Bürgerinformationssystem

Vorlage - 222/2015  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum ESF-Bundesprogramm "Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter in den Arbeitsmarkt"
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
03.12.2015 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung

 

I. Allgemeines

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter des Rechtskreises SGB II konzipiert. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

 

II. Schwerpunkt und Zielsetzung

 

Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmer durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen werden. Der Betriebsakquisiteur im Jobcenter soll gezielt Arbeitgeber für das Engagement für die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten gewinnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung hat am 4. Dezember 2014 beschlossen, dass sich das Jobcenter Ostalbkreis am ESF-Bundesprogramm für arbeitsferne langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte ab 1. April 2015 mit 50 Plätzen beteiligen soll.

 

III. Aktueller Stand der Umsetzung am 30. Oktober 2015

 

Arbeitgeber

 

Seit dem Programmstart im Mai 2015 wurden durch die Betriebeakquisiteurin und den Firmenkundenservice 225 Betriebe kontaktiert.

92 Arbeitgeber sind derzeit grundsätzlich bereit, im Rahmen des ESF-Bundesprogramms geeignete Bewerber einzustellen. Aufgeteilt nach Branchen gehören die Betriebe zu 37 % zu Pflegeeinrichtungen und sonstigen Dienstleistungen, zu 29 % zum Handwerk und zu 25 % zur Industrie.

9 Stellen konnten bislang besetzt werden, davon aber nur vier über das ESF-Bundesprogramm. In 5 Fällen bevorzugten die Betriebe eine attraktivere Förderung wie das auslaufende Landesarbeitsmarktprogramm „Passiv-Aktiv-Transfer“ oder sie haben den Bewerber sogar ohne jeglichen Zuschuss eingestellt.

Leider wurde ein Teilnehmer wegen vertragswidrigem Verhalten von seinem Arbeitgeber gekündigt. Drei Teilnehmer sind bei der Firma Becker in Aalen, beim Haus Lindenhof Service GmbH in Schwäbisch Gmünd und der Straßenmeisterei des Ostalbkreises beschäftigt. Derzeit steht die Betriebeakquisiteurin mit 9 Arbeitgebern in konkreten Verhandlungen, um weitere Programmeintritte zu generieren.

Alle Kommunen des Ostalbkreises wurden bereits kontaktiert. Leider besteht derzeit bei den meisten kein konkreter Personalbedarf. Dort wo eventuell eine Einstellung möglich wäre, erfüllten die Bewerber zumeist nicht die Anforderungen. Aktuell sind aber noch zwei Bewerber bei zwei Gemeinden im Gespräch.

Weitere Gründe für die Zurückhaltung seitens der Arbeitgeber beim ESF-Bundesprogramm sind neben den umfangreichen Formalitäten die Erwartung einer höheren Förderung für diesen Personenkreis sowie die Vertragsdauer über 24 Monate. Bei Teilnehmern, die in das ESF-Programm eingemündet sind, werden vom Arbeitgeber nicht nur die Nachweise in Form der Lohnabrechnung, sondern zusätzlich auch Nachweise über die Auszahlungen des Gehalts verlangt. Dies stößt auf großes Unverständnis bei den Betrieben. Erschwerend erweist sich weiterhin die Vielzahl von Vordrucken, die permanent durch das Bundesverwaltungsamt geändert werden.

 

Bewerber/förderfähige Zielgruppe

 

Förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn diese

        seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,

        das 35. Lebensjahr vollendet haben,

        über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und

        voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (Prognoseentscheidung).

 

Von den Integrationsfachkräften wurden bisher 120 potentielle Bewerberinnen und Bewerber für das ESF-Projekt vorgeschlagen. Davon sind 57 zur freiwilligen Programmteilnahme bereit. Aufgrund der sehr engen Zugangsvoraussetzungen ist es eine große Herausforderung geeignete und dazu noch motivierte Kunden zu finden.

Sehr viele haben einen 450-Euro-Job, sind länger als 6 Wochen krank oder haben an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen und erfüllen somit nicht die Zugangsvoraussetzungen für das ESF-Bundesprogramm. Einige Kunden haben ein Ehrenamt oder sind in der Nachbarschaftshilfe aktiv und wollen dies nicht aufgeben. Versuche, eine Aufstockung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen, blieben bisher erfolglos. Von denen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, haben die meisten vielfältige Hemmnisse. Nahezu die Hälfte hat sehr starke gesundheitliche, rperliche als auch psychische Einschränkungen und kann somit die geforderte Mindestzahl von 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht leisten. Sind Bewerber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, macht häufig schon der Wohnort eine Integration nahezu aussichtlos.

Trotz langjähriger Arbeitslosigkeit sind fehlende Motivation, eine falsche Selbsteinschätzung sowie unrealistische Gehaltsvorstellungen der Bewerber weitere Kriterien, die eine Arbeitsaufnahme extrem schwierig machen.

 

Förderplan

 

Für die Teilnehmer am Programm ist ein Förderplan vorgesehen. Die Erarbeitung der individuellen Förderpläne erfolgt in enger Abstimmung mit der Betriebeakquisiteurin, der Integrationsfachkraft und dem Projektteilnehmer. Die Förderpläne werden regelmäßig überprüft und auch in Abstimmung mit den Programmteilnehmern und den Arbeitgebern fortgeschrieben.

 

Coaching

 

Alle Projektteilnehmer erhalten im Rahmen des Programms eine Nachbetreuung, das sogenannte Coaching. Das Programm sieht in der Anfangszeit des Beschäftigungsverhältnisses einen Umfang von 3 Stunden pro Woche vor. Das Coaching beinhaltet die Unterstützung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers und soll das Arbeitsverhältnis nachhaltig festigen.

Die Planung und Durchführung der Coachingtermine erfolgt immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Wenn persönliche Anliegen und Probleme des Teilnehmers bearbeitet werden, finden die Coachingtermine überwiegend im Jobcenter statt, ansonsten im Betrieb. Neben dem reinen Coachen ist viel Vor- und Nacharbeit und vor allem eine vorgeschriebene und umfangreiche Dokumentation notwendig.

 

Projektteilnehmer, die derzeit gecoacht werden, entwickeln sich bisher sehr gut. Sie sind motiviert und arbeiten vertrauensvoll mit dem Coach zusammen. Sie nehmen ihre Coachingtermine regelmäßig war. Insgesamt sind die Programmteilnehmer auf einem guten Weg, die im Förderplan festgelegten Ziele zu erreichen. Bisher gab es noch keinen Ausfall. Lediglich einem Programmteilnehmer wurde vom Arbeitgeber wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigt. Trotz der Krisenintervention durch den Coach wollte der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr überdenken.

 

Aufgrund der regelmäßigen Termine kann ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Coach, Projektteilnehmer und Arbeitgeber entstehen. Während des Coachings tauchten zum Teil auch Hemmnisse auf, von denen das Jobcenter bisher noch keinerlei Kenntnisse hatte und die erst in Zusammenhang mit der Beschäftigung erkennbar wurden.

 

IV. Fazit und Ausblick

 

Aktuell haben 92 Arbeitgeber die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, geeignete Bewerber einzustellen. Von den bisher besetzten 9 Stellen zählen nur vier für das ESF-Bundesprogramm. Die Zurückhaltung der Arbeitgeber aufgrund der bürokratischen Hürden ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Jobcenter im Bundesgebiet bestätigen die im Ostalbkreis gemachten Erfahrungen.

 

Die Auswahl der geeigneten förderfähigen Programmteilnehmer stellt für die Integrationsfachkräfte und die Betriebeakquisiteurin eine große Herausforderung dar. Aus Sicht des Jobcenters besteht dennoch die berechtigte Hoffnung, noch in diesem Jahr 3 - 4 und im Jahr 2016 10 – 12 weitere Bewerber in geförderte Arbeit zu vermitteln.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Ziffer I.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent      

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel