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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
Beschäftigungszuschuss)
Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP) die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2016 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget 2016 wurden auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2016 ermittelt.
Durch die späte Verabschiedung des Bundeshaushaltes wird die Mitteilung über die genaue Mittelzuteilung erst Anfang bis Mitte Dezember erwartet.
Auf Grundlage der zu erwartenden Mittelzuteilung für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget (Globalbudget) ergibt sich für das Jahr 2016 eine Erhöhung der Zuteilung von rund 8 % gegenüber dem Vorjahresansatz.
Verwaltungsbudget
Für das Verwaltungsbudget stehen danach dem Jobcenter Ostalbkreis Mittel in Höhe von 11.213.100 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 9.387.000 € Bundesanteil, 115.000 € Sondermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm, 28.500 € Verwaltungsanteil Landesarbeitsmarktprogramm (LAMP) und 1.682.600 € kommunalem Finanzierungsanteil des Ostalbkreises.
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen stehen dem Jobcenter Ostalbkreis voraussichtlich Mittel in Höhe von 3.442.000 € zur Verfügung. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose in Höhe von 440.000 € sowie die Sonderzuteilung für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 460.000 €.
Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ (LAMP)
Das seit Ende 2012 laufende Landesarbeitsmarktprogramm endet nach 4 Jahren und läuft 2016 aus. Dem Ostalbkreis wurden für das kommende Jahr daher nur noch die Mittel für 95 Teilnehmermonate bewilligt. Damit werden im kommenden Jahr durchschnittlich knapp 16 Arbeitsplätze für 6 Monate bei Arbeitgebern im Ostalbkreis gefördert. Die Gesamtkosten für das Jahr 2016 belaufen sich auf 38.000 €. Hieran beteiligt sich das Land mit 28.500 €. Der Landkreis gewährt pro Arbeitsplatz einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 € (300 € Land, 100 € Kreis). Der Kreisanteil beläuft sich somit auf 9.500 €. Ein weiterer Zuschuss an den Arbeitgeber zu den Lohnkosten des Arbeitsplatzes wird durch Mittel aus dem Eingliederungsbudget (insgesamt rund 100.000 €) finanziert.
Passive Leistungen
Der Planansatz 2016 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 38.500.000 € (2015: 34.000.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld und die Sozialversicherung enthalten. Der Anstieg von 4,5 Mio. € resultiert vor allem aus dem Wegfall der Familienversicherung, wodurch jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft selbst versichert werden muss.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2016 wird mit jahresdurchschnittlich 5.830 prognostiziert. Der Haushaltsansatz 2016 für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 27.455.000 € (im Vergleich 2015: 22.879.500 €). Jedoch musste für das Jahr 2015 die Prognose der laufenden KdU-Ausgaben bereits um 1,9 Millionen € erhöht werden.
Für das kommende Jahr wird aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sowie der Wohngelderhöhung bzw. der Anwendung des „Schlüssigen Konzeptes“ mit weiterhin steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung gerechnet. Zudem sind steigende Aufwendungen für Erstausstattung, Wohnung und Bekleidung zu erwarten. Der KdU-Ansatz musste daher im Vergleich zu 2015 um rund 3,8 Millionen € erhöht werden.
Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beläuft sich auf 9.962.750 € (39,7 % der laufenden Kosten der Unterkunft). Hierin ist auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe enthalten. Es werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land und Einnahmen aus Rückforderungen) in Höhe von 3.260.000 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2016 durch den Ostalbkreis 14.232.250 € (davon 12.872.250 € bei den laufenden Kosten der Unterkunft) beträgt.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über diesen Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Haushaltsansatz 2015 für Bildung und Teilhabe beträgt 720.000 € (im Vergleich 2015: 675.000 €). Die Kosten werden dabei im kommenden Jahr durch die Bundesbeteiligung vollständig gedeckt werden können. Diese Beteiligung erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.
Zusätzliche Mittel für die Betreuung und Qualifizierung von Asylberechtigten
Im Haushaltsentwurf sind die zusätzlichen Mittel, die das Jobcenter für die Betreuung und Qualifizierung von Asylberechtigten in 2016 erhalten wird, noch nicht enthalten. Die Mittelzuteilung soll nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.11.2015 bei der Sitzung des Deutschen Landkreistages bis Anfang Dezember 2015 erfolgen. Insgesamt sollen den Jobcentern 575 Mio. € für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zugeteilt werden. Für die passiven Leistungen sollen 1,2 Mrd. € im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Voraussichtlich werden 60 % der Mittel in einer ersten Tranche ab 01.01.2016 und die restlichen 40 % in einer zweiten Tranche im 2. Quartal zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das BMAS weitere Mittelzuteilungen bei einer Steigerung der Asylberechtigten im Laufe des Jahres 2016 in Aussicht gestellt.
Sollten die Mittelzuteilungen bis zur Sitzung am 03.12.2015 feststehen, werden diese dem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung zur Entscheidung vorgetragen.
Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben
Finanzierung und Folgekosten
siehe Tabellenübersicht
Sichtvermerke
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