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Antrag der Verwaltung
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2016 umfasst im
Ergebnishaushalt
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/Wohn-geldempfänger ist mit 85.021.330,- € veranschlagt (vgl. Anlage 6).
In der Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs (Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen) und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahresansätze berücksichtigt. Bei den Zuschüssen für die Suchtberatung wurde die vereinbarte Erhöhung berücksichtigt.
Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder
Sichtvermerke
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