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Antrag der Verwaltung
Die finanzielle Förderung der beiden Interdisziplinären Frühförderstellen im Ostalbkreis wird im Jahr 2015 auf bis zu 302.000 € und im Jahr 2016 auf bis zu 319.000 € erhöht.
Sachverhalt/Begründung
I.Ausgangssituation und Allgemeines
Das Land Baden-Württemberg hat im November 1993 die „Rahmenkonzeption zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ veröffentlicht. Ziel der Frühförderung ist es, bei Kindern im Vorschulalter mit Entwicklungsstörungen oder bestehenden bzw. drohenden Behinderungen Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderung zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mindern oder zu beheben.
Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen der Frühförderung sind ineinandergreifende Bestandteile eines ganzheitlichen Konzepts in der Arbeit mit dem Kind und seiner Familie sowie dem weiteren sozialen Umfeld.
In Umsetzung dieser Rahmenkonzeption wurden im Ostalbkreis zwei Interdisziplinäre Frühförderstellen eingerichtet, beim Förderverein Aufwind e. V. in Aalen und bei der Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius-Beratungsstellen - in Schwäbisch Gmünd.
Die Frühförderstellen sind interdisziplinär besetzt mit Teams aus Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und Psychologen.
Finanziert werden die Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen mit einem Landeszuschuss für die Personalkosten, des Weiteren von den Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe (Stadt- und Landkreise).
Die Frühförderung ist in § 30 Abs. 2 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt. 2003 wurde vom Bund eine Frühförderverordnung verabschiedet. Mit der am 01.06.2014 zwischen dem Städtetag, dem Landkreistag, den Krankenkassen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Land Baden-Württemberg abgeschlossenen Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderverordnung wurde die Frühförderung auf eine neue Grundlage gestellt. Kernstück der Landesrahmenvereinbarung ist die Ausgestaltung der Komplexleistung und das Festschreiben der Leistungsinhalte der Frühförderung.
In der Rahmenvereinbarung wurden nunmehr Leistungspflichten der Krankenversicherungsträger außerhalb des medizinisch-therapeutischen Bereichs geregelt und vereinbart. Bisher haben die Krankenversicherungsträger nur die Kosten der medizinisch-therapeutischen Maßnahmen in Form der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie getragen.
II.Situation im Ostalbkreis
Bei der Einrichtung der beiden Interdisziplinären Frühförderstellen in den Jahren 1995 und 1996 war bezüglich der vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten davon ausgegangen worden, dass die mit den Kassen abrechenbaren Stundensätze nicht ausreichen, um das für die Kassenleistung erforderliche Personal zu finanzieren.
In Bezug auf die Kostentragung wurde in den Folgejahren so verfahren, dass die Eingliederungshilfe mit Blick auf ihre Gesamtzuständigkeit die erforderlichen Kosten der Interdisziplinären Frühförderstellen übernahm, die nach Abzug der Landeszuschüsse und nach Abzug der Leistungen der Krankenkassen zu finanzieren sind. Diese Regelung sollte vorläufigen Charakter besitzen und bis zum in Kraft treten der Landesrahmenvereinbarung gelten.
Bei den Leistungen des Ostalbkreises wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Kostentragungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe für die heilpädagogischen und sozialpädagogischen Leistungen und einer institutionellen Förderung, die als Restfinanzierung, also nach Abzug der Landeszuschüsse und der Vergütungen von den Krankenkassen und des Sozialhilfeträgers, die Arbeit der Frühförderstellen sicherstellt.
In Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung hat das Land Baden-Württemberg die Fördergrundsätze zum 01.01.2015 angepasst. Es wurde eine strenge Koppelung der Förderhöhe an die Einwohnerzahl vorgenommen. Für die Interdisziplinären Frühförderstellen im Ostalbkreis bedeutet das eine Kürzung des Landeszuschusses. Statt den bisher 5 geförderten Stellen wird nur noch ein Zuschuss zu den Personalkosten für 3,5 Stellen gewährt.
In 2015 erhalten die Frühförderstellen aufgrund der Übergangsbestimmung in den Fördergrundsätzen eine Einmalzahlung im Rahmen einer Härtefallregelung.
Die Landesförderung stellt sich wie folgt dar:
bisher20152016
Förderverein Aufwind34.000 €31.000 €25.500 €
St. Canisius51.000 €39.500 €34.000 €
Wegen der gekürzten Landesförderung haben die Interdisziplinären Frühförderstellen eine weitere institutionelle Förderung ab 2015 beim Ostalbkreis beantragt.
III. Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet den Antrag der Interdisziplinären Frühförderstellen Förderverein Aufwind e. V. Aalen und Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius-Beratungsstellen - Schwäbisch Gmünd auf Gewährung einer institutionellen Förderung. Nur so lässt sich die qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich der Frühförderung im Ostalbkreis aufrecht erhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Kindern im Vorschulalter mit Entwicklungsstörungen mit gezielter interdisziplinärer Förderung gute Fortschritte erreicht werden. Auch bei Vorliegen einer Behinderung können mit entsprechender Frühförderung die Beeinträchtigungen gemindert werden.
Mit der Investition in die Frühförderung können so mittel- und langfristig Kosten für Maßnahmen der Schulbegleitung, der Unterbringung im Förder- und Betreuungsbereich oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen oftmals vermieden bzw. reduziert werden.
Die Leistungspflichten der Krankenkassen nunmehr auch außerhalb des medizinisch-therapeutischen Bereichs bringen den Interdisziplinären Frühförderstellen keine höheren Einnahmen. Aufgrund der Verlagerung der Kosten auf die Krankenkassen wird jedoch der Ostalbkreis als Träger der Eingliederungshilfe entlastet. Eine weitere Kostenreduzierung ist durch den Abbau einer 0,5 Stelle bei der Franz von Assisi gGmbH - St. Canisius-Beratungsstellen - in Schwäbisch Gmünd vorgenommen worden.
Im Vergleich zur Franz von Assisi gGmbH verfügt die Frühförderstelle des Fördervereins Aufwind über eine dünnere Personaldecke. Bei einem Stellenabbau kann die Interdisziplinarität nicht mehr sichergestellt werden. Die interdisziplinäre Besetzung stellt jedoch die wichtigste Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung dar.
Das Land plant weitere Anpassungen in Form einer noch stärkeren Ausrichtung auf Interdisziplinarität, die Festschreibung von Fördergrundsätzen und die Festlegung der Höhe des Landeszuschusses in einer Verwaltungsvorschrift. Eine dauerhafte Lösung wird ab 2017 angestrebt. Die Regelungen zur institutionellen Förderung im Ostalbkreis gelten daher nur für die Jahre 2015 und 2016. In der Folge ist mit den Frühförderstellen neu zu verhandeln.
Finanzierung und Folgekosten
Der Ostalbkreis hat bislang jährlich insgesamt 290.000 € für Leistungen der Frühförderung an die beiden genannten Träger erbracht. Im Hinblick auf die Reduzierung der Landeszuwendungen erhöhen sich die Leistungen für den Ostalbkreis 2015 voraussichtlich auf 302.000 € und 2016 auf 319.000 €.
Anlagen
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Sichtvermerke
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