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Vorlage - 013/2016  

 
 
Betreff: Anpassung der Ausbildungsvergütung im Studiengang Sozialwesen - Bachelor of Arts
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
08.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung im Dualen Studiengang Sozialwesen von bisher 70 % auf 100 % der Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) rückwirkend ab 1. Januar 2016 zu.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisverwaltung bildet bereits seit dem Jahr 1978 Studentinnen und Studenten der Dualen Hochschule Heidenheim (früher: Berufsakademie Heidenheim) im Bereich Sozialwesen - Bachelor of Arts - aus. Die Studierenden an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gelten nicht als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (§ 3 BBiG). Daher finden auf sie die Bestimmungen für Auszubildende im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, vor 2005: BAT) keine Anwendung. Aufgrund dieser fehlenden tarifvertraglichen Regelung mussten in der Vergangenheit die Arbeitgeber die Höhe der Ausbildungsvergütungen individuell selbst festlegen.

 

Die letzte derartige Festsetzung erfolgte durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss des  Ostalbkreises am 17. Juli 1990. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dass ab dem 1. Oktober 1990 die monatliche Ausbildungsvergütung der Studentinnen und Studenten der Berufsakademie 70 % der Vergütungssätze des Ausbildungsvergütungstarifvertrags beträgt. Dieser Grundsatzbeschluss ist für die Landkreisverwaltung bis zum heutigen Tag bindend. Diese Regelung entsprach zum damaligen Zeitpunkt auch der Vorgehensweise in den anderen Landkreisen.

 

In den Richtlinien der Dualen Hochschule ist zur Vergütung der Auszubildenden folgendes geregelt:

 

 

„Im Studienbereich Sozialwesen sind die tariflichen Vergütungsregelungen angemessen. Soweit tarifliche Regelungen nicht bestehen, ist die monatliche Vergütung in Höhe des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVöD) angemessen. Im begründeten Einzelfall ist eine Ausbildungsvergütung von mindestens 70 % des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem TVöD angemessen; die Begründung ist schriftlich beim Studiengangsleiter zu hinterlegen, der Studierende erhält Einblick in die Begründung.“

 

 

Mittlerweile sind hier erhebliche Veränderungen eingetreten. In den letzten Jahren haben immer mehr Landkreise die Ausbildungsvergütungen nach oben angepasst. Eine im Oktober 2015 durchgeführte Umfrage zu den Vergütungsregelungen bei anderen Landkreisen ergab, dass bei allen befragten Kreisen und auch bei der Stadtverwaltung Aalen eine vollständige Angleichung des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem TVöD vorgenommen wurde, um die Attraktivität des Studiengangs im Wettbewerb mit anderen Studiengängen zu stärken und um sich für die Zukunft eine ausreichende Zahl an Nachwuchskräften im Sozialbereich zu sichern. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht der Vergütungsregelungen bei anderen Landkreisen:

 

Dienststelle

Vergütung

Landratsamt Ostalbkreis

70%

Landratsamt Heidenheim

100%

Landratsamt Böblingen

100%

Landratsamt Göppingen

100%

Landratsamt Heilbronn

100%

Landratsamt Esslingen

100%

Landratsamt Schwäbisch Hall

100%

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

100%

Landratsamt Main-Tauber-Kreis

100%

 

 

Im Falle der Beibehaltung der bisherigen 70%-Regelung würde die Landkreisverwaltung im Wettbewerb um gute Auszubildende erheblich in die Defensive geraten. Unmittelbare Folgen wären eine deutlich verschlechterte Bewerberlage und eine Unterdeckung des Personalbedarfs in den nächsten Jahren mit erheblichen Konsequenzen für die Qualität der Aufgabenerfüllung im Sozialbereich. Außerdem ist zu erwarten, dass die Leitung der Dualen Hochschule künftig Ausbildungsvergütungen nach der 70%-Regelung nicht mehr akzeptieren wird.

 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Personalentwicklung der Landkreisverwaltung und auch im Zuge der Gleichbehandlung mit den Auszubildenden anderer Landkreise hält die Landkreisverwaltung es daher für geboten, ab 2016 den Auszubildenden im Dualen Studiengang Sozialwesen die volle Ausbildungsvergütung nach dem TVöD zu gewähren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ausgehend von der Zahl von sechs bereitgestellten Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahr beträgt der Mehraufwand für den Ostalbkreis (Arbeitgeberaufwand) rund 70.000 €/Jahr. Dieser Mehraufwand ist im Rahmen des Personalkostenbudgets der Landkreisverwaltung zu finanzieren.

 

 

Bisherige Kosten bei 70 % Ausbildungsvergütung:

 

Lehrjahr

Brutto / Monat

Arbeitgeberaufwand / Monat

Gesamt pro Ausbildungsjahr

1.

597,28 €

714,50 €

51.444,- €

2.

632,24 €

756,32 €

54.455,- €

3.

664,31 €

794,69 €

57.217,- €

 

Gesamt

163.116,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung bei 100 % Ausbildungsvergütung:

 

Lehrjahr

Brutto / Monat

Arbeitgeberaufwand / Monat

Gesamt pro

Ausbildungsjahr

1.

853,26 €

1.020,71 €

73.563,- €

2.

903,20 €

1.080,45 €

77.792,- €

3.

949,02 €

1.135,27 €

81.739,- €

 

Gesamt

233.094,- €

 

 

Differenz: 69.978,- €

 

 

 

 

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Brandt

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel