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Vorlage - 018/2016  

 
 
Betreff: Bau eines Wohngebäudes für Flüchtlinge in Aalen-Unterkochen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement Beteiligt:Geschäftsbereich Integration und Versorgung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
23.02.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Landräte-Rundschreiben Nr. 4/2016
Baubroschüre

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Ostalbkreis errichtet in Aalen-Unterkochen in der Knöcklingstraße ein Wohngebäude für Flüchtlinge mit einer Unterbringungskapazität von 80 Personen.

 

  1. Der Planung für das Wohngebäude und der Vergabe an die Fa. Schlosser Holzbau GmbH wird zugestimmt und die Baufreigabe erteilt.

 

  1. Für die Investitionsmittel in Höhe von 2.100.000 € zum Bau des Wohngebäudes wird der Sperrvermerk im Finanzhaushalt unter H 31400003 - 7871028 in dieser Höhe aufgehoben.

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Kreistag hat am 20.10.2015 die deutlich angewachsenen Herausforderungen, die mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen verbunden sind, intensiv beraten und einem detaillierten Handlungskonzept der Verwaltung zugestimmt. In dieses Konzept waren auch verschiedene Positionen und Forderungen eingeflossen, die bei einem „Lokalen Flüchtlingsgipfel“ im September 2015 in Ellwangen formuliert worden waren und sich an Bund und Land richteten.

 

Unter besonderer Berücksichtigung der bundes- und landesweiten Zugangssituation, aber auch aus Gründen der kommunalen Solidarität mit anderen Stadt- und Landkreisen und den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstrich der Kreistag die Bemühungen des Ostalbkreises, weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Diese Bereitschaft sollte nicht bedeuten, sich gegenüber dem Land auf eine neue Aufnahmequote bzw. höhere Aufnahmezahlen zu verpflichten. Die Festlegungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Land, Landkreis und Stadt Ellwangen, müssen weiterhin verlässlich bleiben. Gleichwohl - so die damalige Grundaussage - sollte die Zielsetzung des Landkreises darin bestehen, eine Größenordnung von insgesamt ca. 1.500 Plätzen in der vorläufigen Unterbringung zu erreichen und damit einen Entlastungsbeitrag für die LEA-Ellwangen und einen Solidarbeitrag für die landesweit überaus angespannte Unterbringungskapazität zu leisten.

 

Der Wegfall der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd-Hardt wird nur teilweise durch den derzeit entstehenden Neubau kompensiert. Um die Zielgröße von 1.500 Plätzen zu erreichen, bedarf es weiterhin großer Anstrengungen. Erfreulicherweise ist es in den letzten Wochen und Monaten gelungen, die Platzzahlen kontinuierlich zu steigern. Zum Zeitpunkt der o. a. Kreistagssitzung standen dem Ostalbkreis 40 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlichster Größe in 14 Städten und Gemeinden zur Verfügung. Zwischenzeitlich betreibt der Landkreis 74 Unterkünfte in 21 Städten und Gemeinden.

 

Nach der offiziellen Zugangsstatistik des baden-württembergischen Integrationsministeriums hat das Land in den ersten 6 Wochen des Jahres 2016 deutlich weniger Flüchtlinge aufgenommen als in den November- und Dezemberwochen 2015. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass diese „Entspannung“ nur von kurzer Dauer sein wird. Insbesondere wegen der aktuellen Lage in Syrien wird nach den Wintermonaten wieder mit einem deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen gerechnet.

 

Mit Blick auf die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in den Stadt- und Landkreisen muss ein weiterer Aspekt beachtet werden. Das Land hat sein Flüchtlingsmanagement zwischenzeitlich deutlich optimiert. So wurde unter anderem in der ehemaligen US-Liegenschaft Patrick-Henry-Village in Heidelberg ein Zentrales Registrierungszentrum eingerichtet, das in mehreren Verfahrensstraßen bis zu 600 Flüchtlinge pro Tag registrieren soll. Die Auswirkungen dieser Optimierung liegen auf der Hand: Je schneller das Land seine Aufgaben in den Erstaufnahmeeinrichtungen erledigt, umso rascher erfolgen die Zuweisungen von Flüchtlingen in die Stadt- und Landkreise, mit allen Konsequenzen bei Unterbringung und Betreuung.

 

Diese Rahmenbedingungen zeigen auf, dass der Landkreis seine Bemühungen zur Schaffung weiterer Flüchtlingsunterkünfte weiterhin mit hoher Intensität fortsetzen muss. Um die o. a. Zielgröße zu erreichen, ist die alleinige Anmietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden nicht ausreichend. Die Aktivitäten müssen weiterhin auch darauf ausgerichtet sein, an verschiedenen Standorten Neubauten zu erstellen. Um auch in der Zukunft über verlässliche Unterbringungsstrukturen verfügen zu können, macht es Sinn, nicht einseitig auf Mietlösungen zu setzen, sondern einen Eigenbestand im Umfang von ca. 500 Plätzen vorzuhalten. Auch andere Stadt- und Landkreise verfahren nach dieser Strategie. Einzelne Kreise investieren allein im Haushaltsjahr 2016 Beträge in zweistelliger Millionenhöhe zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.

 

 

2. Neubauvorhaben in Aalen-Unterkochen

 

Ausgehend von dieser Intention, hat die Landkreisverwaltung bei den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises einen Suchlauf zur Bereitstellung geeigneter Grundstücke gestartet. Mit mehreren Städten und Gemeinden laufen hierzu gegenwärtig entsprechende Gespräche.

 

Die Stadt Aalen unterstützt die Landkreisverwaltung bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik vorbildlich und stellt in Aalen-Unterkochen eine städtische Freifläche in der Knöcklingstraße (Flst.-Nr. 167, 167/5, 167/6, 168, 170) zur Erstellung eines Wohngebäudes für Flüchtlinge zur Verfügung.

 

Im Ortschaftsrat Unterkochen wurde die geplante Konzeption zwischenzeitlich vorgestellt und positiv aufgenommen. Der Ortschaftsrat hat ferner beschlossen, das Grundstück dem Landkreis zur Errichtung eines Wohngebäudes für 80 Personen kostengünstig im Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landkreisverwaltung hat daraufhin verschiedene Überlegungen zur Realisierung eines entsprechenden Wohngebäudes auf dem Areal in der Knöcklingstraße angestellt. Unter anderem wurde auch eine Investorenlösung mit anschließender Anmietung des Gebäudekomplexes untersucht, jedoch auf Grund von wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten wieder verworfen.

 

Im Hinblick auf die Dringlichkeit zur Bereitstellung von entsprechendem Wohnraum hat die Landkreisverwaltung, um keine weitere Zeit zu verlieren, Kontakt mit der Firma Schlosser Holzbau aufgenommen. Die Firma Holzbau Schlosser war geplanter Partner des vorgenannten Investors. Basierend auf den Gesprächen mit dem vorgenannten Investor hat die Landkreisverwaltung die auf dem Grundstück in Unterkochen vorgesehene Bebauungskonzeption weiterentwickelt. Die Wohnanlage in Unterkochen soll aus zwei Wohneinheiten mit jeweils zwei Geschossen bestehen und insgesamt über eine Bewohnerkapazität von 80 Plätzen verfügen.

 

Insbesondere wurde das Ziel verfolgt, eine modellhafte und wirtschaftlich günstige Konzeption zu entwickeln, welche auch auf andere Standorte innerhalb des Ostalbkreises wie auch über den Ostalbkreis hinaus übertragen und verwendet werden kann - als „Modellhaus Ostalb“. In diesem Zusammenhang wurde auch dem Aspekt der Nachhaltigkeit eine hohe Bedeutung beigemessen, sowohl im Hinblick auf die Verwendung des Baustoffs Holz wie auch im Hinblick auf eine anderweitige Anschlussnutzung, sollte die Wohnanlage nicht mehr für Flüchtlinge benötigt werden. Im Ergebnis ist die in der beigefügten Baubeschreibung (Anlage 1) erläuterte Wohnanlage entstanden.

 

 

3. Bewertung des Konzepts der Firma Schlosser

 

Die Firma Holzbau Schlosser fertigt qualitativ hochwertige Wohnraummodule komplett im Betrieb vor und fügt diese vor Ort zusammen. Anschließend werden die Ver- und Entsorgungsleitungen miteinander verbunden. Die Fa. Schlosser Holzbau hat dazu ein überzeugendes Konzept vorgelegt, das sowohl für Flüchtlinge eine hohe Wohnqualität als auch für eine mögliche Nachnutzung Vorteile bietet. So könnte mit geringem Aufwand die Wohnanlage zu Studentenwohnungen, Appartements oder Sozialwohnungen umgenutzt und zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz dazu erfüllen klassische Stahlcontainer diese Voraussetzungen nicht.

 

Im Hinblick auf den nachwachsenden Rohstoff Holz sowie auch in energetischer Hinsicht (Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014) wird das Konzept der Fa. Schlosser Holzbau den Kriterien des nachhaltigen Bauens voll gerecht. Die Firma Schlosser hat als eines der größten Holzbauunternehmen Süddeutschlands in der Fertigbauweise mit dem nachhaltigen Baustoff Holz langjährige Erfahrungen. Weiterhin ist die Firma Schlosser Mitglied im Netzwerk proHolzBW (www.proholzbw.de).

 

Das Angebot und der Markt an Unterkünften und Wohnraum für Flüchtlinge ist mittlerweile äußerst vielfältig, nahezu unüberschaubar. Damit verbunden ist der Umstand, dass die Angebote nur schwer miteinander vergleichbar sind. Es gilt vielmehr, auf den jeweiligen Bedarf und die jeweilige Situation bezogen eine optimale Lösung zu finden. Die Landkreisverwaltung ist der festen Überzeugung, dass das von der Fa. Schlosser Holzbau vorgelegte Konzept und Angebot im Hinblick auf Qualität, Kosten, Lieferzeit wie auch Nachhaltigkeit ausgewogen und wirtschaftlich ist.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Mit dem Baurechtsamt der Stadt Aalen wurden im Vorfeld planungsrelevante Punkte abgestimmt. Für den Baugenehmigungsprozess ist mit einer Dauer von sechs Wochen zu rechnen. Für die Fertigung und Montage der Wohnraummodule sind rund sechs Monate erforderlich, sodass die Unterkunft zum November 2016 bezugsfertig sein kann.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die von der Fa. Schlosser Holzbau konzipierte Wohnanlage hat eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 1.241 m². Bei Baukosten in Höhe von pauschal 2,07 Mio. € brutto ergibt sich ein Kennwert von 1.669 €/ m² bzw. 25.875 € / Person.

 

Zum Vergleich: Die Kennwerte für die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt betragen 1.607 / m² bzw. 28.872 € / Person.

 

Ausgehend vom Qualitätsniveau der Firma Schlosser Holzbau wird hinsichtlich der Baukosten ein Kennwert von weniger als 1.600 € pro m² BGF kaum zu realisieren sein.

 

Im Haushaltsplan 2016 sind für den Neubau von Flüchtlingsunterkünften insgesamt 4.000.000 € im Finanzhaushalt unter H 31400003 - 7871028 vorgesehen. Die mit Sperrvermerk versehenen Investitionsmittel sollen in Höhe von 2.100.000 € für den Bau der Flüchtlingsunterkunft in Aalen-Unterkochen verwendet und der Sperrvermerk insoweit aufgehoben werden.

 

Der Landkreistag Baden-Württemberg hat in seinem aktuellen Landräte-Rundschreiben Nr. 4/2016 vom 5. Februar 2016 (vgl. Anlage 2) mitgeteilt, dass die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Finanzministers nicht in Frage stehe, wonach das Land die vollständige Kostenerstattung für die vorläufige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge gewähren werde.

 

 


Anlagen

 

1. Baubeschreibung

2. Landräte-Rundschreiben Nr. 4/2016 des Landkreistags Baden-Württemberg

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Landräte-Rundschreiben Nr. 4/2016 (136 KB)    
Anlage 2 2 Baubroschüre (9606 KB)