik von Land und Bund

 

Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift (VwV) Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg zum 1.8.2015 (als Teil der Breitbandoffensive 4.0) stehen sowohl den Kommunen als auch dem Landkreis die Fördermöglichkeit zur Mitverlegung und Neuverlegung von Leerrohrtrassen mit und ohne Glasfasereinzug im weißen NGA-Fleck (NGA=Next Generation Acess) offen. Als weißer Fleck werden aktuell Gebiete definiert, in denen es keine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 MBit/s asymmetrisch (beim Herunterladen) für den privaten bzw. 50 MBit/s symmetrisch (beim Herunter- und Hochladen) für den gewerblichen Bereich gibt. Zusätzlich wurden die Laufmeterpauschalen gegenüber der alten VwV deutlich erhöht. Förderzuschläge gibt es auch für die Glasfaseranbindung von Gewerbegebieten und Bildungseinrichtungen. Insbesondere die Mitverlegung im Rahmen anderer kommunaler Maßnahmen oder bei Maßnahmen von Versorgern wird derzeit von verschiedenen Kommunen bereits umgesetzt, was so auch im Sinne der Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau ist. Mit seiner Förderpolitik unterstützt das Land das sog. „Betreibermodell“, wonach die passive Breitbandinfrastruktur im Eigentum der öffentlichen Hand liegt und der Netzbetrieb an private Betreiber über eine Ausschreibung vergeben wird.

 

Zwar gibt es auch im Breitbandförderprogramm des Bundes, das am 21.10.2015 in Kraft getreten ist, eine entsprechende Förderschiene. Schwerpunktmäßig verfolgt der Bund jedoch das sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“, wonach Bau und Betrieb des Netzes nach Ausschreibung durch ein Telekommunikationsunternehmen umgesetzt wird, das dafür von der öffentlichen Hand eine Beihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke erhält. Bei diesem Modell erlangt die öffentliche Hand kein Eigentum an der Infrastruktur.

 

Da die Förderprogramme des Landes und des Bundes neben der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung noch weitere sich zum Teil entgegenstehende Details bei den Fördervoraussetzungen enthalten, wird eine Kombination der Programme vom Land Baden-Württemberg derzeit nicht unterstützt. Die Förderschiene „Beratungsleistungen“ im Bundesprogramm kann davon unabhängig beantragt werden. Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro hat daher im Dezember 2015 einen entsprechenden Förderantrag gestellt und am 25.1.2016 in Berlin vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Alexander Dobrindt MdB, einen Bewilligungsbescheid über die Maximalförderung von 50.000 EUR erhalten. Diese Mittel werden in Abstimmung mit Komm.Pakt.Net für notwendige Beratungsleistungen im Hinblick auf den Backbone-Ausbau verwendet (z. B. Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Entwurf von Vereinbarungen, Vorbereitung von Ausschreibungen). Das Bundesprogramm unterstützt aktuell die Zielsetzung, ganz Deutschland bis 2018 mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Die EU verfolgt in ihrer Digitalen Agenda das Ziel, bis 2020 flächendeckend mindestens 30 Mbit/s und für 50 % der Privathaushalte mindestens 100 Mbit/s bereitzustellen.

 

Ausschreibung des Netzbetriebs durch Komm.Pakt.Net

 

Eine Mischform aus Betreiber- und Wirtschaftlichkeitslückenmodell stellt die Variante dar, Bau und Betrieb im Paket auszuschreiben, dabei aber als öffentliche Hand Eigentümerin der passiven Infrastruktur zu bleiben. Fördertechnisch kann diese Variante in Baden-Württemberg jedoch derzeit nicht abgebildet werden. In einer Informationsveranstaltung für die Kommunen am 27.1.2016 im Ostalbkreishaus konnten Pro und Contra der Variante in Präsentationen von Iuscomm Rechtsanwälte, der TKI mbH sowie von Komm.Pakt.Net ausführlich dargestellt und diskutiert werden. Nach Meinung der Experten ist von der Paket-Lösung kein zeitlicher Vorteil zu erwarten, zumal dazu auch noch intensive Gespräche mit dem Land geführt werden müssten. Bei einer getrennten Ausschreibung von Bau und Betrieb wird außerdem ein größerer Wettbewerb für den Betrieb erwartet. Sowohl die Landkreisverwaltung als auch die Städte und Gemeinden plädieren daher mehrheitlich dafür, getrennte Ausschreibungen für den Bau und den Betrieb vorzunehmen.

 

Mit der Gründung von Komm.Pakt.Net am 4.11.2015 konnte ein Kapitel der interkommunalen Zusammenarbeit aufgeschlagen werden, wie es deutschlandweit von seiner Größe her einzigartig ist. 8 Landkreise und 213 Kommunen, darunter der Ostalbkreis und alle 42 Kommunen, sind Mitglieder der Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts (KAöR). Das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und anderer Gesetze wurde am 9. Dezember 2015 vom Landtag geschlossen. Die Satzung von Komm.Pakt.Net konnte somit noch Ende 2015 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Veröffentlichung hat der Verbund den Status einer gemeinsamen selbständigen Kommunalanstalt in Gründung. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurde Herr Heiner Scheffold, Erster Landesbeamter des Alb-Donau-Kreises, gewählt. Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender ist Landrat Klaus Pavel. Am 4.1.2016 hat der Geschäftsführer und jetzige Vorstand von Komm.Pakt.Net, Herr Jens Schilling, sein Amt angetreten. Aufgabe des Verbundes ist es, die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und der bestehenden Breitbandinfrastruktur zu bewerkstelligen. Diese Arbeit erfolgt im Auftrag und in enger Abstimmung mit den am Verbund Beteiligten sowie unter Beteiligung der Breitband- und Telekommunikationsakteuren des Marktes. Aufgabe des Verbundes ist die passive Breitbandinfrastruktur dort auszubauen, wo dies nicht durch den Markt erfolgt. Der anschließende Netzbetrieb ist Aufgabe privater Breitbandanbieter. Hinsichtlich künftiger Netzausbauplanungen und Vergabeverfahren hat der Verbund Komm.Pakt.Net eine Bündelungsfunktion. Darüber können die beteiligten Kommunen die Kleinteiligkeit im Prozess überwinden, Kosten einsparen, höhere Fördersätze generieren und größere Netze zum Betrieb ausschreiben, die attraktiver für Betreiber sind. Allein dadurch, dass die Arbeiten an einer Stelle statt an vielen gemacht wird lassen sich Fixkosten reduzieren. Ebenso besteht zum Beispiel die Möglichkeit Kostenvorteile über Rahmenverträge für den Netzausbau zu erhalten. Schließlich besteht eine gute Chance, mit größeren Netzen am Markt attraktive Verträge mit Betreibern abschließen zu können. Für den Ostalbkreis wird Komm.Pakt.Net daher auch zeitnah eine Betreiberausschreibung sowohl für das Backbone als auch die Gemeindenetze durchführen. Die Durchführung dieser Ausschreibung ist im Grundleistungspaket von Komm.Pakt.Net enthalten und somit über die Mitgliedsbeiträge abgedeckt.

 

Alle am Verbund beteiligten Landkreise stellen für ihren Bereich einen Breitbandkoordinator als zentralen Ansprechpartner für die Städte und Gemeinden, um die kreisweiten Aktivitäten zu bündeln und mit der Geschäftsstelle von Komm.Pakt.Net abzustimmen. Für den Ostalbkreis nimmt diese Funktion Frau Andrea Hahn, Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro, wahr.

 

Die Landkreisverwaltung als Dienstleister für die Kommunen

 

Zusätzlich zu den genannten Aufgabe steht das interdisziplinäre Breitbandteam der Landkreisverwaltung, bestehend aus der Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro (Herr Fünfgelder, Frau Hahn, N.N.- Nachbesetzung Herr Holy) und dem Geschäftsbereich Geoinformation und Landentwicklung (Herr Hirsch, Herr Klopfer, ggf. nach Bedarf weitere Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich) den Kommunen als Dienstleister insbesondere in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

 

  • Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen einschließlich Präsentationen in kommunalen Gremien.
  • Koordinierung der gemeinsamen Verlegung Backbone und FTTC/FTTB-Infrastruktur auch in Abstimmung mit von den Kommunen beauftragten Planungsbüros.
  • Beratung und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln des Landes.
  • Koordinierende Stelle zwischen dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) und den Kommunen:
    Auf Wunsch der Bewilligungsstelle beim LGL (Zuständigkeit hat mit der Breitbandoffensive 4.0 von den Regierungspräsidien zum neuen Kompetenzzentrum Breitband beim LGL gewechselt) werden alle Förderanträge über den Ostalbkreis dem LGL vorgelegt. Die sog. Mitzeichnung dient der Qualitätssicherung der eingereichten Anträge. Fragen und Nachforderungen zu den Anträgen werden vom LGL an den Ostalbkreis gerichtet, der die weitere Koordination mit den Kommunen übernimmt. Diese Schnittstellenfunktion war neben der Mitgliedschaft bei Komm.Pakt.Net ein weiteres Kriterium für die Anerkennung der interkommunalen Zusammenarbeit, die z. T. mit erhöhten Fördersätzen honoriert wird.
  • Gemeinsame Betreiberabfrage im Rahmen der Markterkundung:
    Die öffentliche Hand darf nur dann aktiv in den Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen eingreifen, wenn ein sog. Marktversagen nachgewiesen werden kann. Für die Förderung von Neuverlegungen muss daher u. a. der Nachweis erbracht werden, dass durch die Telekommunikationsanbieter ein örtlicher Ausbau im geplanten Versorgungsgebiet auch ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde (staatliche Förderung) in absehbarer Zeit von max. 3 Jahren nicht erfolgen wird.
  • Vertretung der Interessen des Ostalbkreises und seiner Kommunen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Durch die koordinierte Zusammenarbeit der Landkreisverwaltung mit den Kommunen und mit Komm.Pakt.Net kann der Ostalbkreis mit seinen Städten und Gemeinden in den kommenden Jahren einen erfolgreichen Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes sicherstellen und damit dem steigenden Bedarf auch nach symmetrischen Bandbreiten von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten gerecht werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den Ausbau der Backbone-Infrastruktur sind im laufenden Haushaltsjahr im Finanzhaushalt unter dem Auftrag A 53600001 Kreisübergreifende Breitbandversorgung (Backbone-Netz) beim Sachkonto 7872001 Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. EUR für Tiefbaumaßnahmen eingestellt. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurde die gleiche Summe jeweils als Ansatz in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.

 

Mitgliedsbeiträge für Komm.Pakt.Net sowie Kosten, die im Rahmen der Ausschreibung, Vergabe und Überwachung des Backbone-Ausbaus, der notwendigen Analysen und Vereinbarungen im Rahmen der Bauausführungsplanung sowie durch tagessatzbasierte Honorare externer Planer entstehen, sind im laufenden Haushaltsjahr bei der Wirtschaftsförderung unter dem Produkt 57.10.01 Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung beim Sachkonto 4271001 Aufwendungen für Breitbandkonzeption über Restmittel aus Vorjahren abgedeckt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

Stabsstelle

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A. Hahn                                  R. Fünfgelder

 

 

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel