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Vorlage - 209/2015  

 
 
Betreff: Gewährung einer übertariflichen Zulage an die in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen Beschäftigten des Landratsamts Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
30.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Den Beschäftigten des Ostalbkreises in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen wird eine übertarifliche Zulage entsprechend den Regelungen für die Bediensteten des Landes gewährt.


Sachverhalt/Begründung

 

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 15.07.2015 eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft trat. Gemäß § 57 Abs. 1 Ziffer 13 LBesG erhalten „Beamte, wenn sie in einer Landeserstaufnahmestelle Umgang mit dort untergebrachten Personen haben“ eine Zulage in Höhe von Brutto 120,00 € monatlich. Die Zulage reduziert sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Beschäftigungsumfang.

 

Für vergleichbare Tarifbeschäftigte des Landes haben das Innen- und Finanzministerium beschlossen, diese Zulage in analoger Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zu gewähren. Mit dieser Zulage sollen die besonderen Umstände der Tätigkeit in einer Landeserstaufnahmestelle berücksichtigt werden.

 

Der finanzielle Aufwand bei Gewährung der Zulage beläuft sich für eine in der Landeserstaufnamestelle beschäftigte Vollzeitkraft auf jährlich ca. 2.000 Euro. Aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung ist derzeit von elf Vollzeitkräften auszugehen, denen die Zulage zustehen würde. Durch Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sind hiervon 17 Personen betroffen.

 

Neben dem Geschäftsbereich Gesundheit ist auch der Allgemeine Soziale Dienst des Geschäftsbereichs Jugend und Familie mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Erstaufnahmestelle tätig. In diesem Bereich wird aktuell von einem Bedarf von zwei Vollzeitkräften ausgegangen. Auch diese Beschäftigten würden die formalen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage erfüllen.

 

Ingesamt errechnet sich damit ein Afwand von jährlich 26.000 Euro. Der Ostalbkreis erhält für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Landeserstaufnahmestelle tätig sind, eine pauschale Kostenerstattung, die sich anhand der Anzahl der vom Geschäftsbereich Gesundheit durchgeführten ärztlichen Untersuchungen errechnet.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die für die Gewährung der Zulage entstehenden Mehraufwendungen sind über die pauschale Kostenerstattung des Landes gedeckt.

 

 


 

Sichtvermerke

 

Personal & Organisation

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Erhardt

 

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel